Mietkaution-Rechner: Zinsen, Kaution und Fristen
Mit einem Mietkaution-Rechner lassen sich die maximale Barkaution, mögliche Kautionszinsen, Bürgschaftskosten und Rechenbeispiele zur Rückzahlung überschlägig prüfen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Formeln und zeigt, welche Annahmen rechtlich und rechnerisch beachtet werden müssen.
Wichtig auf einen Blick
- Die Barkaution darf bei Wohnraum grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB).
- Eine als Geldsumme geschuldete Kaution darf in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen geleistet werden (§ 551 Abs. 2 BGB).
- Eine Geldkaution ist grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters und verzinslich anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht jedoch keine gesetzliche Verzinsungspflicht.
Ein Mietkaution-Rechner kann bei einer ersten Kontrolle helfen. Je nach Tool geht es um die zulässige Höhe der Kaution, die rechnerischen Zinsen einer Barkaution, die laufenden Kosten einer Kautionsbürgschaft oder eine Orientierung zur Kautionsabrechnung nach dem Auszug. Die Ergebnisse sind jedoch nur so zuverlässig wie die eingegebenen Werte und die hinterlegte Berechnungsmethode.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer gesetzlichen Vorgabe und einer bloßen Rechenannahme. Die Grenze von drei Nettokaltmieten und das gesetzliche Recht auf drei Teilzahlungen folgen aus § 551 BGB. Ein Zinssatz von 1,5 Prozent, eine Bürgschaftsgebühr von 4 Prozent oder ein bestimmter Rückzahlungstermin sind dagegen keine allgemeinen gesetzlichen Standards. Solche Werte müssen als Beispiele oder als tatsächlich belegte Vertragsdaten gekennzeichnet werden.
Welche Kaution-Tools gibt es?
Unter dem Begriff Mietkaution-Rechner werden verschiedene Werkzeuge zusammengefasst. Ein Zinsrechner arbeitet mit Kautionssumme, Zinssatz und Anlagezeitraum. Ein Kautionshöhenrechner verwendet die Nettokaltmiete. Ein Bürgschaftsvergleich stellt Gebühren und Vertragsbedingungen gegenüber. Ein Fristenrechner kann dagegen nur eine zeitliche Orientierung geben, weil die Rückzahlung von der Prüfung konkreter Ansprüche und vom jeweiligen Mietverhältnis abhängt.
| Rechner-Typ | Wofür geeignet? | Wichtige Grundlage |
|---|---|---|
| Zinsrechner | Überschlägige Berechnung oder Kontrolle tatsächlich angefallener Kautionszinsen. | § 551 Abs. 3 BGB und die tatsächliche Anlage. |
| Kautionshöhenrechner | Berechnung der gesetzlichen Obergrenze aus drei Nettokaltmieten. | § 551 Abs. 1 BGB. |
| Ratenrechner | Aufteilung einer Geldkaution auf drei gleiche Monatsraten. | § 551 Abs. 2 BGB. |
| Bürgschaftsvergleich | Vergleich von Jahresbeitrag, Zusatzkosten, Laufzeit und Bedingungen. | Konkreter Vertrag sowie Bürgschaftsrecht, insbesondere § 765 BGB. |
| Fristenrechner | Orientierung zu Prüfung, Abrechnung und möglicher Aufforderung nach dem Auszug. | Einzelfallabhängige Prüfungs- und Abrechnungsfrist; keine starre gesetzliche Zahl. |
Kautionszinsen mit dem Mietkaution-Rechner berechnen
Bei einer Barkaution für Wohnraum muss der Vermieter die Geldsumme nach § 551 Abs. 3 BGB grundsätzlich getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen. Gesetzlicher Ausgangspunkt ist der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übliche Zinssatz. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen stehen die Erträge dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
Für eine grobe Überschlagsrechnung werden Kautionssumme, Zinssatz und Anlagezeitraum benötigt. Die einfache Formel lautet:
Die Formel ist nur eine Näherung. Bei jährlicher Gutschrift, wechselnden Zinssätzen, unterjährigen Anlagezeiträumen oder einer verzinsten Wiederanlage kann das tatsächliche Ergebnis abweichen. Für eine belastbare Kontrolle sollten deshalb Kontoauszüge, Anlagebestätigungen und die Kautionsabrechnung herangezogen werden.
| Annahme | Beispielwert | Ergebnis bei einfacher Rechnung |
|---|---|---|
| Kaution 3.600 Euro, 1,5 Prozent, 5 Jahre | 3.600 × 0,015 × 5 | 270 Euro angenäherte Zinsen. |
| Kaution 3.600 Euro, 3 Prozent, 5 Jahre | 3.600 × 0,03 × 5 | 540 Euro angenäherte Zinsen. |
| Kaution 2.400 Euro, 1,5 Prozent, 3 Jahre | 2.400 × 0,015 × 3 | 108 Euro angenäherte Zinsen. |
Die Beispiele verwenden konstante Zinssätze und eine einfache jährliche Verzinsung. Sie sind keine Aussage über den tatsächlich geltenden Zinssatz eines Kautionskontos.
Tipp für Mieter
Geben Sie in einem Kaution-Tool nicht automatisch einen pauschalen aktuellen Sparzins ein. Entscheidend ist die konkrete Anlage der Kaution. Fragen Sie bei fehlenden Unterlagen nach einer nachvollziehbaren Kautionsabrechnung und bewahren Sie Zahlungsbelege sowie Konto- oder Anlagebestätigungen auf.
Ausführliche Informationen zur Anlageform und zu den Erträgen finden Sie im Ratgeber Mietkaution-Zinsen: Wem gehören die Erträge?.
Maximale Mietkaution berechnen
Die maximal zulässige Geldkaution bei Wohnraum berechnet sich grundsätzlich aus drei Nettokaltmieten. Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind, werden bei dieser Berechnung nicht als Nettokaltmiete angesetzt. Die Formel lautet:
| Nettokaltmiete | Maximale Geldkaution | Drei Monatsraten bei Geldkaution |
|---|---|---|
| 600 Euro | 1.800 Euro | 600 Euro je Rate |
| 800 Euro | 2.400 Euro | 800 Euro je Rate |
| 1.200 Euro | 3.600 Euro | 1.200 Euro je Rate |
Der Kautionshöhenrechner sollte deshalb die bei Abschluss der Kautionsvereinbarung maßgebliche Miete ohne die ausgewiesenen Betriebskosten berücksichtigen. Spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen verändern die ursprünglich zulässige Obergrenze der Kaution grundsätzlich nicht. Bei Staffelmieten oder Indexmieten ist daher insbesondere zu prüfen, welche Miete im Zeitpunkt der Kautionsvereinbarung maßgeblich war.
Drei Teilzahlungen der Geldkaution berechnen
Ist als Sicherheit eine Geldsumme zu leisten, ist der Mieter nach § 551 Abs. 2 BGB zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig; die weiteren Teilzahlungen werden mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Das gesetzliche Ratenzahlungsrecht hängt nicht davon ab, ob die Kaution genau drei Monatsmieten beträgt. Entscheidend ist, dass eine Geldsumme als Sicherheit vereinbart wurde. Bei einer Bürgschaft oder einer anderen Form der Mietsicherheit gelten die konkreten Vereinbarungen und die jeweilige Vertragsstruktur.
Was der Rechner nicht entscheiden kann
Ein Online-Rechner kann die Kautionshöhe mathematisch aufteilen. Er kann aber nicht beurteilen, ob eine konkrete Klausel wirksam ist, ob eine Bürgschaft akzeptiert werden muss oder ob ein Vermieter die Kaution bereits fällig abrechnen und auszahlen muss.
Kosten einer Kautionsbürgschaft vergleichen
Eine Mietkautionsbürgschaft kann anstelle einer Barkaution vereinbart werden, wenn der Vermieter diese Sicherheit akzeptiert. Bei einer Bürgschaft wird die Kautionssumme grundsätzlich nicht als Geldbetrag hinterlegt. Stattdessen stellt ein Bürge die Sicherheit nach den Vertragsbedingungen zur Verfügung. Die Kosten richten sich nach Anbieter, Tarif, Bürgschaftssumme, Laufzeit und möglichen Zusatzgebühren.
Ein Bürgschaftsrechner sollte deshalb nicht nur einen Jahresprozentsatz anzeigen, sondern auch Mindestbeiträge, Bearbeitungsgebühren, Kündigungsbedingungen und die Folgen einer Inanspruchnahme berücksichtigen. Ein Beitragssatz von 3,5 bis 6,5 Prozent ist keine gesetzliche Gebührenvorgabe und darf nur als Beispiel oder als konkret belegte Tarifangabe verwendet werden.
| Annahme | Rechnung | Beispielkosten pro Jahr |
|---|---|---|
| Kaution 2.400 Euro, 3,5 Prozent | 2.400 × 0,035 | 84 Euro |
| Kaution 2.400 Euro, 5 Prozent | 2.400 × 0,05 | 120 Euro |
| Kaution 2.400 Euro, 6,5 Prozent | 2.400 × 0,065 | 156 Euro |
Die Tabelle ist eine Beispielrechnung und kein Marktvergleich. Maßgeblich sind die aktuellen Vertragsbedingungen des konkreten Anbieters.
Weitere Informationen zur Einordnung finden Sie in den Ratgebern Mietkautionsbürgschaft und Mietkautionsversicherung im Vergleich.
Fristenrechner: Rückzahlung und Abrechnung richtig einordnen
Nach dem Ende des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter prüfen, ob noch berechtigte Forderungen aus dem konkreten Mietverhältnis bestehen. Ein Fristenrechner kann dafür nur eine Orientierung liefern. Es gibt keine starre gesetzliche Rückzahlungsfrist von beispielsweise drei oder sechs Monaten.
Maßgeblich ist eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist im Einzelfall. Wie lange sie dauert, hängt unter anderem von offenen Mietforderungen, behaupteten Schäden, der notwendigen Kautionsabrechnung und einer möglicherweise noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung ab. Ein angemessener Teil kann unter Umständen vorläufig zurückbehalten werden, wenn eine konkrete Nachforderung zu erwarten ist; die gesamte Kaution darf aber nicht automatisch ohne weitere Prüfung einbehalten werden.
| Situation | Was ein Tool zeigen darf | Was geprüft werden muss |
|---|---|---|
| Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben | Orientierung für eine Aufforderung zur Abrechnung nach angemessener Prüfungszeit. | Ob noch konkrete Forderungen bestehen und welche Unterlagen vorliegen. |
| Schäden oder Mietrückstände behauptet | Keine sichere Auszahlungsvorhersage. | Grund, Höhe, Fälligkeit und Berechtigung der jeweiligen Forderung. |
| Betriebskostenabrechnung noch offen | Hinweis auf möglichen angemessenen Teil-Einbehalt. | Konkrete Nachforderungserwartung und angemessene Höhe des Einbehalts. |
| Abrechnung bleibt aus | Orientierung für eine schriftliche Aufforderung. | Fälligkeit, Verzug und Inhalt einer individuellen Zahlungsaufforderung. |
Nach einer angemessenen Prüfungs- und Abrechnungszeit kann der Mieter den Vermieter schriftlich zur Abrechnung und Auszahlung des nicht mehr benötigten Betrags auffordern. Eine ausführliche Übersicht zu den nächsten Schritten bietet der Ratgeber Kautionsrückzahlung und Prüfungsfrist.
Verzugszinsen mit dem Kaution-Tool berechnen
Nach § 288 Abs. 1 BGB beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ob Verzugszinsen verlangt werden können, hängt jedoch davon ab, ob die Voraussetzungen des Verzugs tatsächlich vorliegen. Ein Fristenrechner darf daher nicht allein aus dem Ende des Mietverhältnisses automatisch einen Zinsanspruch ableiten.
Nach der Tabelle der Deutschen Bundesbank beträgt der Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2026 1,52 Prozent. Daraus ergibt sich bei Vorliegen aller Verzugsvoraussetzungen ein gesetzlicher Verzugszinssatz von derzeit 6,52 Prozent pro Jahr. Für andere Zeiträume müssen die jeweils gültigen Halbjahreswerte verwendet werden. Maßgeblich ist die aktuelle Tabelle der Deutschen Bundesbank.
Das Ergebnis ist eine rechnerische Näherung. Fälligkeit, Mahnung oder Entbehrlichkeit der Mahnung, Abrechnung und die konkrete rechtliche Einordnung müssen gesondert geprüft werden. Für eine verbraucherrechtliche Kautionsforderung darf insbesondere nicht unbesehen jede Regelung aus dem kaufmännischen Geschäftsverkehr übernommen werden.
Typische Fehler bei Mietkaution-Rechnern
| Fehlerhafte Annahme | Warum problematisch? | Bessere Vorgehensweise |
|---|---|---|
| Warmmiete statt Nettokaltmiete verwenden | Die gesetzliche Obergrenze wird dadurch möglicherweise zu hoch berechnet. | Nur die auf einen Monat entfallende Miete ohne ausgewiesene Betriebskosten verwenden. |
| Pauschalen Zinssatz als Rechtsstandard behandeln | Die tatsächliche Anlage und der konkrete Anlagezeitraum bleiben unberücksichtigt. | Tatsächliche Konto- oder Anlageunterlagen verwenden und Annahmen kennzeichnen. |
| Automatische 3- oder 6-Monatsfrist anzeigen | Die einzelfallabhängige Prüfungs- und Abrechnungszeit wird unzulässig vereinfacht. | Nur eine Orientierung geben und konkrete Forderungen sowie Betriebskosten berücksichtigen. |
| Aktuellen Basiszinssatz dauerhaft speichern | Der Basiszinssatz ändert sich regelmäßig zum 1. Januar und 1. Juli. | Den maßgeblichen Zeitraum und die aktuelle Bundesbank-Tabelle prüfen. |
| Bürgschaftsgebühr mit Kaution verwechseln | Laufende Beiträge sind grundsätzlich keine rückzahlbare Geldkaution. | Jahreskosten, Zusatzgebühren, Laufzeit und Rückgriff getrennt vergleichen. |
Dokumente für die eigene Berechnung
Halten Sie Mietvertrag, Kautionsquittung, Zahlungsbelege, Kautionskonto-Nachweis, Anlagebestätigung, Betriebskostenabrechnungen und die Kautionsabrechnung bereit. Je besser die Datengrundlage, desto aussagekräftiger ist die rechnerische Kontrolle.
Häufig gestellte Fragen zum Mietkaution-Rechner
Die folgenden Antworten dienen der rechnerischen und rechtlichen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung des Mietvertrags, der Kautionsanlage oder eines konkreten Streitfalls.
Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Bei Wohnraum darf eine als Geldsumme vereinbarte Mietsicherheit nach § 551 Abs. 1 BGB grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Ausgewiesene Betriebskosten werden bei der Berechnung nicht als Nettokaltmiete angesetzt.
Kann ich die Geldkaution in drei Raten zahlen?
Ja. Ist eine Geldsumme als Sicherheit vereinbart, ist der Mieter nach § 551 Abs. 2 BGB zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.
Welchen Zinssatz soll ich im Zinsrechner verwenden?
Am zuverlässigsten ist der Zinssatz, der für die konkrete Kautionsanlage tatsächlich angewendet wurde. Fehlen Unterlagen, kann ein angenommener Zinssatz nur eine Schätzung liefern und muss als solche gekennzeichnet werden.
Wer bekommt die Zinsen der Mietkaution?
Bei einer verzinslichen Barkaution stehen die Erträge nach § 551 Abs. 3 BGB grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Die Erträge müssen nicht zwingend jährlich separat ausgezahlt werden; sie sind bei der Kautionsabrechnung zu berücksichtigen, soweit sie tatsächlich angefallen sind.
Gibt es eine feste Frist für die Rückzahlung?
Nein. Es gibt keine starre gesetzliche Rückzahlungsfrist von drei oder sechs Monaten. Der Vermieter darf eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist im Einzelfall benötigen. Die Dauer hängt von konkreten Forderungen, Schäden, der Abrechnung und gegebenenfalls offenen Betriebskosten ab.
Wie hoch sind die Verzugszinsen bei verspäteter Rückzahlung?
Wenn die Voraussetzungen des Verzugs erfüllt sind, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz laut Deutscher Bundesbank 1,52 Prozent; daraus ergeben sich derzeit 6,52 Prozent pro Jahr. Der Zeitraum und die Anspruchsvoraussetzungen müssen gesondert geprüft werden.
Was kostet eine Kautionsbürgschaft?
Die Kosten hängen vom Anbieter, Tarif, der Bürgschaftssumme, der Laufzeit und möglichen Zusatzgebühren ab. Prozentwerte wie 3,5 bis 6,5 Prozent sind keine gesetzliche Gebührenvorgabe. Ein Kautions-Tool sollte deshalb immer den konkreten Vertrag und nicht nur einen Beispielprozentsatz berücksichtigen.
Kann ein Rechner die Kautionsabrechnung verbindlich bestimmen?
Nein. Ein Rechner kann Beträge, Zinsen oder Zeiträume überschlägig berechnen. Ob ein Abzug wegen Schäden, Mietrückständen oder Betriebskosten berechtigt ist, hängt aber von den konkreten Umständen und Unterlagen ab. Bei Streit kann die Beratung durch einen Mieterverein oder einen im Mietrecht tätigen Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. § 551 BGB regelt die Begrenzung, Ratenzahlung, Anlage und Erträge der Mietsicherheit. § 247 BGB bildet den gesetzlichen Rahmen für den Basiszinssatz; die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den aktuellen Wert. § 288 Abs. 1 BGB regelt grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verzug. § 765 BGB ist für die Einordnung einer Bürgschaft relevant.
Rechtsquellen und aktuelle Daten
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
- § 247 BGB – Basiszinssatz
- § 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
- § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft
- Deutsche Bundesbank – aktueller Basiszinssatz
Der Basiszinssatz beträgt laut Bundesbank-Tabelle seit dem 1. Juli 2026 1,52 Prozent. Da er sich regelmäßig ändern kann, sollte für spätere Berechnungen immer der für den jeweiligen Zeitraum veröffentlichte Wert verwendet werden.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechenbeispiele beruhen auf vereinfachten Annahmen. Ob die Kaution in einer bestimmten Höhe verlangt, einbehalten oder verzinst wurde, ob eine Bürgschaft akzeptiert werden muss und ob Verzugszinsen verlangt werden können, hängt vom Mietvertrag, den tatsächlichen Unterlagen und den Umständen des Einzelfalls ab. Bei größeren Beträgen oder einem Streit über die Kautionsabrechnung kann die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht sinnvoll sein.
Mietkaution-Rechner: Online-Tools
Mit den folgenden Rechnern können Sie die maximale Mietkaution, mögliche Teilzahlungen, angenäherte Kautionszinsen, Bürgschaftskosten und mögliche Verzugszinsen selbst berechnen. Die Ergebnisse dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung.
Maximale Mietkaution berechnen
Berechnet die maximale Geldkaution anhand der Nettokaltmiete. Grundlage ist grundsätzlich das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete.
Maximale Geldkaution bei Wohnraum nach § 551 Abs. 1 BGB.
Kautionsraten berechnen
Teilt eine vereinbarte Geldkaution in die drei gesetzlich vorgesehenen gleichen monatlichen Teilzahlungen auf.
Drei gleiche monatliche Teilzahlungen nach § 551 Abs. 2 BGB.
Kautionszinsen berechnen
Überschlägige Berechnung der Zinsen anhand von Kautionssumme, Zinssatz und Anlagezeitraum.
Vereinfachte Zinsberechnung: Kautionssumme × Zinssatz × Anlagejahre.
Kautionsbürgschaft-Kosten berechnen
Berechnet die jährlichen Kosten einer Kautionsbürgschaft anhand des angegebenen Beitragssatzes.
Geschätzte Gesamtkosten nach den eingegebenen Annahmen.
Verzugszinsen bei verspäteter Kautionszahlung berechnen
Berechnet die möglichen gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB. Voraussetzung ist, dass tatsächlich Verzug vorliegt.
Hinweis zu den Berechnungsergebnissen
Die Ergebnisse dieser Rechner dienen ausschließlich der überschlägigen Orientierung. Sie berücksichtigen insbesondere keine individuellen Vertragsklauseln, abweichende Anlageformen, Gebühren, Teilzeiträume, konkrete Abrechnungen oder die Frage, ob ein Anspruch bereits fällig und durchsetzbar ist.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen insbesondere keine individuelle Prüfung des Mietvertrags oder der konkreten Umstände des Einzelfalls. Bei rechtlichen Streitigkeiten kann es sinnvoll sein, einen Mieterverein oder eine im Mietrecht qualifizierte Rechtsanwältin bzw. einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

