Mietkaution Familie: Kaution finanzieren & schützen

Mietkaution & Familie

Eine Mietkaution für Familien kann beim Umzug eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Neben der ersten Miete müssen häufig Umzugskosten, Möbel, Einrichtungsgegenstände und weitere Ausgaben gleichzeitig bezahlt werden. Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie hoch die Kaution sein darf, sondern auch, wie Familien die Kaution finanzieren können und welche Alternative zur Barkaution überhaupt sinnvoll ist.

Für Wohnraum begrenzt § 551 BGB die als Sicherheit vereinbarte Geldkaution grundsätzlich auf höchstens drei monatliche Mieten ohne ausgewiesene Betriebskosten. Wird eine Geldsumme als Sicherheit vereinbart, darf der Mieter sie grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. § 551 BGB im Wortlaut.

Mietkaution Familie: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Geldkaution darf bei Wohnraum grundsätzlich höchstens drei monatliche Mieten ohne ausgewiesene Betriebskosten betragen.
  • Eine vereinbarte Geldkaution kann grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen geleistet werden.
  • Eine Mietkautionsbürgschaft ist keine Finanzierung, sondern eine andere Form der Sicherheit und muss vom Vermieter akzeptiert werden.
  • Ein Darlehen von Eltern oder anderen Angehörigen ist dagegen tatsächlich eine mögliche Finanzierung der Kaution.
  • Eine Elternbürgschaft ist wiederum etwas anderes als ein Familiendarlehen: Die Eltern stellen Sicherheit, zahlen die Kaution aber nicht automatisch für das Kind.
  • Bei der Rückgabe ist zwischen normaler Abnutzung und einem ersatzpflichtigen Schaden zu unterscheiden.

Wie hoch darf die Mietkaution für Familien sein?

Für Familien gelten grundsätzlich keine besonderen Kautionsgrenzen allein deshalb, weil mehrere Personen oder Kinder zum Haushalt gehören. Entscheidend ist die vereinbarte Miete und die Art der Sicherheitsleistung.

Bei Wohnraum darf eine als Geldsumme vereinbarte Mietsicherheit nach § 551 Abs. 1 BGB grundsätzlich höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten betragen.

Bei einer Nettokaltmiete von beispielsweise 1.200 Euro ergibt sich damit eine maximale Geldkaution von 3.600 Euro. Bei 1.500 Euro Nettokaltmiete wären es 4.500 Euro.

Kautionshöhe prüfen:

Wer die konkrete Obergrenze oder die drei Kautionsraten berechnen möchte, kann den Mietkaution-Rechner verwenden.

Wie können Familien die Mietkaution finanzieren?

Bei einer Familie mit begrenzter Liquidität sollte zunächst zwischen zwei völlig unterschiedlichen Fragen unterschieden werden:

  1. Wie wird das Geld für die Kaution aufgebracht?
  2. Welche Sicherheit erhält der Vermieter?

Ein Familiendarlehen oder ein Bankkredit beantwortet die erste Frage: Sie beschaffen Liquidität, mit der eine vereinbarte Geldkaution bezahlt werden kann. Eine Bürgschaft beantwortet dagegen grundsätzlich die zweite Frage: Ein Dritter stellt dem Vermieter eine Sicherheit zur Verfügung, anstatt dass die Kautionssumme vollständig als Geld beim Vermieter hinterlegt wird.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil eine Bürgschaft nicht automatisch bedeutet, dass die Familie Geld zur Finanzierung der Kaution erhält.

Eigene Rücklagen

Wenn ausreichend Rücklagen vorhanden sind, ist die Zahlung aus eigenen Mitteln meist die einfachste Variante. Es entstehen keine zusätzlichen Kredit- oder Bürgschaftskosten.

Bei einer größeren Familienwohnung kann die Kaution jedoch schnell mehrere tausend Euro betragen. Deshalb lohnt es sich, vor dem Einzug die tatsächliche finanzielle Belastung zu berechnen und neben der Kaution auch erste Miete und Umzugskosten einzuplanen.

Mietkaution in drei Raten

Reichen die vorhandenen Rücklagen für eine sofortige vollständige Zahlung nicht aus, ist die gesetzliche Ratenzahlung besonders wichtig. Bei einer Geldkaution hat der Mieter nach § 551 Abs. 2 BGB grundsätzlich das Recht auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen.

Eine ausführliche Erklärung mit Fälligkeiten und Rechenbeispielen finden Sie im Ratgeber Mietkaution in 3 Raten zahlen.

Familiendarlehen

Eltern, Großeltern oder andere Angehörige können die Kaution durch ein privates Darlehen finanzieren. Das ist etwas anderes als eine Bürgschaft: Beim Darlehen erhält der Mieter tatsächlich Geld, das anschließend nach den vereinbarten Bedingungen zurückgezahlt wird.

Auch bei einem zinslosen Darlehen empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung. Darin sollten insbesondere Darlehensbetrag, Auszahlung, Rückzahlung, Laufzeit und gegebenenfalls Zinsen festgehalten werden.

Bank- oder Ratenkredit

Ein Ratenkredit oder Dispositionskredit kann kurzfristig Liquidität schaffen, ist aber keine kostenlose Lösung. Vor einer Kreditfinanzierung sollten effektiver Jahreszins, Gesamtkosten, Laufzeit und monatliche Rückzahlung verglichen werden.

Besonders problematisch kann ein Kredit werden, wenn die Rückzahlung der Mietkaution nach dem späteren Auszug länger dauert. Die Kaution sollte deshalb nicht wie ein kurzfristig sicher verfügbares Guthaben behandelt werden.

Bürgschaft oder Finanzierung – was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden häufig miteinander vermischt. Rechtlich und wirtschaftlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Konzepte.

LösungWas passiert?Finanzierung?Wichtig
FamiliendarlehenEltern oder Angehörige stellen dem Mieter Geld zur Verfügung.JaRückzahlung und Bedingungen sollten schriftlich vereinbart werden.
BankkreditEine Bank stellt Liquidität zur Verfügung, mit der die Kaution bezahlt werden kann.JaZinsen und Gesamtkosten beachten.
MietkautionsbürgschaftEin Bürge stellt dem Vermieter eine Sicherheit für das Mietverhältnis.NeinDer Vermieter muss diese Form der Sicherheit akzeptieren.
ElternbürgschaftEltern verpflichten sich gegenüber dem Vermieter im vereinbarten Umfang.NeinHaftungsumfang und Form der Bürgschaft genau prüfen.

Merksatz: Ein Darlehen beschafft Geld. Eine Bürgschaft stellt Sicherheit. Beides kann im Zusammenhang mit einer Mietkaution vorkommen, ist aber nicht dasselbe.

Mietkautionsbürgschaft für Familien

Eine Mietkautionsbürgschaft kann für Familien interessant sein, die beim Einzug nicht mehrere tausend Euro als Barkaution binden möchten.

Dabei stellt ein Anbieter dem Vermieter eine Bürgschaft als Sicherheit zur Verfügung. Der Mieter zahlt dafür regelmäßig einen laufenden Beitrag. Diese Beiträge sind nicht mit einer zurückzuzahlenden Barkaution gleichzusetzen.

Entscheidend ist außerdem: Eine Bürgschaft kann eine vereinbarte Geldkaution nicht automatisch einseitig ersetzen. Die konkrete Sicherheitsform sollte mit dem Vermieter abgestimmt werden.

Vor dem Abschluss sollten insbesondere Kosten, Laufzeit, Kündigung, Haftungsumfang und die Bedingungen einer möglichen Inanspruchnahme geprüft werden.

Mehr dazu:

Im ausführlichen Ratgeber Mietkautionsbürgschaft: Kosten, Risiken & Barkaution wird erklärt, wie die Bürgschaft funktioniert und welche Risiken bei einer Zahlung durch den Bürgen bestehen können.

Elternbürgschaft ist nicht dasselbe wie ein Familiendarlehen

Eine Elternbürgschaft kann sinnvoll sein, wenn das Einkommen oder die Bonität des Mieters für den Vermieter nicht ausreichend erscheint. Die Eltern stellen dann eine Sicherheit für bestimmte Verpflichtungen des Mieters.

Das unterscheidet sich deutlich vom Familiendarlehen. Bei einem Darlehen geben die Eltern dem Kind Geld. Bei einer Bürgschaft verpflichten sie sich dagegen gegenüber dem Vermieter, im vereinbarten Umfang für die gesicherte Verpflichtung einzustehen.

Wer eine solche Lösung erwägt, sollte deshalb nicht nur auf die Frage achten, ob die Eltern bürgen, sondern auch darauf, wofür und in welcher Höhe sie haften.

Eine ausführliche Erklärung einschließlich einer Musterformulierung finden Sie bei der Elternbürgschaft für die Miete.

Kaution mit einem Familiendarlehen finanzieren

Ein privates Darlehen innerhalb der Familie kann eine unkomplizierte Möglichkeit sein, die Kaution zu finanzieren, wenn die notwendigen Rücklagen beim Mieter fehlen.

Empfehlenswert ist eine kurze schriftliche Vereinbarung. Sie sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Name von Darlehensgeber und Darlehensnehmer
  • Darlehensbetrag
  • Datum und Art der Auszahlung
  • vereinbarte Rückzahlungsraten
  • Laufzeit
  • gegebenenfalls vereinbarte Zinsen
  • Regelung für eine vorzeitige Rückzahlung

Besonders wichtig ist die Dokumentation der Kautionszahlung selbst. Wenn beispielsweise die Eltern die Kaution direkt an den Vermieter überweisen, sollte aus dem Zahlungsnachweis möglichst eindeutig hervorgehen, für welches Mietverhältnis die Zahlung erfolgt.

Weitere Hinweise dazu enthält auch das Mietkaution FAQ.

Mietkaution in drei Raten zahlen

Die gesetzliche Ratenzahlung ist häufig die günstigste Möglichkeit, die anfängliche Belastung einer Familie zu reduzieren, weil hierfür keine zusätzlichen Zinsen oder Bürgschaftsgebühren entstehen.

TeilzahlungFälligkeitBeispiel bei 3.600 € Kaution
1. RateZu Beginn des Mietverhältnisses1.200 €
2. RateMit der unmittelbar folgenden Mietzahlung1.200 €
3. RateMit der darauffolgenden Mietzahlung1.200 €

Eine Vereinbarung, die den Mieter bei Wohnraum zum Nachteil von § 551 BGB von diesem gesetzlichen Recht ausschließt, ist unwirksam. Eine freiwillige Vereinbarung über eine noch längere Zahlungsdauer kann dagegen gesondert getroffen werden.

Praktisch für Familien:

Bevor eine kostenpflichtige Finanzierung aufgenommen wird, sollte geprüft werden, ob die gesetzliche Ratenzahlung ausreicht. Eine ausführliche Erklärung finden Sie unter Mietkaution in Raten zahlen.

Mietkaution bei langer Mietdauer schützen

Bei einer langen Mietdauer sollte nicht nur die Finanzierung der Kaution beim Einzug betrachtet werden. Ebenso wichtig ist, dass die Kaution während des Mietverhältnisses ordnungsgemäß behandelt wird.

Bei einer als Geldsumme geleisteten Kaution muss der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben zur getrennten Anlage beachten. Die Erträge stehen grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Die Einzelheiten zur sicheren Anlage erklärt der Ratgeber Wo kann man die Mietkaution anlegen?.

Für Familien ist außerdem wichtig, Unterlagen zur Kaution langfristig aufzubewahren: Mietvertrag, Zahlungsnachweis, Übergabeprotokoll und relevante Korrespondenz sollten auch nach mehreren Jahren noch nachvollziehbar sein.

Kinderzimmer: Abnutzung oder Schaden?

Eine Familie muss beim Auszug nicht automatisch für jede Gebrauchsspur aufkommen. Nach § 538 BGB hat der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, grundsätzlich nicht zu vertreten.

Deshalb ist zwischen normaler Abnutzung und einem ersatzpflichtigen Schaden zu unterscheiden.

Dübellöcher im Kinderzimmer

Eine gesetzlich festgelegte Zahl von Dübellöchern, die in jedem Fall erlaubt oder verboten wäre, gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Anzahl, Größe, Zweck und Umfang der Befestigungen sowie die konkrete Beschaffenheit der Wohnung.

Kleine Gebrauchsspuren sind deshalb nicht automatisch ein Kautionsschaden. Umgekehrt kann eine ungewöhnlich starke Beschädigung im Einzelfall einen Ersatzanspruch begründen.

Schönheitsreparaturen

Auch eine Familie muss eine Wohnung nicht allein deshalb vollständig renovieren, weil Kinder darin gewohnt haben. Ob Schönheitsreparaturen geschuldet sind, hängt insbesondere vom Mietvertrag und der Wirksamkeit der jeweiligen Klausel ab.

Dokumentation beim Auszug:

Fotos und ein sorgfältiges Übergabeprotokoll können helfen, den tatsächlichen Zustand der Wohnung bei Rückgabe nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?

Auch bei einer Familie gibt es keine pauschale gesetzliche Rückzahlungsfrist von exakt zwei oder drei Monaten. Nach Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter zunächst prüfen, ob noch berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen.

Dazu können beispielsweise offene Mietforderungen oder berechtigte Schadensersatzansprüche gehören. Ein Einbehalt muss jedoch auf einem nachvollziehbaren Grund beruhen.

Mieter sollten deshalb nach dem Auszug insbesondere den Zahlungsnachweis der Kaution, das Übergabeprotokoll, Fotos und die Kommunikation mit dem Vermieter aufbewahren.

Eine ausführliche Übersicht zu Fristen, Abrechnung und möglichen Kautionsabzügen finden Sie im Ratgeber Mietkaution: Höhe, Regeln, Zahlung und Rückzahlung.

Finanzierungs- und Sicherheitsformen im Vergleich

MöglichkeitZweckKostenBesonderheit
Eigene RücklagenGeld für Barkaution bereitstellenKeine zusätzlichen FinanzierungskostenKapital wird als Kaution gebunden
Gesetzliche RatenzahlungGeldkaution zeitlich verteilenKeine zusätzlichen FinanzierungskostenDrei gleiche monatliche Teilzahlungen
FamiliendarlehenKaution mit geliehenem Geld finanzierenIndividuell vereinbarte KostenRückzahlung an Angehörige
BankkreditKaution mit Fremdkapital finanzierenZinsen und weitere KostenBonität und Rückzahlung beachten
MietkautionsbürgschaftSicherheit für den Vermieter stellenLaufender BeitragVermieter muss diese Sicherheitsform akzeptieren
ElternbürgschaftSicherheit durch AngehörigeJe nach Vereinbarung keine laufende GebührEltern haften im vereinbarten Umfang

Häufige Fragen zur Mietkaution Familie

Wie hoch darf die Mietkaution für eine Familienwohnung sein?

Bei Wohnraum darf eine als Geldsumme vereinbarte Mietsicherheit grundsätzlich höchstens drei monatliche Mieten ohne ausgewiesene Betriebskosten betragen. Die Anzahl der Familienmitglieder oder Kinder erhöht diese Grenze nicht automatisch.

Kann eine Familie die Mietkaution in drei Raten zahlen?

Ja. Bei einer Geldkaution besteht nach § 551 Abs. 2 BGB grundsätzlich ein Recht auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Ist eine Mietkautionsbürgschaft eine Finanzierung?

Nein. Eine Mietkautionsbürgschaft ist grundsätzlich keine Finanzierung, sondern eine Form der Sicherheitsleistung. Ein Bürge stellt dem Vermieter Sicherheit, während ein Darlehen dem Mieter tatsächlich Geld zur Verfügung stellt.

Kann man die Kaution mit einem Familiendarlehen bezahlen?

Ja, Angehörige können dem Mieter grundsätzlich Geld zur Finanzierung der Kaution zur Verfügung stellen. Die Vereinbarung sollte insbesondere bei größeren Beträgen schriftlich dokumentiert werden.

Ist eine Elternbürgschaft dasselbe wie ein Familiendarlehen?

Nein. Bei einem Familiendarlehen erhält der Mieter Geld und muss dieses nach den vereinbarten Bedingungen zurückzahlen. Bei einer Elternbürgschaft verpflichten sich die Eltern dagegen gegenüber dem Vermieter im vereinbarten Umfang.

Kann der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft ablehnen?

Eine Bürgschaft ersetzt eine vereinbarte Geldkaution nicht automatisch. Deshalb sollte die gewünschte Sicherheitsform mit dem Vermieter abgestimmt werden.

Muss eine Familie wegen der Kinder automatisch renovieren?

Nein. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist nach § 538 BGB grundsätzlich nicht vom Mieter zu ersetzen. Ob Schönheitsreparaturen geschuldet sind, hängt unter anderem vom Mietvertrag und der Wirksamkeit der jeweiligen Klausel ab.

Was ist für Familien mit wenig Rücklagen meist die günstigste Lösung?

Zunächst sollte geprüft werden, ob eigene Rücklagen zusammen mit der gesetzlichen Ratenzahlung ausreichen. Wenn zusätzliches Geld benötigt wird, kann ein privates Familiendarlehen eine Finanzierungsmöglichkeit sein. Eine Mietkautionsbürgschaft ist dagegen keine Finanzierung, sondern eine alternative Sicherheitsform und verursacht regelmäßig laufende Kosten.

Fazit: Mietkaution Familie richtig finanzieren

Für Familien sollte die Mietkaution nicht nur als einmalige Zahlung betrachtet werden. Entscheidend ist die Frage, ob die Kaution aus eigenen Rücklagen, über die gesetzliche Ratenzahlung oder über eine zusätzliche Finanzierung aufgebracht werden soll.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Finanzierung und Bürgschaft: Ein Familiendarlehen oder Bankkredit beschafft Geld zur Zahlung der Kaution. Eine Mietkautionsbürgschaft oder Elternbürgschaft stellt dagegen eine Sicherheit für den Vermieter dar.

Wer die Kosten gering halten möchte, sollte deshalb zunächst die gesetzlichen drei Kautionsraten prüfen. Erst wenn dadurch die Liquiditätsbelastung nicht ausreichend reduziert wird, kommen ein Familiendarlehen, ein Bankkredit oder – bei entsprechender Zustimmung des Vermieters – eine Bürgschaft als weitere Optionen infrage.

Nach dem Einzug sollte die Familie außerdem Zahlungsnachweise und Unterlagen zur Kaution aufbewahren. Beim Auszug sind insbesondere Übergabeprotokoll und Fotos wichtig, damit normale Abnutzung nicht mit einem ersatzpflichtigen Schaden verwechselt wird.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten gesetzlichen Regeln für die Mietkaution finden sich insbesondere in § 551 BGB. Für die Unterscheidung zwischen normaler Abnutzung und ersatzpflichtigen Schäden ist außerdem § 538 BGB relevant.