Mietkaution zurückfordern: Kostenlose Musterbrief Vorlage 2026

Geprüft von Jürgen Born

Kurz: Wann Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution besteht

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Wohnungsübergabe hat der Vermieter in der Regel eine Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten, um die Mietkaution abzurechnen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kaution, gegebenenfalls zuzüglich der erwirtschafteten Zinsen, an den Mieter zurückzuzahlen. Bestehen keine berechtigten Ansprüche des Vermieters (z.B. für ausstehende Mieten oder Schäden), kann die Rückzahlung aktiv eingefordert werden.


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Musterbrief zur Rückforderung der Mietkaution

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[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Deine Postleitzahl und Ort]
[Deine Telefonnummer]
[Deine E-Mail-Adresse]

[Name des Vermieters/der Hausverwaltung]
[Adresse des Vermieters/der Hausverwaltung]
[Postleitzahl und Ort des Vermieters/der Hausverwaltung]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Rückforderung der Mietkaution für die Wohnung in [Alte Adresse, PLZ Ort]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Vermieters],

bezüglich des Mietverhältnisses für die Wohnung in [Alte Adresse, PLZ Ort], welches am [Datum des Mietvertragsendes] endete und deren Übergabe am [Datum der Wohnungsübergabe] mängelfrei erfolgte, fordere ich Sie hiermit zur Rückzahlung meiner geleisteten Mietkaution in Höhe von [Summe der Kaution] Euro (in Worten: [Summe der Kaution in Worten] Euro) auf.

Ich bitte Sie höflich, den genannten Betrag zuzüglich der gesetzlichen Zinsen bis spätestens [Datum, 14 Tage ab Versanddatum] auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: [Dein Name]
IBAN: [Deine IBAN]
BIC: [Deine BIC]

Sollte die Rückzahlung nicht fristgerecht erfolgen, sehe ich mich gezwungen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Ich weise darauf hin, dass Sie sich nach Ablauf der Frist in Verzug befinden.

Mit freundlichen Grüßen

[Deine Unterschrift (bei postalischem Versand)]
[Dein Name in Druckbuchstaben]

Anlagen:
- Kopie des Übergabeprotokolls vom [Datum des Übergabeprotokolls] (falls mängelfrei)
Praxis-Tipp

Legen Sie dem Schreiben möglichst das Übergabeprotokoll bei. Das kann die Prüfung beschleunigen und spätere Streitigkeiten über mögliche Schäden reduzieren.

Anleitung in 5 Schritten: So fordern Sie Ihre Mietkaution zurück

Die Rückforderung Ihrer Mietkaution kann unkompliziert sein, wenn Sie die richtigen Schritte befolgen. Hier ist eine klare Anleitung:

Schritt 1: Prüfen Sie Ihren Anspruch und die Fristen

Stellen Sie sicher, dass das Mietverhältnis beendet ist und die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde. Der Vermieter hat in der Regel eine Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten nach Auszug. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kaution zurückfordern. Überprüfen Sie Ihr Übergabeprotokoll auf eventuelle Mängel, die die Rückzahlung verzögern könnten.

Schritt 2: Musterbrief anpassen und ausfüllen

Nutzen Sie den oben bereitgestellten Musterbrief. Tragen Sie alle relevanten Informationen präzise ein: Ihre aktuelle Adresse, die alte Mietadresse, das Datum des Mietvertragsendes, das Datum der Wohnungsübergabe, die Höhe der Kaution und Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC). Setzen Sie eine klare Frist von 14 Tagen für die Rückzahlung.

Schritt 3: Versand per Einschreiben mit Rückschein

Um einen rechtssicheren Nachweis über den Versand und den Empfang Ihres Schreibens zu haben, versenden Sie den Musterbrief unbedingt per Einschreiben mit Rückschein. Ein einfacher Brief oder eine E-Mail reichen als Nachweis vor Gericht in der Regel nicht aus. Bewahren Sie den Rückschein sorgfältig auf.

Schritt 4: Frist abwarten und Zahlungseingang prüfen

Nach dem Versand des Einschreibens warten Sie die von Ihnen gesetzte 14-Tages-Frist ab. Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Konto auf den Eingang der Mietkaution. Sollte die Zahlung innerhalb dieser Frist erfolgen, ist der Vorgang abgeschlossen.

Schritt 5: Mahnung und weitere Schritte bei Nichtzahlung

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist, gerät der Vermieter in Verzug. Sie können dann eine Mahnung versenden, in der Sie erneut eine Frist setzen und auf mögliche rechtliche Schritte hinweisen. Auch diese Mahnung sollte per Einschreiben erfolgen. Bei weiterhin ausbleibender Zahlung können Sie rechtlichen Beistand suchen oder einen Mahnbescheid beantragen.

Die 14-Tage-Frist: Warum sie entscheidend ist

Die im Musterbrief genannte 14-Tage-Frist ist in der Praxis ein etablierter Zeitraum für die Rückzahlung der Mietkaution nach Aufforderung. Sie ist ausreichend lang, um dem Vermieter die Bearbeitung zu ermöglichen, und gleichzeitig kurz genug, um den Prozess nicht unnötig zu verzögern. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Vermieter im Verzug, was Ihnen weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnet, wie die Geltendmachung von Verzugszinsen oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Versand per Einschreiben: Ihr rechtssicherer Nachweis

Der Versand wichtiger Dokumente wie der Mietkautionsrückforderung per Einschreiben ist unerlässlich. Ein Einwurf-Einschreiben oder ein Einschreiben mit Rückschein bietet Ihnen einen gerichtsfesten Nachweis, dass Ihr Schreiben dem Vermieter zugestellt wurde. Ohne diesen Nachweis kann der Vermieter im Streitfall behaupten, das Schreiben nie erhalten zu haben, wodurch Sie in Beweisnot geraten. Die geringen Kosten für ein Einschreiben sind eine wichtige Investition in die Sicherung Ihrer Ansprüche.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Der Vermieter hat in der Regel eine Prüfungs- und Abrechnungsfrist von drei bis sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung. Diese Frist dient dazu, eventuelle Ansprüche aus dem Mietverhältnis (z.B. für Nebenkostenabrechnungen oder die Beseitigung von Schäden) zu prüfen.

Ist eine E-Mail zur Rückforderung der Kaution ausreichend?

Nein, eine E-Mail ist in der Regel nicht ausreichend, um den Zugang eines Schreibens rechtssicher nachzuweisen. Für die Rückforderung der Mietkaution und insbesondere für die Fristsetzung ist der Versand per Einschreiben (idealerweise mit Rückschein) dringend empfohlen, um im Streitfall einen Zustellnachweis zu haben.

Was passiert, wenn der Vermieter nach der Fristsetzung nicht zahlt?

Zahlt der Vermieter die Kaution nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist nicht, gerät er in Verzug. Sie können dann eine Mahnung versenden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wie die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder eine Klage vor Gericht. Zudem können Sie Verzugszinsen geltend machen.

Muss der Vermieter Zinsen auf die Mietkaution zahlen?

Ja, gemäß § 551 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen und die Erträge (Zinsen) dem Mieter gutschreiben. Diese Zinsen sind zusammen mit der Kaution an den Mieter auszuzahlen.

Kann der Vermieter einfach Beträge von der Kaution abziehen?

Der Vermieter darf nur berechtigte Ansprüche von der Kaution abziehen, wie z.B. ausstehende Mietzahlungen, Nebenkostennachforderungen oder Kosten für die Beseitigung von Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Diese Ansprüche muss er konkret nachweisen können, beispielsweise durch Rechnungen oder ein detailliertes Übergabeprotokoll. Nicht belegbare Abzüge sind unzulässig.

Rechtsgrundlagen

Die Rückforderung der Mietkaution basiert auf verschiedenen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

  • § 551 BGB (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten): Regelt die Höhe der Kaution, die Pflicht zur getrennten Anlage und die Verzinsung zugunsten des Mieters.
  • § 546 BGB (Rückgabepflicht des Mieters): Bezieht sich auf die ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses.
  • § 286 BGB (Verzug des Schuldners): Relevant, wenn der Vermieter die Kaution nicht fristgerecht zurückzahlt und somit in Verzug gerät.

Für detaillierte Informationen und aktuelle Rechtsprechung wird empfohlen, juristischen Rat einzuholen oder entsprechende Fachliteratur zu konsultieren. [1]


Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Im Einzelfall wird empfohlen, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Mieterverein zu konsultieren.

Jürgen Born
Über den Experten

Jürgen Born

Jürgen Born ist spezialisierter Experte für deutsches Mietrecht mit Fokus auf Mietkautionsmanagement. Seit über 15 Jahren berät er Mieter und Vermieter bei rechtlichen Fragestellungen rund um Kautionsrückzahlungen, rechtssichere Mietverträge und Immobilienbewertungen.

Spezialgebiete: Mietkaution, Mietrecht & Immobilienrecht.

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