Mietkautionsbürgschaft im Vergleich 2026: Kosten, Anbieter und Vertragsbedingungen

Marktvergleich · Stand 10.09.2026

Mietkautionsbürgschaft als Alternative zur Barkaution? Eine Mietkautionsbürgschaft kann beim Einzug Liquidität schonen, indem ein Versicherer oder anderer Bürge gegenüber dem Vermieter für die vereinbarte Sicherheit einsteht. Sie ist weder kostenlos noch mit einer Schadensversicherung gleichzusetzen. Dieser Beitrag ist ein Marktvergleich zu Kosten, Anbietern und wichtigen Vertragsbedingungen – keine unabhängigen Testergebnisse und keine Rangliste.

Wichtiger Verbraucherhinweis

Die Kosten und Vertragsbedingungen von Mietkautionsbürgschaften unterscheiden sich je nach Anbieter, Kautionshöhe, Zahlungsweise und Tarif. Die hier genannten Preise sind keine dauerhaften Preisgarantien und keine unabhängigen Testergebnisse. Sie dienen als Marktvergleich und wurden zuletzt am 10. September 2026 anhand öffentlich zugänglicher Anbieterinformationen und aktueller Marktübersichten geprüft.

Maßgeblich ist immer das konkrete Angebot beziehungsweise die aktuelle Bürgschaftsurkunde des jeweiligen Anbieters. Vor einem kostenpflichtigen Antrag sollte geklärt werden, ob der Vermieter die konkrete Form der Mietkautionsbürgschaft akzeptiert.

Keine automatische Akzeptanzpflicht

Eine Mietkautionsbürgschaft ersetzt eine vereinbarte Barkaution nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Form der Mietsicherheit vereinbart wurde und ob der Vermieter einer Bürgschaft zustimmt. Lassen Sie sich die Akzeptanz möglichst vor dem kostenpflichtigen Abschluss schriftlich bestätigen.

Bürgschaft ist kein Schadensschutz

Zahlt der Bürge an den Vermieter, kann der gezahlte Betrag unter den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen vom Mieter zurückgefordert werden. Die Bürgschaft beseitigt die zugrunde liegende Forderung des Vermieters nicht automatisch.

Gesamtkosten vergleichen

Entscheidend sind nicht nur der prozentuale Jahresbeitrag, sondern auch Mindestbeiträge, Zahlungsweise, mögliche Zusatzkosten und die voraussichtliche Mietdauer. Bei kleinen Kautionssummen können Mindestbeiträge den effektiven Prozentsatz deutlich erhöhen.

Wie dieser Vergleich aufgebaut ist

Dieser Ratgeber ist ein Marktvergleich auf Basis öffentlich zugänglicher Anbieterangaben und Marktübersichten – kein unabhängiger Produkttest und keine Rangliste. Es wird kein „bester Anbieter“ und kein Testsieger ermittelt.

Die Übersicht stützt sich insbesondere auf:

  • öffentlich einsehbare Tarif- und Verbraucherinformationen der Anbieter,
  • aktuelle Marktübersichten (Stand August/September 2026),
  • gesetzliche Regelungen zur Bürgschaft und zur Mietsicherheit.

Ein günstigerer Beitrag bedeutet nicht automatisch bessere Vertragsbedingungen. Vor dem Abschluss sollten immer die aktuelle Tarifinformation, die Versicherungs- bzw. Bürgschaftsbedingungen und die konkrete Bürgschaftsurkunde geprüft werden.

Schnellcheck vor dem Antrag

Eine Mietkautionsbürgschaft kann interessant sein, wenn beim Umzug nicht ausreichend Liquidität für eine Barkaution gebunden werden soll. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Kautionshöhe, voraussichtlicher Mietdauer und den konkreten Tarifkosten ab.

Checkliste für Mieter

  • Liegt die Zustimmung des Vermieters zur Bürgschaft vor?
  • Welche konkrete Form der Bürgschaft verlangt oder akzeptiert der Vermieter?
  • Wie hoch ist der effektive Jahresbeitrag einschließlich Mindestbeiträgen?
  • Welche weiteren Kosten können für Antrag, Änderung oder Beendigung entstehen?
  • Handelt es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern?
  • Welche Einwendungs- und Prüfungsrechte bestehen bei einer Inanspruchnahme?
  • Unter welchen Bedingungen endet die Bürgschaft nach dem Auszug?
  • Was passiert, wenn der Bürge an den Vermieter zahlt?

Funktionsweise und rechtlicher Rahmen

Die gesetzlichen Grundlagen der Bürgschaft finden sich insbesondere in den §§ 765 ff. BGB. Nach § 765 BGB verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. § 765 BGB im Gesetzestext.

Bei einer Mietkautionsbürgschaft kommen mehrere Rechtsbeziehungen zusammen:

  • Mietvertrag: Das Mietverhältnis besteht zwischen Mieter und Vermieter.
  • Vertrag mit dem Anbieter: Der Mieter vereinbart mit dem Kautionsanbieter die Ausstellung der Bürgschaft und zahlt die Beiträge.
  • Bürgschaftsurkunde: Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter im Umfang der konkreten Bürgschaftserklärung.

Eine Mietkautionsbürgschaft ist keine klassische Haftpflichtversicherung. Sie dient der Sicherung des Vermieters. Ob und in welchem Umfang der Bürge anschließend beim Mieter Rückgriff nehmen kann, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung und den gesetzlichen Vorschriften.

Unterschied zur Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung soll unter bestimmten Voraussetzungen berechtigte Schadensersatzansprüche abdecken. Eine Mietkautionsbürgschaft erfüllt eine Sicherungsfunktion gegenüber dem Vermieter. Leistet der Bürge, bedeutet das nicht automatisch, dass der Mieter von der zugrunde liegenden Forderung wirtschaftlich entlastet wird.

Kosten: Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?

Die aktuellen Tarife unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarifmodell. Für September 2026 liegen bei mehreren bekannten Angeboten Jahresbeiträge im Bereich von etwa 4,3 % bis 4,7 % der Kautionssumme. Einzelne Anbieter können abweichen; Mindestbeiträge können bei kleinen Kautionssummen den effektiven Prozentsatz erhöhen.

Beispielrechnung für eine Kautionssumme von 2.400 € (3 Nettokaltmieten à 800 €) – zur Veranschaulichung, keine Preisgarantie
JahresbeitragRechnungKosten pro JahrKosten nach 3 Jahren
4,3 %2.400 € × 4,3 %103,20 €309,60 €
4,4 %2.400 € × 4,4 %105,60 €316,80 €
4,7 %2.400 € × 4,7 %112,80 €338,40 €

Die Berechnung dient ausschließlich der Veranschaulichung. Mindestbeiträge, abweichende Zahlungsweisen oder individuelle Tarifbedingungen können zu einem anderen tatsächlichen Beitrag führen.

Wirtschaftlichkeit: Je länger die Bürgschaft besteht, desto stärker summieren sich die laufenden Beiträge. Ist die Kaution bereits verfügbar, kann eine Barkaution bei einer reinen Kostenbetrachtung günstiger sein – bindet aber zunächst Liquidität. Für eine als Geldsumme geleistete Mietsicherheit gelten die Regeln des § 551 BGB.

Anbieter und Tarifangaben im Marktvergleich 2026

Die folgende Übersicht wurde zuletzt am 10. September 2026 geprüft. Sie konzentriert sich auf Anbieter und Marken, für die aktuelle öffentlich zugängliche Angaben zu Preis und/oder Risikoträger auffindbar sind.

Die Angaben stellen keine unabhängige Rangliste und keine Empfehlung dar. Ein günstigerer Beitrag bedeutet nicht automatisch bessere Vertragsbedingungen.

Anbieterübersicht (Marktvergleich), Stand: 10.09.2026 – keine Testergebnisse, keine Rangliste
Anbieter / MarkeBeitragRisikoträgerWichtiger Hinweis
Baloise4,4 % p. a.Baloise Aktuelle Baloise-Unterlagen nennen 4,4 % jährlich. Die Bürgschaft wird laut Verbraucherinformationen als Bürgschaft auf erstes Anfordern ausgestaltet.
heysafeca. 4,3 % p. a.AXA Aktuelle Marktübersichten führen heysafe mit rund 4,3 %. Vor Abschluss die aktuellen Originalunterlagen des Anbieters prüfen.
INZMOca. 4,3 % p. a.Baloise Aktuelle Marktübersichten führen INZMO mit rund 4,3 % und nennen Baloise als Risikoträger.
kautionsfrei.de4,7 % p. a.; mindestens 4,17 € monatlichR+V Versicherung Der Anbieter nennt aktuell 4,7 % der Kautionssumme pro Jahr. Die R+V wird als Bürge genannt.
Kautelca. 4,7 % p. a.R+V Aktuelle Marktübersichten führen Kautel mit R+V als Risikoträger. Den konkreten Tarif vor Antragstellung prüfen.
Deutsche Kautionskasse / MoneyfixKein einheitlicher öffentlicher Tarif angegebenje nach Produkt bzw. Angebot prüfen Für eine belastbare Preisangabe das konkrete Angebot einholen.
Warum kein „bester Anbieter“ genannt wird

Die Kosten allein reichen für einen seriösen Vergleich nicht aus. Entscheidend sind unter anderem Mindestbeitrag, Art der Bürgschaft, Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme, Kündigungsregelungen, Rückgriffsmöglichkeiten und die Akzeptanz durch den Vermieter.

Begriffe wie „Marktführer“, „beste Mietkautionsbürgschaft“ oder „von Vermietern akzeptiert“ können werbliche Aussagen eines Anbieters sein. Solche Aussagen werden hier nicht als unabhängige Testergebnisse dargestellt.

Beispiel: kautionsfrei.de und R+V

kautionsfrei.de nennt aktuell einen Jahresbeitrag von 4,7 % der Kautionssumme und einen Mindestbeitrag von 4,17 € pro Monat. Als Bürge wird die R+V Versicherung genannt. Bei einer Kaution von 2.400 € nennt der Anbieter aktuell 9,40 € monatlich.

Bezeichnungen wie „Marktführer“ oder Angaben zur Zahl akzeptierender Vermieter stammen aus der Anbieterkommunikation und sind als Anbieterangaben einzuordnen – nicht als unabhängiger Marktanteils- oder Akzeptanztest.

Direkte Anbieterquelle: kautionsfrei.de / R+V

Die aktuelle Anbieterinformation nennt 4,7 % der Kautionssumme pro Jahr, mindestens 4,17 € monatlich, und bezeichnet die R+V Versicherung als Bürge. Anbieterinformationen ansehen.

Beispiel: Baloise

Die aktuellen Baloise-Unterlagen nennen für die Mietkautions-Police einen Beitrag von 4,4 % der vereinbarten Kautionssumme pro Jahr. In den Verbraucherinformationen wird beschrieben, dass die Bürgschaft als Bürgschaft auf erstes Anfordern gegenüber dem Vermieter ausgestaltet ist.

Direkte Anbieterquelle: Baloise

Baloise nennt in den eigenen Unterlagen einen Jahresbeitrag von 4,4 % und beschreibt die Mietkautions-Police einschließlich der Bürgschaftsbedingungen. Verbraucherinformationen der Baloise.

Was bedeutet „Risikoträger“?

Bei einem Vergleich sollte nicht nur die sichtbare Marke betrachtet werden. Entscheidend ist, welches Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut tatsächlich als Bürge auftritt. Eine Marke kann eine Bürgschaft vermitteln oder vertreiben, während ein anderes Unternehmen das Risiko trägt.

Prüfen Sie vor dem Abschluss die Angaben auf der Bürgschaftsurkunde und in den Vertragsbedingungen. Dort sollte erkennbar sein, wer gegenüber dem Vermieter tatsächlich für die Sicherheit einsteht.

Aktualität und Belastbarkeit der Preisangaben

Preisangaben bei Mietkautionsbürgschaften sollten mit einem Aktualisierungsdatum versehen werden. Beiträge können sich ändern und von Kautionshöhe, Mindestbeitrag oder Zahlungsweise abhängen.

Für diesen Ratgeber gilt: Stand der Anbieter- und Marktprüfung: 10. September 2026.

Für mehrere Anbieter liegen aktuelle Marktübersichten aus August bzw. September 2026 vor. Diese führen unter anderem Baloise, heysafe, INZMO, kautionsfrei.de und Kautel mit unterschiedlichen Beitragssätzen und Risikoträgern auf.

Aktuelle Marktübersicht

Eine im September 2026 aktualisierte Marktübersicht nennt unter anderem Baloise, heysafe, INZMO, kautionsfrei.de und weitere Anbieter mit unterschiedlichen Sätzen. Bei Abweichungen wird in diesem Ratgeber der aktuellere bzw. direkt beim Anbieter nachprüfbare Wert bevorzugt.

Aktuelle Marktübersicht ansehen.

So einen Preisvergleich lesen

Ein Vergleich von 4,3 %, 4,4 % und 4,7 % ist nur sinnvoll, wenn dieselbe Kautionssumme, dieselbe Laufzeit und dieselbe Zahlungsweise zugrunde liegen. Bei kleinen Kautionssummen können Mindestbeiträge wichtiger sein als der nominelle Prozentsatz.

Klauseln im Kleingedruckten: Inanspruchnahme und Regress

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann der Vermieter unter den in der Bürgschaftsurkunde vorgesehenen Voraussetzungen eine Zahlung des Bürgen verlangen. Die Auseinandersetzung über die zugrunde liegende Forderung kann von der Zahlung getrennt sein.

Für Mieter ist wichtig, vor dem Abschluss zu prüfen, welche Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme gelten und welche Einwendungs-, Prüfungs- oder Rückforderungsmöglichkeiten vorgesehen sind.

Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB)

Nach § 771 BGB kann ein Bürge grundsätzlich die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange der Gläubiger nicht erfolglos gegen den Hauptschuldner vollstreckt hat. Diese Einrede kann vertraglich ausgeschlossen sein. § 773 BGB nennt Fälle, in denen die Einrede ausgeschlossen ist – insbesondere wenn der Bürge darauf verzichtet bzw. sich als Selbstschuldner verbürgt hat.

Was passiert nach einer Zahlung des Bürgen?

Eine Zahlung des Bürgen bedeutet nicht, dass die Forderung des Vermieters wirtschaftlich erledigt ist. Je nach Vertragsgestaltung kann der Bürge vom Mieter Ersatz der geleisteten Zahlung verlangen. Deshalb sollte eine Mietkautionsbürgschaft nicht mit einer Versicherung verwechselt werden, die den Mieter endgültig von einer berechtigten Forderung befreit.

Bei einer strittigen Inanspruchnahme

Wenn Sie der Auffassung sind, dass der Vermieter die Bürgschaft zu Unrecht in Anspruch nimmt, dokumentieren Sie den Vorgang unverzüglich schriftlich gegenüber dem Anbieter und sichern Sie relevante Unterlagen (Übergabeprotokoll, Fotos, Rechnungen, Schriftverkehr).

Ob eine Auszahlung verhindert, zurückgehalten oder zurückgefordert werden kann, hängt von der konkreten Bürgschaftsvereinbarung ab. Bei größeren oder streitigen Forderungen kann individuelle rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Vormietvertragliche Anfrage an den Vermieter

Mit diesem Musterschreiben können Sie die Zustimmung des Vermieters einholen, bevor Sie einen kostenpflichtigen Antrag stellen:

Vorlage: Anfrage zur Akzeptanz einer Mietkautionsbürgschaft

Betreff: Anfrage zur Stellung der Mietsicherheit per Mietkautionsbürgschaft

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Vermieters/Verwalters],

für das Mietobjekt [Adresse, Geschoss] ist laut Mietvertrag eine Sicherheitsleistung in Höhe von [Betrag in Euro] vorgesehen.

Ich möchte die vereinbarte Sicherheit gerne in Form einer Mietkautionsbürgschaft des Anbieters [Name des Anbieters] stellen.

Bitte teilen Sie mir kurz schriftlich mit, ob Sie mit dieser Form der Sicherheitsleistung einverstanden sind. Bis zu Ihrer Rückmeldung bleibt die im Mietvertrag vereinbarte Regelung unberührt.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Mietkautionsbürgschaft oder Barkaution?

Barkaution und Mietkautionsbürgschaft haben unterschiedliche wirtschaftliche Vor- und Nachteile. Bei der Barkaution wird Geld als Sicherheit bereitgestellt. Nach § 551 BGB darf die Mietsicherheit bei Wohnraum grundsätzlich höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen; bei einer Geldsumme darf der Mieter diese in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten.

Die Mietkautionsbürgschaft bindet zunächst weniger Liquidität, verursacht aber laufende Kosten. Bei längerer Mietdauer können sich diese Beiträge erheblich summieren.

Grundsätzlicher Vergleich – keine Wertung
KriteriumBarkautionMietkautionsbürgschaft
Liquidität beim EinzugGeld wird als Sicherheit gebundenWeniger Kapital wird unmittelbar gebunden
Laufende KostenKeine vergleichbare jährliche BürgschaftsgebührRegelmäßig laufender Beitrag
Gesetzliche Begrenzung§ 551 BGB begrenzt die Mietsicherheit grundsätzlich auf drei NettokaltmietenDie konkrete Bürgschaft richtet sich nach der vereinbarten Sicherheit und der Bürgschaftsurkunde
Rückzahlung / BeendigungNach Ende des Mietverhältnisses und Abrechnung der KautionNach Beendigung bzw. Rückgabe der Bürgschaft nach den jeweiligen Bedingungen

Affiliate-Hinweis und Transparenz

Werbung / Affiliate-Transparenz

Dieser Beitrag kann Affiliate-Links zu einzelnen Anbietern enthalten. Wenn Sie über einen solchen Link einen Vertrag abschließen, kann der Betreiber dieser Website eine Provision erhalten.

Für den Nutzer entstehen dadurch grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. Die Höhe einer möglichen Provision ist nicht Bestandteil der dargestellten Tarifkosten.

Die Aufnahme eines Anbieters in diesen Vergleich bedeutet keine unabhängige Empfehlung und keine Aussage, dass dieser Anbieter für jeden Mieter die beste Lösung ist. Preisangaben und Leistungsmerkmale sollten vor dem Abschluss anhand der aktuellen Anbieterunterlagen überprüft werden.

Rechtsquellen und Quellenangaben

§ 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

§ 551 BGB begrenzt die Höhe einer vereinbarten Mietsicherheit bei Wohnraum grundsätzlich auf das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Bei einer als Geldsumme zu leistenden Sicherheit darf der Mieter diese in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen erbringen. Gesetzestext lesen.

§ 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft

§ 765 BGB enthält die grundlegende gesetzliche Definition der Bürgschaft. Gesetzestext lesen.

§ 766 BGB – Schriftform der Bürgschaftserklärung

§ 766 BGB regelt grundsätzlich die erforderliche Form der Bürgschaftserklärung. Bei digitalen Produkten die jeweiligen Vertragsbedingungen prüfen. Gesetzestext lesen.

§ 767 und § 768 BGB – Umfang und Einreden des Bürgen

§ 767 BGB · § 768 BGB.

§ 771 und § 773 BGB – Einrede der Vorausklage

§ 771 BGB · § 773 BGB.

BGH, Urteil vom 10.07.2024 – VIII ZR 184/23

Der BGH befasst sich mit der Aufrechnung gegen einen Kautionsrückzahlungsanspruch bei einer Barkaution. Die Entscheidung sollte nicht ohne Weiteres auf jede Mietkautionsbürgschaft übertragen werden. BGH-Entscheidung lesen.

Baloise – Mietkautions-Police

Eigene Verbraucher- und Tarifinformationen; Jahresbeitrag 4,4 % laut aktuellen Unterlagen. Baloise-Verbraucherinformationen.

kautionsfrei.de / R+V – aktuelle Anbieterinformationen

Jahresbeitrag 4,7 % der Kautionssumme; R+V als Bürge. Werbliche Aussagen (z. B. Marktführerschaft) werden als Anbieterangaben behandelt. Anbieterinformationen ansehen.

Aktueller Marktvergleich – September 2026

Ergänzend wurden Marktangaben aus August und September 2026 herangezogen. Sie ersetzen nicht die aktuellen Originalunterlagen der Anbieter. Marktübersicht ansehen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Finanzberatung dar und enthält keine unabhängigen Testergebnisse. Tarifpreise, Mindestbeiträge, Risikoträger und Vertragsbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters sowie die individuelle Vereinbarung mit dem Vermieter. Der Marktvergleich wurde zuletzt am 10. September 2026 geprüft.