Was kostet die Kaution für die erste eigene Wohnung?
📌 Wichtig auf einen Blick
Mietkaution in Deutschland:
- ✓ Maximal 3 Nettokaltmieten
- ✓ Gesetzliche Grundlage: § 551 BGB
- ✓ Zahlung in 3 Monatsraten möglich
- ✓ Getrennte und verzinste Aufbewahrung vorgeschrieben
- ✓ Rückzahlung nach Ende des Mietverhältnisses, sofern keine berechtigten Forderungen bestehen
Wie hoch darf die Kaution sein?
Die Höhe der Mietkaution ist im deutschen Mietrecht klar geregelt: Vermieter dürfen maximal drei Nettokaltmieten verlangen. Diese Obergrenze ist in § 551 BGB verankert. Die Nettokaltmiete bezeichnet dabei die Miete ohne Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Strom.
In der Praxis verlangen die meisten Vermieter den vollen Betrag von drei Nettokaltmieten. Ein konkretes Beispiel: Bei einer Nettokaltmiete von 650 Euro beläuft sich die Kaution auf 1.950 Euro, bei 900 Euro Kaltmiete bereits auf 2.700 Euro. Wer das zum ersten Mal auf dem Tisch sieht, ist oft überrascht, wie schnell sich diese Summe neben der ersten Monatsmiete und möglichen Maklergebühren aufaddiert.
Eine geringere Kaution ist möglich, aber selten — sie hängt von der individuellen Verhandlung ab und setzt in der Regel einen sehr entspannten Wohnungsmarkt voraus.
Ratenzahlung: Ihr gesetzliches Recht
Was viele nicht wissen: Sie müssen die Kaution nicht auf einmal aufbringen. Gemäß § 551 Abs. 2 BGB haben Sie das Recht, die Kautionssumme in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, gemeinsam mit der ersten Monatsmiete. Die weiteren beiden Raten leisten Sie dann mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen. Ihr Vermieter darf diese Ratenzahlung nicht ablehnen — es ist Ihr gesetzliches Recht, und das sollten Sie selbstbewusst ansprechen.
Mietkautionskonto: Sicher und verzinst
Die klassische Barkaution wird meistens über ein separates Mietkautionskonto abgewickelt. Dieses eröffnen Sie auf Ihren Namen bei einer Bank und verpfänden es zugunsten des Vermieters. Das Geld bleibt Ihr Eigentum und wird zu den üblichen Sparzinskonditionen verzinst — die aufgelaufenen Zinsen stehen Ihnen bei Rückzahlung der Kaution vollständig zu. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen, was Ihr Geld auch im Falle einer Insolvenz des Vermieters schützt.
Alternativ können Sie ein bestehendes Sparbuch oder ein Wertpapierdepot an den Vermieter verpfänden, ohne das Geld direkt überweisen zu müssen. Das funktioniert ähnlich wie das Kautionskonto, setzt aber voraus, dass der Vermieter dieser Form zustimmt.
Mietkautionsbürgschaft: Kaution ohne Einmalzahlung
Wer die Einmalzahlung scheut, kann stattdessen eine Mietkautionsbürgschaft nutzen. Dabei übernimmt eine Bank oder Versicherung die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter — Sie zahlen dafür eine jährliche Gebühr, die in der Regel zwischen vier und sechs Prozent der Kautionssumme liegt. Der Vorteil: Sie müssen keinen großen Betrag auf einmal aufbringen und behalten Ihre Liquidität für andere Einzugskosten. Der Nachteil: Die Jahresgebühren summieren sich über die Mietdauer erheblich, und Sie erhalten am Ende keine Rückzahlung wie bei der Barkaution.
Bevor Sie eine Bürgschaft abschließen, lohnt sich ein sorgfältiger Anbietervergleich, da die Konditionen und Jahresgebühren je nach Anbieter spürbar variieren können. Klären Sie außerdem frühzeitig mit dem Vermieter ab, ob er diese Kautionsform akzeptiert — nicht alle Vermieter sind damit einverstanden.
Spartipps für junge Mieter und Azubis
Der Schritt in die erste eigene Wohnung bringt nicht nur neue Freiheit, sondern auch eine spürbare finanzielle Belastung. Wer eine Ausbildungsvergütung bezieht oder ein knappes Studentenbudget hat, steht vor der Herausforderung, innerhalb weniger Monate eine vier- bis fünfstellige Summe für Kaution, erste Miete und Einzugskosten aufzubringen. Mit der richtigen Strategie ist das jedoch gut machbar.
Früh anfangen und automatisieren. Richten Sie ein separates Sparkonto ausschließlich für die Kaution ein und einen Dauerauftrag, der direkt nach Gehaltseingang einen festen Betrag überweist. So sparen Sie, ohne jeden Monat neu entscheiden zu müssen. Wer sechs Monate vor dem geplanten Einzug mit 300 Euro im Monat startet, hat bereits 1.800 Euro beisammen — oft genug für die erste Rate.
Budget realistisch aufstellen. Erfassen Sie Ihre monatlichen Einnahmen aus Ausbildungsvergütung, Nebenjobs oder anderen Quellen, und stellen Sie ihnen die fixen Ausgaben gegenüber: Handyvertrag, Versicherungen, Abonnements. Die variablen Ausgaben für Lebensmittel, Freizeit und persönliche Bedürfnisse lassen sich oft stärker reduzieren, als man zunächst denkt. Jede eingesparte Kleinigkeit summiert sich über Monate zu einem beachtlichen Betrag.
Staatliche Hilfen prüfen. Für Auszubildende oder Studierende mit geringem Einkommen können staatliche Leistungen einen echten Unterschied machen. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben — diese Leistung deckt einen Teil der laufenden Wohnkosten und schafft damit mehr Spielraum beim Ansparen der Kaution. Auch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG sind ausdrücklich dafür gedacht, die finanziellen Hürden in der Ausbildungs- und Studienzeit zu senken.
Umzugskosten niedrig halten. Freunde und Familie als Helfer einzuplanen statt ein Umzugsunternehmen zu buchen, kann mehrere Hundert Euro sparen. Umzugskartons bekommen Sie häufig kostenlos über Kleinanzeigenportale, Supermärkte oder aus dem eigenen Bekanntenkreis. Einen Transporter stundenweise zu mieten ist in den meisten Städten für 50 bis 80 Euro pro Tag möglich.
Möbel gebraucht kaufen. Kleinanzeigenportale und Sozialkaufhäuser bieten oft gut erhaltene Möbel zu einem Bruchteil des Neupreises. Wer nicht auf einen bestimmten Stil festgelegt ist, kann eine komplette Grundausstattung für ein paar Hundert Euro zusammenstellen. Teure Neuanschaffungen lassen sich auf die nächsten Monate verschieben.
Verträge rechtzeitig abschließen. Vergleichen Sie Angebote für Internet, Strom und Gas vor dem Einzug — Neukundenrabatte sind oft erheblich. Vergessen Sie außerdem nicht den Nachsendeauftrag für Ihre Post, damit keine wichtigen Dokumente verloren gehen.
Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Falls Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können Sie einen WBS beantragen, der Ihnen Zugang zu preisgünstigeren Sozialwohnungen mit niedrigeren Mieten verschafft — was die Kautionssumme automatisch reduziert. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Gemeinde über lokale Förderprogramme für junge Menschen oder Auszubildende, die manchmal Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für den ersten Einzug bereitstellen.
Außerdem empfiehlt sich eine Hausratversicherung von Anfang an. Die Jahresbeiträge sind überschaubar, der Schutz vor Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruch aber real — gerade wenn man mit wenig Erspartem einzieht und sich eine Neuanschaffung nach einem Schadensfall kaum leisten könnte.
Staatliche Unterstützung und Darlehen für die Kaution
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht, hat unter Umständen Anspruch auf eine direkte Übernahme der Mietkaution. Das Jobcenter (SGB II) oder das Sozialamt (SGB XII) können die Kautionssumme als Darlehen übernehmen — entscheidend sind dabei die Hilfebedürftigkeit und die Notwendigkeit des Umzugs.
Ein Umzug gilt als notwendig, wenn er durch einen Arbeitsplatzwechsel bedingt ist, die bisherige Wohnung zu klein oder gesundheitlich ungeeignet ist oder ähnliche triftige Gründe vorliegen. In diesen Fällen handelt es sich in der Regel um eine Pflichtleistung. Ist der Umzug nicht zwingend notwendig, entscheidet die Behörde nach Ermessen — eine gut begründete Antragstellung ist hier entscheidend.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Kautionsübernahme unbedingt, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Legen Sie einen Vertragsentwurf und eine Begründung für die Umzugsnotwendigkeit bei. Das Darlehen wird in der Regel direkt an den Vermieter ausgezahlt und über kleine monatliche Raten, die direkt von den Sozialleistungen einbehalten werden, zurückgezahlt.
Neben der direkten Jobcenter-Übernahme gibt es weitere Wege. Kommerzielle Kautionsbürgschaften von Versicherungsgesellschaften entlasten das Budget sofort, da keine Einmalzahlung nötig ist — allerdings fallen laufende Jahresgebühren von üblicherweise 4 bis 6 Prozent der Kautionssumme an. Wer einen Wohnberechtigungsschein (WBS) besitzt, profitiert indirekt: Sozialwohnungen haben meist niedrigere Mieten und damit auch eine geringere Kautionssumme.
Wenn staatliche Hilfen nicht infrage kommen, bieten einige Kreditinstitute spezielle Mietkautionsdarlehen an. Achten Sie dabei auf den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten des Kredits, damit die monatliche Rückzahlung das Budget nicht zu stark belastet. In besonderen Härtefällen können auch lokale Stiftungen oder kirchliche Einrichtungen helfen — die Antragstellung ist aufwendiger und die Mittel begrenzt, aber eine Anfrage kann sich lohnen.
Häufige Fragen zur Mietkaution
Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Die Mietkaution ist gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Die Nettokaltmiete umfasst dabei nicht die Nebenkosten wie Heizung oder Wasser. Bei einer Kaltmiete von 700 Euro darf die Kaution also höchstens 2.100 Euro betragen.
Haben Sie das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen?
Ja. Gemäß § 551 Abs. 2 BGB können Sie die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zahlen. Die erste Rate ist zusammen mit der ersten Monatsmiete fällig, die beiden weiteren folgen mit den nächsten zwei Mietzahlungen. Ihr Vermieter darf diese Ratenzahlung nicht ablehnen.
Welche Alternativen zur klassischen Barkaution gibt es?
Neben der Barkaution über ein Mietkautionskonto gibt es die Mietkautionsbürgschaft, bei der eine Bank oder Versicherung für Sie bürgt. Sie zahlen dafür eine jährliche Gebühr, müssen aber keinen großen Betrag auf einmal aufbringen. Auch die Verpfändung eines bestehenden Sparbuchs oder Wertpapierdepots ist möglich, sofern der Vermieter zustimmt.
Wie wird die Mietkaution vom Vermieter verwahrt?
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen — üblicherweise auf einem gesonderten Sparkonto. Das Geld bleibt Ihr Eigentum und wird verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen stehen Ihnen bei Rückgabe der Kaution zu. Im Falle einer Insolvenz des Vermieters ist Ihr Geld durch diese Trennungspflicht geschützt.
Welchen Zweck erfüllt die Mietkaution für den Vermieter?
Die Kaution sichert den Vermieter gegen Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sowie gegen ausstehende Mietforderungen oder Nebenkostennachzahlungen ab. Sie kann also einbehalten werden, wenn Sie beim Auszug Schäden hinterlassen oder offene Forderungen bestehen — ansonsten muss sie vollständig zurückgezahlt werden.
Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Im Einzelfall wird empfohlen, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Mieterverein zu konsultieren.

