Erste Wohnung Kaution: Kosten, Ratenzahlung & Spartipps (2026)

Mietkaution für die erste Wohnung: Höhe, Raten und Hilfe

Die Mietkaution für die erste eigene Wohnung ist für viele junge Mieter eine der größten finanziellen Hürden beim Einzug. Das Mietrecht begrenzt die Kaution jedoch grundsätzlich auf drei Monatsmieten ohne Betriebskosten und erlaubt bei einer Geldkaution drei gleiche monatliche Teilzahlungen. Dieser Ratgeber erklärt, wie hoch die Kaution sein darf, welche Kautionsformen infrage kommen und was bei geringem Einkommen vor dem Mietvertragsabschluss zu beachten ist.

Wichtig auf einen Blick

  • Bei Wohnraum darf die Mietsicherheit grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne ausgewiesene Betriebskosten betragen.
  • Bei einer Geldkaution besteht ein gesetzliches Recht auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen.
  • Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.
  • Eine Geldkaution ist grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen; die Erträge stehen dem Mieter zu.
  • Eine Bürgschaft oder Versicherung ist keine automatische Pflicht des Vermieters und sollte vorab vereinbart werden.
  • Wer auf eine öffentliche Unterstützung angewiesen ist, sollte die zuständige Stelle vor dem Abschluss des Mietvertrags kontaktieren.

Wie hoch darf die Mietkaution für die erste Wohnung sein?

Die Höhe der Mietkaution ist bei Wohnraum gesetzlich begrenzt. Nach § 551 Abs. 1 BGB darf die Sicherheit grundsätzlich höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

Für die Berechnung ist daher nicht die Warmmiete maßgeblich. Entscheidend ist die vertraglich vereinbarte Miete ohne die gesondert ausgewiesenen Betriebskosten. Eine niedrigere Kaution kann selbstverständlich vereinbart werden; die gesetzliche Grenze ist nur eine Obergrenze.

Maximale Kaution = 3 × monatliche Miete ohne ausgewiesene Betriebskosten
Monatliche Miete ohne BetriebskostenMaximale MietkautionBeispiel
650 €1.950 €Drei Monatsmieten zu je 650 €
700 €2.100 €Die Betriebskostenvorauszahlung wird nicht mitgerechnet
900 €2.700 €Nur die vertragliche Miete ohne Betriebskosten ist relevant

Bei der ersten eigenen Wohnung sollten Sie die Kaution zusammen mit der ersten Miete, Umzugskosten, Möbeln, Haushaltsgeräten, Strom, Internet und gegebenenfalls Versicherungen einplanen. Eine realistische Gesamtrechnung verhindert, dass die Kaution erst kurz vor dem Einzug zu einer finanziellen Überraschung wird.

Mietkaution in drei Raten zahlen: Das gesetzliche Recht

Wenn als Sicherheit eine Geldsumme vereinbart wurde, darf der Mieter die Kaution nach § 551 Abs. 2 BGB in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Dieses Recht hängt nicht davon ab, ob die Kaution 900 €, 1.500 € oder 2.400 € beträgt.

Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die zweite und dritte Rate werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig. Ein Mietvertrag darf dieses Recht nicht zum Nachteil des Mieters ausschließen; eine solche abweichende Vereinbarung ist nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam.

Praktischer Hinweis zur Ratenzahlung

Wenn Sie die Ratenzahlung nutzen möchten, teilen Sie dem Vermieter möglichst früh und sachlich mit, dass Sie von Ihrem gesetzlichen Recht aus § 551 Abs. 2 BGB Gebrauch machen. Bewahren Sie die Überweisungsbelege für alle drei Teilzahlungen auf.

Kurzer Hinweis an den Vermieter

„Für die als Geldsumme vereinbarte Mietkaution möchte ich von meinem gesetzlichen Recht auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen nach § 551 Abs. 2 BGB Gebrauch machen. Die erste Rate überweise ich zum Beginn des Mietverhältnisses; die weiteren Raten zahle ich mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.“

Kautionskonto und Kautionszinsen

Eine als Geldsumme überlassene Mietkaution muss bei Wohnraum grundsätzlich bei einem Kreditinstitut angelegt und vom Vermögen des Vermieters getrennt gehalten werden. § 551 Abs. 3 BGB nennt als gesetzlichen Maßstab den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren, solange die gesetzlichen Schutzanforderungen eingehalten werden.

Die Erträge aus der Anlage stehen grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim enthält § 551 Abs. 3 BGB eine besondere Ausnahme von der gesetzlichen Verzinsungspflicht. Unabhängig von der konkreten Kontoform sollten Sie die Kautionsvereinbarung, Zahlungsnachweise und späteren Abrechnungen sorgfältig aufbewahren.

Eine Mietkaution darf nicht einfach mit dem Vermögen des Vermieters vermischt werden. Die getrennte Anlage dient dem Schutz der Sicherheit, insbesondere wenn der Vermieter in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Welche Kautionsform ist für die erste Wohnung sinnvoll?

Die klassische Geldkaution ist nicht die einzige denkbare Mietsicherheit. Ob eine Bürgschaft, eine Versicherung oder eine andere Anlageform akzeptiert wird, hängt von der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ab. Einen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine bestimmte Alternative statt einer Geldkaution annimmt, gibt es grundsätzlich nicht.

KautionsformStärkeZu beachten
GeldkautionKeine laufenden Bürgschaftsgebühren; gesetzliche Ratenzahlung möglichDer Betrag bleibt bis zur Abrechnung nach dem Mietende als Sicherheit gebunden
MietkautionsbürgschaftDie Liquidität bleibt zunächst für andere Einzugskosten verfügbarGebühren oder Prämien; Annahme durch den Vermieter und Vertragsbedingungen prüfen
MietkautionsversicherungKeine vollständige Geldzahlung zu Beginn erforderlichLaufende Kosten; Leistungen und Rückgriff des Anbieters genau lesen
Andere AnlageformKann bei entsprechender Vereinbarung auf die Situation zugeschnitten werdenTrennung vom Vermögen des Vermieters und klare Dokumentation erforderlich

Eine Mietkautionsbürgschaft kann beim Einzug in die erste eigene Wohnung hilfreich sein, wenn nur wenig verfügbares Kapital vorhanden ist. Sie ist jedoch nicht kostenlos. Zahlt der Bürge an den Vermieter, kann der Anbieter nach den Vertragsbedingungen Rückgriff beim Mieter nehmen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die monatliche Gebühr, sondern auch Selbstbehalte, Kündigungsregeln, Deckungsumfang und Rückgriffsrechte.

Finanzierung und staatliche Unterstützung

Bei geringem Einkommen kann die Mietkaution eine besondere Hürde darstellen. Je nach persönlicher Situation kommen eine frühzeitige Sparplanung, eine vereinbarte Kautionsbürgschaft oder eine öffentliche Unterstützung in Betracht. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen immer individuell geprüft werden.

Jobcenter-Darlehen für die Mietkaution

Nach § 22 Abs. 6 SGB II können Aufwendungen für eine Mietkaution bei vorheriger Zusicherung durch den zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; die Kaution soll als Darlehen erbracht werden. Die Bundesagentur für Arbeit weist ebenfalls darauf hin, dass ein Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen gewähren kann und dass der neue Mietvertrag vorab mit dem Jobcenter abgestimmt werden sollte.

Eine automatische Bewilligung oder einen allgemeinen Anspruch ohne weitere Prüfung sollten Sie nicht voraussetzen. Entscheidend können unter anderem die Notwendigkeit des Umzugs, die Angemessenheit der neuen Unterkunft, die Zuständigkeit des Jobcenters und die rechtzeitige Antragstellung sein. Beantragen Sie die Klärung möglichst vor der Unterzeichnung des Mietvertrags.

Besondere Regeln bei Personen unter 25 Jahren

Wer noch bei den Eltern lebt und unter 25 Jahre alt ist, sollte vor einem Auszug besondere Vorsicht walten lassen. Nach § 22 Abs. 5 SGB II können für eine eigene Unterkunft zusätzliche Voraussetzungen und eine vorherige Zusicherung erforderlich sein. Schwerwiegende soziale Gründe, ein notwendiger Umzug für Arbeit oder Ausbildung oder ein vergleichbarer Grund können eine Rolle spielen. Lassen Sie sich vor dem Mietvertragsabschluss vom zuständigen Jobcenter beraten und bewahren Sie Nachweise auf.

WBS, Wohngeld und Ausbildungsförderung

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) kann bei geringem Haushaltseinkommen den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglichen. Voraussetzungen und Einkommensgrenzen unterscheiden sich nach Bundesland; der WBS wird bei der zuständigen Behörde beantragt und garantiert nicht automatisch eine bestimmte Wohnung.

Leistungen wie Wohngeld, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe können für die allgemeine Finanzplanung relevant sein. Sie sollten jedoch nicht pauschal als sichere Finanzierung der Mietkaution eingeplant werden. Ob eine konkrete Leistung beansprucht werden kann, hängt von Einkommen, Ausbildungs- oder Studienstatus, Wohnsituation und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Mögliche UnterstützungWofür sie relevant sein kannWichtiger nächster Schritt
Jobcenter-DarlehenUnter bestimmten Voraussetzungen für die MietkautionVor Mietvertragsabschluss beim Jobcenter des neuen Wohnorts nachfragen und Zusicherung klären
WBSZugang zu gefördertem Wohnraum bei passenden EinkommensgrenzenBei der zuständigen Landes- oder Kommunalbehörde beantragen
WohngeldUnterstützung bei laufenden Wohnkosten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sindZuständige Wohngeldbehörde prüfen; Kaution nicht automatisch als übernommen ansehen
BAföG oder BABAllgemeine Finanzierung von Ausbildung oder Studium und LebensunterhaltIndividuelle Fördervoraussetzungen und Anrechnung prüfen

Vorherige Klärung schützt vor Fehlentscheidungen

Wenn die Finanzierung der Kaution von einer Behörde oder einem Darlehen abhängt, sollten Sie nicht zuerst den Mietvertrag unterschreiben und erst danach die Förderung beantragen. Stimmen Sie die konkrete Wohnung, die Miethöhe und die Kaution möglichst vorher mit der zuständigen Stelle ab.

Spartipps für die erste eigene Wohnung

Die Kaution ist nur ein Teil der Kosten, die beim ersten eigenen Haushalt entstehen. Neben Miete und Kaution können Ausgaben für Umzug, Möbel, Haushaltsgeräte, Strom, Internet, Rundfunkbeitrag und Versicherungen hinzukommen. Eine einfache Budgetplanung hilft, die einmaligen und laufenden Kosten getrennt zu betrachten.

  • Beginnen Sie frühzeitig mit einer monatlichen Rücklage für Kaution, Umzug und Erstausstattung.
  • Vergleichen Sie die tatsächliche Miete ohne Betriebskosten mit der im Vertrag verlangten Kaution.
  • Kaufen Sie Möbel und Haushaltsgegenstände nicht zwingend alle am ersten Tag; gebrauchte Möbel können das Startbudget entlasten.
  • Prüfen Sie, ob Freunde oder Familie beim Umzug helfen können und ob Umzugskartons wiederverwendet werden können.
  • Behalten Sie ein finanzielles Polster für Strom, Internet, Nachzahlungen und unerwartete Ausgaben zurück.

Liquiditätsvergleich statt nur Monatsgebühr

Wenn Sie zwischen Geldkaution und Bürgschaft wählen, vergleichen Sie die gesamten Kosten über die geplante Mietdauer. Eine Bürgschaft kann die Anfangsliquidität verbessern, während die Geldkaution bei einer vorhandenen Rücklage häufig keine laufenden Gebühren verursacht.

Checkliste vor dem Einzug

  • Ist die Kaution höchstens drei Monatsmieten ohne ausgewiesene Betriebskosten?
  • Wurde eine Geldkaution vereinbart und möchten Sie die drei gesetzlichen Raten nutzen?
  • Ist schriftlich klar, welche Kautionsform der Vermieter akzeptiert?
  • Haben Sie die Kautionszahlung oder erste Rate mit einem nachvollziehbaren Verwendungszweck überwiesen?
  • Haben Sie vor dem Einzug geprüft, ob ein Jobcenter-Darlehen oder eine andere Unterstützung in Betracht kommt?
  • Ist bei einem Auszug aus dem Elternhaus unter 25 Jahren die notwendige Zusicherung geklärt?
  • Haben Sie den Zustand der Wohnung bei der Übergabe mit Fotos und einem Protokoll dokumentiert?
  • Bewahren Sie Mietvertrag, Kautionsvereinbarung, Zahlungsbelege und Behördenbescheide gemeinsam auf?

Fazit: Mietkaution für die erste Wohnung richtig planen

Die Mietkaution für die erste eigene Wohnung ist gesetzlich begrenzt und bei einer Geldkaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leistbar. Für die Höhe sind die Monatsmiete ohne ausgewiesene Betriebskosten, für die Zahlungsplanung die Fälligkeit der drei Raten und für die spätere Rückzahlung die ordnungsgemäße Abrechnung entscheidend.

Wer frühzeitig ein Budget erstellt, Kautionsformen vergleicht und mögliche Unterstützung vor dem Mietvertragsabschluss klärt, kann den Einzug besser finanzieren. Bei Behördenleistungen sollten Sie die konkrete Zuständigkeit und die individuellen Voraussetzungen prüfen, statt sich auf eine automatische Übernahme zu verlassen.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des Mietvertrags oder eine individuelle Beratung durch eine zuständige Behörde, einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen zur Mietkaution für die erste Wohnung

Wie hoch darf die Mietkaution für die erste Wohnung sein?

Bei Wohnraum darf die Mietkaution grundsätzlich höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten betragen. Maßgeblich ist § 551 Abs. 1 BGB. Bei 700 € Monatsmiete ohne Betriebskosten wären daher höchstens 2.100 € Kaution zulässig.

Kann ich die Mietkaution in drei Raten zahlen?

Ja. Bei einer Geldkaution haben Mieter nach § 551 Abs. 2 BGB grundsätzlich das Recht auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses, die beiden weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Darf der Vermieter die drei Raten im Mietvertrag ausschließen?

Eine Vereinbarung, die das gesetzliche Ratenzahlungsrecht bei einer Geldkaution zum Nachteil des Mieters ausschließt, ist nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam. Bei Sonderkonstellationen und anderen Mietsicherheiten sollten die konkreten Vertragsbedingungen geprüft werden.

Welche Alternativen gibt es zur Geldkaution?

Je nach Vereinbarung kommen beispielsweise eine Mietkautionsbürgschaft, eine Mietkautionsversicherung oder eine andere geeignete Anlageform infrage. Der Vermieter muss eine bestimmte Alternative grundsätzlich nicht akzeptieren. Bürgschaften und Versicherungen verursachen häufig laufende Gebühren.

Kann das Jobcenter die Mietkaution übernehmen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter ein Darlehen für die Mietkaution gewähren. Nach § 22 Abs. 6 SGB II sind eine vorherige Zusicherung und eine Prüfung der persönlichen sowie wohnungsbezogenen Voraussetzungen wichtig. Eine automatische Bewilligung gibt es nicht; klären Sie die Unterstützung möglichst vor dem Mietvertragsabschluss.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein WBS kann Menschen mit geringem Haushaltseinkommen den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglichen. Die Einkommensgrenzen und weiteren Voraussetzungen unterscheiden sich nach Bundesland. Der WBS wird bei der zuständigen Behörde beantragt und garantiert nicht automatisch eine bestimmte Wohnung.

Wie muss der Vermieter die Geldkaution anlegen?

Eine Geldkaution muss bei Wohnraum grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einem Kreditinstitut angelegt werden. § 551 Abs. 3 BGB nennt den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz; die Erträge stehen dem Mieter zu. Für Studenten- und Jugendwohnheime gilt eine besondere Ausnahme bei der Verzinsungspflicht.

Was passiert mit der Kaution nach dem Auszug?

Nach dem Ende des Mietverhältnisses prüft der Vermieter, ob berechtigte Forderungen bestehen, und rechnet die Kaution ab. Soweit keine berechtigten Ansprüche entgegenstehen, ist sie einschließlich geschuldeter Erträge zurückzuzahlen. Eine starre gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es nicht; maßgeblich ist eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist im Einzelfall.

Rechtsquellen und weiterführende Behördeninformationen

Rechtsstand und Behördenbezeichnungen können sich ändern. Prüfen Sie bei Sozialleistungen stets die aktuelle Auskunft der zuständigen Stelle.

Redaktion: Redaktion Mietrecht | Fachredaktion für Miet- und Immobilienrecht

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information zum deutschen Mietrecht. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung und keine verbindliche Entscheidung der zuständigen Behörde.