Eine Mietkautionsbürgschaft kann die finanzielle Belastung beim Einzug deutlich reduzieren, weil die vereinbarte Kautionssumme nicht vollständig als Geld beim Vermieter hinterlegt werden muss. Dafür entstehen jedoch laufende Kosten. Außerdem muss der Vermieter die Kautionsbürgschaft als Sicherheit akzeptieren. Besonders wichtig: Zahlt der Bürge eine berechtigte Forderung an den Vermieter, kann er den gezahlten Betrag grundsätzlich vom Mieter zurückfordern. Ob sich eine Mietkautionsbürgschaft lohnt, hängt deshalb von Kosten, Mietdauer, Liquidität und Vertragsbedingungen ab.
Mietkautionsbürgschaft: Kosten und Risiken auf einen Blick
- Jährliche Kosten: Eine Mietkautionsbürgschaft verursacht regelmäßig einen laufenden Beitrag. Die konkrete Höhe hängt vom Anbieter, Tarif und der Bürgschaftssumme ab.
- Beispiel: Bei einer Bürgschaftssumme von 2.000 Euro und einem angenommenen Jahresbeitrag von 4,5 % wären das 90 Euro pro Jahr. Das ist lediglich eine Beispielrechnung und kein allgemeiner Marktpreis.
- Vermieter muss zustimmen: Eine Bürgschaft kann eine bereits vereinbarte Barkaution nicht ohne Weiteres einseitig durch den Mieter ersetzen.
- Wichtigstes Risiko: Zahlt der Bürge an den Vermieter, ist die Forderung gegenüber dem Mieter nicht automatisch erledigt. Je nach Rechtslage und Vertragsbedingungen kann der Bürge Rückgriff beim Mieter nehmen.
- Barkaution: Die Barkaution bindet zunächst Kapital, verursacht aber keine laufende Bürgschaftsgebühr. Bei einer Geldkaution stehen die Erträge grundsätzlich dem Mieter zu.
- Beiträge sind keine Kaution: Die laufenden Beiträge für eine Bürgschaft werden grundsätzlich nicht wie eine hinterlegte Barkaution am Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt.
Mietkautionsbürgschaft oder Barkaution: Was ist günstiger?
| Merkmal | Barkaution | Mietkautionsbürgschaft |
|---|---|---|
| Kapital beim Einzug | Die vereinbarte Geldkaution muss bereitgestellt werden. | Die Kautionssumme wird grundsätzlich nicht vollständig als Geld beim Vermieter hinterlegt. |
| Liquidität | Das hinterlegte Geld steht während des Mietverhältnisses grundsätzlich nicht frei zur Verfügung. | Das entsprechende Kapital bleibt grundsätzlich beim Mieter verfügbar. |
| Laufende Kosten | Keine laufende Bürgschaftsgebühr. Bei einer Geldkaution gelten die gesetzlichen Regeln zur Anlage und Verzinsung. | Regelmäßiger Beitrag sowie gegebenenfalls weitere tarifliche Gebühren. |
| Rückzahlung | Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abrechnung berechtigter Ansprüche grundsätzlich zurückgezahlt, soweit kein Zurückbehaltungsrecht besteht. | Gezahlte Beiträge werden grundsätzlich nicht als Kautionsguthaben zurückerstattet. |
| Vermieterzustimmung | Nicht erforderlich, wenn diese Form der Sicherheit bereits vereinbart wurde. | Erforderlich, wenn die Bürgschaft anstelle einer ursprünglich vereinbarten Barkaution verwendet werden soll. |
| Risiko bei Inanspruchnahme | Der Vermieter greift grundsätzlich auf die hinterlegte Sicherheit zurück. | Der Bürge kann den Vermieter nach den geltenden Bedingungen befriedigen und anschließend Rückgriff beim Mieter nehmen. |
Eine Mietkautionsbürgschaft bedeutet nicht, dass der Mieter keine Kaution mehr schuldet. Sie verändert vielmehr die Form der Sicherheit. Bei der Barkaution wird Geld hinterlegt; bei der Bürgschaft steht ein Dritter für die vereinbarte Sicherheit ein.
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft pro Jahr?
Für eine Mietkautionsbürgschaft gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Jahresbeitrag. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Anbieter, Tarif, der Bürgschaftssumme und den Vertragsbedingungen. Häufig wird ein prozentualer Jahresbeitrag auf die Bürgschaftssumme berechnet.
Zusätzlich können Mindestbeiträge, einmalige Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren sowie weitere tarifabhängige Kosten hinzukommen. Deshalb sollte nicht nur der angegebene Prozentsatz betrachtet werden. Entscheidend sind die Gesamtkosten über die voraussichtliche Mietdauer.
Beispiel: 2.000 Euro Mietkaution
Angenommen, ein Anbieter verlangt beispielhaft 4,5 % pro Jahr auf eine Bürgschaftssumme von 2.000 Euro:
2.000 Euro × 4,5 % = 90 Euro pro Jahr
Bei drei Jahren wären das bei unverändertem Beitrag rechnerisch 270 Euro. Bei fünf Jahren wären es 450 Euro. Diese Werte sind ausschließlich Rechenbeispiele. Ein tatsächlicher Tarif kann davon abweichen.
| Bürgschaftssumme | Beispiel: 4,5 % pro Jahr | 3 Jahre | 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| 1.000 Euro | 45 Euro/Jahr | 135 Euro | 225 Euro |
| 1.500 Euro | 67,50 Euro/Jahr | 202,50 Euro | 337,50 Euro |
| 2.000 Euro | 90 Euro/Jahr | 270 Euro | 450 Euro |
| 3.000 Euro | 135 Euro/Jahr | 405 Euro | 675 Euro |
| 4.000 Euro | 180 Euro/Jahr | 540 Euro | 900 Euro |
Beispielrechnung mit konstantem Beitragssatz von 4,5 %. Tatsächliche Anbieterpreise, Mindestbeiträge, Gebühren und Vertragsbedingungen können abweichen.
Barkaution oder Mietkautionsbürgschaft: Wo liegen die Kosten?
Der wirtschaftliche Unterschied zwischen beiden Modellen besteht vor allem darin, dass bei der Barkaution Kapital gebunden wird, während bei der Mietkautionsbürgschaft laufende Kosten für die Bereitstellung einer Sicherheit entstehen.
Wer beispielsweise 2.000 Euro als Barkaution hinterlegt, hat zunächst 2.000 Euro weniger frei verfügbares Kapital. Das Geld bleibt jedoch grundsätzlich eine Kaution und kann nach Ende des Mietverhältnisses abgerechnet und gegebenenfalls zurückgezahlt werden. Bei einer als Geldsumme geleisteten Mietsicherheit gelten außerdem die gesetzlichen Vorgaben zur Anlage und zu den Erträgen nach § 551 Abs. 3 BGB.
Bei einer Mietkautionsbürgschaft bleiben die 2.000 Euro dagegen grundsätzlich beim Mieter. Dafür entstehen beispielsweise 90 Euro jährliche Kosten bei einem angenommenen Beitragssatz von 4,5 %. Diese Beiträge sind nicht mit einem Kautionsguthaben gleichzusetzen.
Je länger das Mietverhältnis dauert, desto wichtiger wird die Summe der laufenden Bürgschaftskosten. Wer die Kaution problemlos aus eigenen Rücklagen bezahlen kann, sollte deshalb die langfristigen Kosten der Bürgschaft mit dem Liquiditätsvorteil vergleichen.
Muss der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?
Nein, nicht automatisch. Ob eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit verwendet werden kann, hängt von der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter und vom konkreten Mietvertrag ab.
Wurde bereits eine Barkaution vereinbart, kann der Mieter diese Sicherheit grundsätzlich nicht allein durch den Abschluss einer Bürgschaft ersetzen. Vor einem Wechsel sollte deshalb die Zustimmung des Vermieters eingeholt und möglichst schriftlich dokumentiert werden.
Besonders bei einem neuen Mietvertrag sollte die Frage der Sicherheit möglichst vor der Unterzeichnung geklärt werden. Ein Mieter sollte nicht davon ausgehen, dass der Vermieter eine bestimmte Kautionsbürgschaft akzeptieren muss.
Praktischer Tipp
Lassen Sie sich vor dem Abschluss bestätigen, dass der Vermieter genau diese Form der Mietkautionsbürgschaft akzeptiert. Bewahren Sie die Zustimmung zusammen mit Mietvertrag und Bürgschaftsurkunde auf.
Welche Risiken hat eine Mietkautionsbürgschaft?
Der größte Irrtum besteht darin, eine Kautionsbürgschaft mit einem Schutz vor der eigentlichen Zahlungspflicht zu verwechseln. Die Bürgschaft schützt in erster Linie die Position des Vermieters und stellt die vereinbarte Sicherheit bereit. Sie beseitigt eine berechtigte Forderung des Vermieters gegen den Mieter nicht.
1. Der Bürge kann Rückgriff nehmen
Wird der Bürge aufgrund der Bürgschaft in Anspruch genommen und zahlt an den Vermieter, kann die Forderung nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen auf den Bürgen übergehen. Der Mieter kann dadurch anschließend mit einer Zahlungsforderung des Bürgen konfrontiert werden.
Die Bürgschaft verschiebt damit insbesondere das Risiko der Liquidität und der Zahlungsabwicklung. Sie bedeutet nicht, dass berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis verschwinden.
2. Laufende Beiträge können sich summieren
Bei kurzer Mietdauer können die laufenden Kosten überschaubar sein. Bei einem langen Mietverhältnis können sie dagegen einen erheblichen Gesamtbetrag erreichen.
3. Zusatzkosten können den Preis erhöhen
Neben dem Jahresbeitrag können je nach Vertrag beispielsweise Mindestentgelte, Bearbeitungsgebühren, Änderungsgebühren oder Kosten bei bestimmten Vorgängen anfallen. Maßgeblich ist deshalb immer die vollständige Kostenübersicht des konkreten Angebots.
4. Die Bürgschaft kann von Vertragsbedingungen abhängen
Entscheidend ist, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen darf, welche Einwendungen bestehen und wie der Rückgriff gegenüber dem Mieter geregelt ist.
Was ist eine Kautionsbürgschaft?
Eine Kautionsbürgschaft ist eine Sicherheit, bei der ein Dritter gegenüber dem Vermieter beziehungsweise Gläubiger für bestimmte Verpflichtungen des Mieters einsteht. Der Bürge verpflichtet sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen dafür, eine Verbindlichkeit des Mieters abzusichern.
Die Grundstruktur der Bürgschaft ist in § 765 BGB geregelt. Danach verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
Bei einer Mietkautionsbürgschaft ist der Mieter grundsätzlich derjenige, dessen mögliche Verpflichtungen abgesichert werden. Der Vermieter erhält die Bürgschaft als Sicherheit und kann sie nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung in Anspruch nehmen.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine speziell für ein Mietverhältnis eingesetzte Bürgschaft. Sie soll dem Vermieter eine Sicherheit für bestimmte Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis geben, ohne dass der Mieter die Kautionssumme vollständig als Bargeld hinterlegen muss.
Der Begriff Kautionsbürgschaft wird häufig allgemein verwendet. Die Mietkautionsbürgschaft bezeichnet dagegen konkret die Bürgschaft als Sicherheit für ein Mietverhältnis. Inhalt und Reichweite ergeben sich aus der konkreten Bürgschaftsurkunde und den Vertragsbedingungen.
Mietkaution nach § 551 BGB: Was gilt bei einer Geldkaution?
Für Wohnraummietverhältnisse enthält § 551 BGB wichtige Regeln zur Mietsicherheit. Wird eine Geldsumme als Sicherheit vereinbart, darf diese grundsätzlich höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten betragen.
Bei einer Geldkaution darf der Mieter die Sicherheit grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
§ 551 Abs. 3 BGB sieht außerdem vor, dass eine als Sicherheit überlassene Geldsumme grundsätzlich bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen ist. Eine andere Anlageform kann vereinbart werden. Die Anlage muss vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen; die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
Diese Regeln betreffen die Geldkaution. Eine Mietkautionsbürgschaft sollte deshalb nicht einfach wie ein Kautionssparbuch behandelt werden. Entscheidend ist, welche Form der Sicherheit konkret vereinbart wurde.
Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft?
Der Ablauf unterscheidet sich je nach Anbieter. Typischerweise läuft eine Mietkautionsbürgschaft jedoch nach einem ähnlichen Grundprinzip ab:
- Vermieter fragen: Klären Sie zunächst, ob der Vermieter eine Kautionsbürgschaft akzeptiert.
- Bürgschaftssumme feststellen: Prüfen Sie, welche Sicherheit laut Mietvertrag erforderlich ist.
- Anbieter und Tarif vergleichen: Vergleichen Sie Jahresbeitrag, Mindestkosten, Zusatzgebühren und Vertragsbedingungen.
- Antrag stellen: Je nach Anbieter werden Angaben zum Mietverhältnis und zur gewünschten Bürgschaft benötigt.
- Bonitätsprüfung: Je nach Anbieter kann eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit vorgesehen sein.
- Bürgschaftsurkunde erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung stellt der Anbieter die vereinbarte Sicherheit aus.
- Nachweis dem Vermieter übergeben: Die Bürgschaft wird entsprechend der Vereinbarung als Sicherheit bereitgestellt.
Was sollte ich vor dem Abschluss einer Kautionsbürgschaft prüfen?
| Prüfpunkt | Frage | Warum wichtig? |
|---|---|---|
| Vermieterzustimmung | Akzeptiert der Vermieter diese Bürgschaft ausdrücklich? | Eine Bürgschaft ersetzt eine vereinbarte Barkaution nicht automatisch. |
| Jahresbeitrag | Wie hoch ist der jährliche Beitrag? | Der Beitrag bestimmt die laufenden Kosten. |
| Mindestbeitrag | Gibt es einen jährlichen Mindestbetrag? | Bei kleineren Bürgschaften kann ein Mindestbetrag die effektiven Kosten erhöhen. |
| Zusatzgebühren | Gibt es Abschluss-, Änderungs- oder sonstige Gebühren? | Diese Kosten können in einem reinen Prozentvergleich übersehen werden. |
| Laufzeit | Wann beginnt und endet die Bürgschaft? | Beiträge können bis zur wirksamen Beendigung weiterlaufen. |
| Inanspruchnahme | Wann darf der Vermieter den Bürgen in Anspruch nehmen? | Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich aus dem Vertrag. |
| Rückgriff | Was passiert nach einer Zahlung des Bürgen? | Der Bürge kann unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen Rückgriff nehmen. |
Was bedeutet „Bürgschaft auf erstes Anfordern“?
Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern kann dem Vermieter eine besonders weitgehende Möglichkeit geben, den Bürgen nach den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen zur Zahlung aufzufordern. Die genaue Rechtswirkung hängt von der konkreten Gestaltung der Bürgschaft ab.
Für Mieter ist deshalb besonders wichtig, die Bürgschaftsbedingungen vor dem Abschluss vollständig zu lesen. Die Bezeichnung allein sagt noch nicht, wie jede einzelne Streitfrage im konkreten Vertragsverhältnis zu beurteilen ist.
Achten Sie darauf, welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme gelten und welche Rechte dem Mieter beziehungsweise dem Bürgen gegenüber einer Forderung des Vermieters zustehen.
Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft
- Mehr Liquidität: Die Kautionssumme muss grundsätzlich nicht vollständig als Geld hinterlegt werden.
- Geringere Anfangsbelastung: Beim Einzug muss nicht gleichzeitig die vollständige Geldkaution verfügbar sein.
- Kapital bleibt verfügbar: Das für die Barkaution benötigte Geld kann grundsätzlich anderweitig verfügbar bleiben.
- Planbare laufende Kosten: Bei einem festen Beitragssatz lässt sich der jährliche Aufwand relativ einfach berechnen.
Nachteile und Risiken einer Mietkautionsbürgschaft
- Laufende Kosten: Die Beiträge fallen regelmäßig an und summieren sich bei längerer Mietdauer.
- Keine Rückzahlung der Beiträge: Die gezahlten Beiträge sind grundsätzlich kein Kautionsguthaben.
- Zustimmung des Vermieters: Der Vermieter muss die gewählte Sicherheit akzeptieren, wenn sie eine andere vereinbarte Sicherheitsform ersetzen soll.
- Rückgriff: Eine Zahlung des Bürgen kann zu einer Forderung des Bürgen gegen den Mieter führen.
- Vertragsabhängigkeit: Inanspruchnahme, Kündigung, Laufzeit und weitere Rechte ergeben sich wesentlich aus den konkreten Bedingungen.
Welche Form muss eine Bürgschaft haben?
Für die Bürgschaft gelten neben den allgemeinen Regeln die gesetzlichen Formvorgaben. Nach § 766 BGB ist die Bürgschaftserklärung grundsätzlich schriftlich zu erteilen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Ein vollständig digitaler Antrag bei einem Anbieter sollte deshalb nicht automatisch mit der rechtlich erforderlichen Bürgschaftserklärung gleichgesetzt werden. Entscheidend ist, welche Erklärung beziehungsweise Urkunde der Anbieter tatsächlich ausstellt.
Mietkautionsbürgschaft: Beispiel mit 2.000 Euro Kaution
Die folgende Rechnung zeigt ausschließlich den Unterschied zwischen gebundenem Kapital und laufenden Bürgschaftskosten. Sie stellt keinen verbindlichen Anbieterpreis dar.
| Variante | Ausgangssituation | Beispielhafte Kosten |
|---|---|---|
| Barkaution | 2.000 Euro werden als Geldkaution bereitgestellt. | Keine laufende Bürgschaftsgebühr. Die Kaution wird nach Mietende abgerechnet. |
| Mietkautionsbürgschaft | 2.000 Euro Bürgschaftssumme. | Bei beispielhaften 4,5 %: 90 Euro pro Jahr. |
Bei einer angenommenen Laufzeit von fünf Jahren würde der laufende Beitrag bei unverändertem Beispielssatz insgesamt 450 Euro betragen. Gleichzeitig wären die 2.000 Euro bei der Bürgschaft grundsätzlich nicht als Barkaution gebunden.
Der wirtschaftliche Vergleich lautet daher nicht einfach „2.000 Euro Kaution gegen 450 Euro Kosten“. Vielmehr muss berücksichtigt werden, welchen Wert der Mieter der verfügbaren Liquidität beimisst, welche Rendite oder Finanzierungskosten mit dem freien Kapital verbunden sind und wie lange die Bürgschaft tatsächlich benötigt wird.
Was passiert, wenn der Bürge an den Vermieter zahlt?
Eine Zahlung des Bürgen bedeutet nicht automatisch, dass der Mieter von der zugrunde liegenden Verpflichtung endgültig befreit ist.
Nach § 774 BGB kann die Forderung gegen den Hauptschuldner, soweit der Bürge den Gläubiger befriedigt, auf den Bürgen übergehen.
Die Kautionsbürgschaft ist daher kein Schutz vor berechtigten Mietforderungen oder Schadensersatzansprüchen. Sie stellt zunächst die Sicherheit für den Vermieter bereit. Eine Zahlung des Bürgen kann anschließend zu einer Forderung gegenüber dem Mieter führen.
Wie kann man eine Mietkautionsbürgschaft beenden?
Die Beendigung einer Mietkautionsbürgschaft richtet sich nach den Bedingungen des konkreten Bürgschaftsvertrags und dem zugrunde liegenden Mietverhältnis.
Vor einer Kündigung sollte insbesondere geklärt werden, ob der Vermieter weiterhin eine Sicherheit benötigt und welche Form der Sicherheit anschließend vereinbart wird.
Wird die Bürgschaft durch eine Barkaution ersetzt, sollte die Änderung mit dem Vermieter eindeutig dokumentiert werden. Ebenso sollte geprüft werden, ab welchem Zeitpunkt keine weiteren Beiträge mehr anfallen.
Wann lohnt sich eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft kann besonders dann interessant sein, wenn die Kautionssumme beim Einzug nicht ohne Weiteres verfügbar ist oder der Mieter seine Liquidität aus einem konkreten Grund erhalten möchte.
Wer dagegen über ausreichende Rücklagen verfügt und die Kautionssumme problemlos hinterlegen kann, sollte die laufenden Kosten einer Bürgschaft kritisch prüfen. Bei langer Mietdauer kann die Summe der Beiträge erheblich sein.
| Situation | Tendenz |
|---|---|
| Kautionssumme kurzfristig nicht verfügbar | Eine Bürgschaft kann wegen des Liquiditätsvorteils interessant sein. |
| Ausreichende finanzielle Rücklagen vorhanden | Barkaution sollte wegen der fehlenden laufenden Bürgschaftskosten mitgeprüft werden. |
| Sehr lange Mietdauer erwartet | Gesamtkosten der Bürgschaft besonders genau berechnen. |
| Vermieter akzeptiert keine Bürgschaft | Eine Bürgschaft kann die vereinbarte Sicherheit nicht einseitig ersetzen. |
| Mieter möchte Kapital verfügbar halten | Bürgschaft kann einen Liquiditätsvorteil bieten, sofern die laufenden Kosten vertretbar sind. |
Fazit: Mietkautionsbürgschaft oder Barkaution?
Eine Mietkautionsbürgschaft kann beim Einzug einen erheblichen Liquiditätsvorteil bieten. Statt die Kautionssumme vollständig als Geld zu hinterlegen, zahlt der Mieter laufende Beiträge für die Bereitstellung der Bürgschaft.
Der Vorteil hat jedoch einen Preis: Die Beiträge können sich über mehrere Jahre summieren und werden grundsätzlich nicht wie eine Barkaution zurückgezahlt. Außerdem muss der Vermieter die Bürgschaft akzeptieren, wenn sie eine bereits vereinbarte Barkaution ersetzen soll.
Besonders wichtig ist das Risiko einer Inanspruchnahme. Zahlt der Bürge an den Vermieter, kann er nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen Rückgriff beim Mieter nehmen. Die Mietkautionsbürgschaft beseitigt deshalb keine berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Wer zwischen Kautionsbürgschaft und Barkaution wählen kann, sollte deshalb nicht nur die anfängliche Liquiditätsbelastung vergleichen. Entscheidend sind auch der Jahresbeitrag, mögliche Zusatzkosten, die erwartete Mietdauer, die Zustimmung des Vermieters und die Bedingungen für eine Inanspruchnahme.
Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Form der Mietsicherheit, bei der ein Bürge gegenüber dem Vermieter für bestimmte Verpflichtungen des Mieters einsteht. Der Mieter hinterlegt die Kautionssumme dabei grundsätzlich nicht vollständig als Geld beim Vermieter.
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft pro Jahr?
Die Kosten hängen vom Anbieter, Tarif und der Bürgschaftssumme ab. Häufig wird ein prozentualer Jahresbeitrag berechnet. Bei einem angenommenen Beitragssatz von 4,5 % würde eine Bürgschaft über 2.000 Euro beispielsweise 90 Euro pro Jahr kosten. Dies ist lediglich eine Beispielrechnung.
Muss der Vermieter eine Kautionsbürgschaft akzeptieren?
Nein, nicht automatisch. Insbesondere wenn im Mietvertrag bereits eine Barkaution vereinbart wurde, sollte der Mieter die Änderung mit dem Vermieter abstimmen. Eine einseitige Ersetzung der vereinbarten Sicherheitsform sollte nicht vorausgesetzt werden.
Ist eine Mietkautionsbürgschaft günstiger als eine Barkaution?
Nicht unbedingt. Die Bürgschaft schont zwar die Liquidität, verursacht aber laufende Kosten. Die Barkaution bindet dagegen Kapital, verursacht jedoch grundsätzlich keine laufende Bürgschaftsgebühr. Bei langer Mietdauer können die Kosten einer Bürgschaft erheblich werden.
Bekomme ich die Beiträge der Mietkautionsbürgschaft zurück?
Grundsätzlich handelt es sich bei den Beiträgen um Kosten für die Bereitstellung der Sicherheit. Sie sind daher nicht mit einer hinterlegten Barkaution gleichzusetzen und werden grundsätzlich nicht als Kautionsguthaben zurückgezahlt.
Was passiert, wenn der Bürge an den Vermieter zahlt?
Die Zahlung des Bürgen beseitigt eine berechtigte Verpflichtung des Mieters nicht zwingend. Nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen kann der Bürge anschließend Rückgriff beim Mieter nehmen.
Kann eine Kautionsbürgschaft eine Barkaution ersetzen?
Das hängt von der Vereinbarung mit dem Vermieter ab. Eine bereits vereinbarte Barkaution kann grundsätzlich nicht allein durch den Abschluss einer Bürgschaft durch den Mieter ersetzt werden.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Bei einer als Geldsumme vereinbarten Mietsicherheit für Wohnraum darf die Sicherheit nach § 551 Abs. 1 BGB grundsätzlich höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten betragen.
Werden bei einer Barkaution Zinsen gezahlt?
Bei einer als Geldsumme geleisteten Mietsicherheit gelten die Vorgaben des § 551 Abs. 3 BGB. Danach ist die Geldsumme grundsätzlich entsprechend dem dort genannten Sparzins anzulegen, sofern keine andere zulässige Anlageform vereinbart wurde. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
Kann der Bürge das Geld vom Mieter zurückfordern?
Ja, eine Zahlung des Bürgen kann nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen zu einem Rückgriff beziehungsweise Forderungsübergang gegenüber dem Mieter führen. Die konkrete Rechtslage hängt von der Bürgschaft und dem zugrunde liegenden Anspruch ab.
Rechtliche Grundlagen zur Kautionsbürgschaft
Für die Beurteilung einer Mietkautionsbürgschaft sind insbesondere die gesetzlichen Vorschriften zur Mietsicherheit und zur Bürgschaft sowie der konkrete Miet- und Bürgschaftsvertrag relevant.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine bestimmte Kautionsbürgschaft wirksam vereinbart wurde, ob der Vermieter eine bestimmte Bürgschaft akzeptieren muss, wann eine Inanspruchnahme zulässig ist und ob ein Rückgriff besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls sowie den konkreten Vertragsbedingungen ab.
