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Kaution behalten für Farbe & Pinsel? Was Vermieter wirklich abziehen dürfen

Geprüft von Jürgen Born

Verrechnung von Materialkosten mit der Kaution (Pinsel, Farbe & Co.)

Stell dir mal vor: Du gibst die Schlüssel ab, zwei Wochen später liegt ein dicker Umschlag im Briefkasten. Interessanterweise, drin: Rechnung über Farbeimer, Pinsel, Spachtelmasse, sogar die verdammte Malerrolle – alles soll von deiner Kaution runtergehen. Im ersten Moment denkst du vielleicht: Na ja, klingt ja irgendwie nachvollziehbar. Aber genau da fängt der Ärger ruckzuck erst richtig an.

Der Vermieter darf solche Materialkosten nur dann von der Kaution abziehen, wenn er wirklich beweisen kann, dass genau diese Ausgaben durch deine Schuld entstanden sind. Und zwar durch Schäden oder durch Abnutzung, die deutlich über das normale Maß hinausgeht, das man bei normalem Wohnen sowieso hat. § 535 BGB macht da keinen Spaß: Du musst die Wohnung im Wesentlichen so zurückgeben, wie du sie bekommen hast – normale Abnutzung ausgenommen. Alles darüber hinaus muss der Vermieter nachweisen.

Die Beweislast liegt in fast allen Fällen bei ihm. Das bedeutet: Er muss dir ganz konkret zeigen können, dass genau diese Farbdose für genau diese eine Stelle gebraucht wurde, die du angeblich versaut hast. Einfach nur „Ja, wir haben halt alles neu gestrichen“ – das reicht den Gerichten schon lange nicht mehr. Da gibt’s unzählige Urteile, und die gehen fast immer zugunsten des Mieters aus.

Deshalb ist das Übergabeprotokoll Gold wert. Hast du beim Einzug penibel aufgeschrieben (und am besten auch fotografiert), dass die Wände schon vergilbt waren, der Heizkörper Lack abgeblättert hat oder die Küchenfliesen kleine Macken hatten – dann kann der Vermieter später nicht plötzlich so tun, als wärst du für alles verantwortlich. Ohne solides Protokoll wird’s für ihn richtig schwer, überhaupt was durchzuboxen. Und wenn du gar keins hast? Dann wird’s richtig ungemütlich – und meistens auch richtig teuer.

Ich kenne einen Fall aus dem Bekanntenkreis, der das perfekt zeigt: Eine junge Frau hatte die komplette Wohnung auf eigene Kosten frisch gestrichen – einfach weil sie Lust drauf hatte. Beim Auszug kam der Vermieter mit 820 Euro um die Ecke: „Material plus Arbeitslohn, weil die Farbe nicht exakt gepasst hat und ich alles nochmal machen musste.“ Im Mietvertrag stand nur der Klassiker „Mieter führt Schönheitsreparaturen bei Auszug durch, soweit vereinbart“. Kein Wort über Materialkosten. Das Amtsgericht hat fast die komplette Rechnung gekippt – nur 120 Euro für zwei kleine, tatsächlich nachweisbare Schäden blieben übrig. Den Rest gab’s zurück, plus Zinsen obendrauf.

Wenn im Mietvertrag tatsächlich steht, dass du die Materialkosten übernehmen musst, dann lies ganz genau. Sehr viele solcher Klauseln sind unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Pauschale Abwälzung aller Materialien auf den Mieter? Hält vor Gericht selten stand.

Mein ganz praktischer Rat: Mach Fotos. Meiner Erfahrung nach, vom Einzugszustand und vom Auszugszustand. Immer. Auch wenn ihr das netteste Übergabeprotokoll der Welt habt. Kommt der Vermieter dann mit einer Rechnung für Farbe und Pinsel an, sagst du ganz entspannt: „Zeig mir doch bitte mal die Rechnung – und erklär mir genau, wofür genau diese Dose Farbe jetzt war.“ In den meisten Fällen rudern die dann ganz schnell zurück.

Noch ein wichtiger Punkt: Lass dir die Kaution niemals „vorbehaltlos“ auszahlen, wenn du mit der Abrechnung nicht einverstanden bist. Man mag es kaum glauben, schreib stattdessen einfach drauf: „unter Vorbehalt wegen noch offener Streitpunkte“. Sonst wird’s später echt schwierig, den fehlenden Betrag überhaupt noch einzuklagen.

Fazit: Materialkosten einfach so von der Kaution abzuziehen – das klappt in den seltensten Fällen. Solange du ein ordentliches Übergabeprotokoll (am besten mit Fotos) hast und der Vermieter keine stichhaltigen Beweise auf den Tisch legt, stehen deine Chancen echt gut. Bleib cool, dokumentier alles penibel und lass dich nicht verrückt machen. In den meisten Fällen lohnt sich das Durchhalten wirklich.

🛠️ Jürgens Material-Check

„Leute, lasst euch nicht veräppeln: Wenn der Vermieter euch die Kosten für Werkzeug wie Pinsel, Rollen oder Leitern aufbrummen will, ist das fast immer unzulässig. Werkzeug gehört zur Grundausstattung des Vermieters oder Handwerkers. Ihr müsst – wenn überhaupt – nur das verbrauchte Material (Farbe, Spachtel) zahlen, und auch das nur bei nachgewiesenen Schäden!“

Mietfreie Zeit vs. Kautionsverzicht

Wir haben gerade darüber geredet, wie fix der Vermieter mit irgendwelchen Renovierungsrechnungen um die Ecke kommt und sich dann einfach an deiner Kaution bedient. Da denken sich viele Mieter: „Wenn ich schon zahlen muss, dann will ich wenigstens ein paar Monate umsonst wohnen.“ Versteh ich total, klingt ja erst mal richtig verlockend. Genau da kommen die zwei Klassiker ins Spiel – entweder mietfreie Zeit aushandeln oder gleich ganz auf die Kaution verzichten.

Die mietfreie Zeit ist im Grunde schnell erklärt: Du zahlst beim Einzug entweder gar keine oder nur eine deutlich reduzierte Kaution, und im Gegenzug lässt der Vermieter dich ein, zwei oder manchmal sogar drei Monate mietfrei wohnen. Merkwürdigerweise, auf den ersten Blick fühlt sich das wie ein super Kompromiss an. Aber in den meisten Fällen zieht der Vermieter dabei deutlich den Kürzeren – nein, warte, andersrum: Er kommt meist besser weg. Wieso? Weil er das Geld sofort auf dem Konto hat und du später keinen einzigen Euro zurückbekommst – selbst wenn du die Wohnung wie geleckt zurückgibst.

Stell dir mal vor, du unterschreibst so einen Vertrag. Die ersten zwei Monate zahlst du nichts, Kaution Fehlanzeige. Fünf Jahre später ziehst du aus. Die Wohnung glänzt, Übergabeprotokoll ist tadellos, keine offenen Rechnungen, null Schäden. Und trotzdem? Kriegt man nichts zurück. Gar nichts. Die „geschenkten“ Monate sind schon lange aufgebraucht. Das sitzt dann richtig bitter, wenn man mal ehrlich ist.

Beim Kautionsverzicht geht’s noch ’nen Tick weiter. Da verzichtet der Vermieter komplett auf jede Kaution – entweder gegen eine einmalige Gebühr oder eben wieder gegen mietfreie Zeit. Es ist erstaunlich, aber, klingt im ersten Moment wie ein Sechser im Lotto. Bis dir irgendwann dämmert, dass du jetzt jede Beweislast komplett alleine trägst. Passiert später irgendwas – und der Vermieter behauptet, das wär deine Schuld –, gibt’s keinen Puffer mehr. Wenn wir mal ehrlich sind, kein Geld, das erst mal einbehalten werden könnte. Dann steht direkt Klage oder Schadensersatzforderung im Raum. In der Praxis sieht das so aus, und jetzt rat mal, wer vor Gericht in den meisten Fällen die stärkeren Nerven und besseren Anwälte hat…

§ 551 BGB ist da übrigens ziemlich eindeutig: Maximal drei Nettokaltmieten Kaution, und die muss zwingend auf einem separaten Kautionskonto landen. Alles andere – also kompletter Verzicht oder Umwandlung in Mietvorauszahlung – ist nur dann wirklich wirksam, wenn beide Seiten das völlig freiwillig und ohne Druck vereinbaren. Fairerweise muss man sagen, in der Praxis unterschreiben aber viele einfach mit, weil sie die Wohnung endlich haben wollen und keine Lust auf Diskussion haben. Man muss dazusagen, später ärgern sie sich dann schwarz.

Aus gefühlt hundert echten Fällen mein ganz klarer Rat: Über mietfreie Zeit oder Kautionsverzicht solltest du ernsthaft nur dann nachdenken, wenn der Vermieter sonst auf eine völlig überzogene Kaution besteht und du dir die Summe beim besten Willen nicht leisten kannst. Ansonsten lieber die normale Kaution zahlen – auch wenn’s erst mal richtig zwickt und zwackt. Denn genau diese Summe ist am Ende dein stärkstes Druckmittel: „Ohne sauberes Übergabeprotokoll und ohne berechtigte Renovierungsforderungen seh ich mein Geld nicht wieder.“

Vermieter können das übrigens überhaupt nicht leiden. Deshalb schieben sie einem so gerne die „mietfreie Zeit“ oder den Verzicht unter. Die wissen genau, dass sie damit die ganze Beweislast elegant auf den Mieter abwälzen. Wenn du dann in drei oder vier Jahren plötzlich darüber streitest, ob der Kratzer im Parkett schon vor deinem Einzug da war oder nicht – tja, dann hast du kein Sicherheitsnetz mehr. Der Vermieter müsste dann direkt vor Gericht ziehen. Fakt ist, und Hand aufs Herz: Die wenigsten machen sich die Mühe wirklich.

Kurz und schmerzlos gesagt: Ja, die Kaution nervt. Riesig sogar. Aber sie ist nun mal das einzige echte Druckmittel, das du gegen völlig willkürliche oder überzogene Abzüge bei Renovierungen in der Hand hast. Wer sie leichtfertig weggibt oder in Miete umwandelt, verschenkt in den meisten Fällen deutlich mehr, als er vorher gespart hat. Spannenderweise, denk bitte zweimal nach, bevor du da unterschreibst.

Dokumentation von Eigenleistungen

Genau hier fängt es meistens an, richtig schiefzulaufen. Der Vermieter steht plötzlich da und sagt mit todernster Miene: „Also renoviert hast du die Wohnung ja nun wirklich nicht richtig.“ Dabei hast du dir wochenlang den Rücken krumm gemacht. Ohne ordentliche Dokumentation deiner Eigenleistungen stehst du dann ziemlich blank da – vor allem, wenn’s um die Kaution geht.

Stell dir mal vor: Du ziehst ein, die Bude sieht aus wie nach ’nem jahrelangen Kettenraucher-Camp. Gelbe Nikotinflecken an der Decke, braune Schlieren überall. Du denkst dir: „Okay, selber machen, Geld sparen, Maler sparen, später vielleicht ein paar Euro mehr von der Kaution zurückkriegen.“ Klingt erstmal schlau. Aber zwei, drei Jahre später klingelt’s an der Tür, der Vermieter kommt rein, schaut sich um und meint kühl: „Die Farbe ist ja total dilettantisch aufgetragen worden. Meiner Erfahrung nach, das gilt nicht als fachgerecht.“ Zack – schon will er dir Materialkosten plus fiktiven Handwerkerlohn von der Kaution abziehen.

Deshalb musst du von Tag eins an nachweisen können, was du überhaupt gemacht hast. Das allerwichtigste Dokument ist das Übergabeprotokoll beim Einzug. Da schreibst du rein, so genau wie irgend möglich. Nicht einfach „Schönheitsreparaturen vom Mieter übernommen“, nein. Sondern zum Beispiel: „Mieter führt Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durch: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur – vollständiges Abkleben, zweimaliger Anstrich mit Caparol PremiumClean, Farbton RAL 9010 matt.“ Je mehr Details, desto besser. Wer nur „Renovierung durch Mieter“ hinkritzelt, hat später schlechte Karten.

Bist du schon mittendrin oder hast sogar schon alles fertig? Dann greif zum Handy. Klingt komisch, ist aber so Vorher-Nachher-Fotos sind echt Gold wert. Nicht nur das schöne Endergebnis – sondern vor allem den Saustall davor. Die abgeblätterte Stelle an der Ecke, den Riss in der Tapete, den Farbeimer mit dem Kassenzettel daneben, die leeren Dosen im Müllsack. Mach bitte richtig Nahaufnahmen: Ecken, Fußleistenübergänge, Heizkörpernischen, Steckdosenränder – genau da picken sich Vermieter später die winzigsten Kleinigkeiten raus, um zu meckern. Und speicher die Bilder mit Datum. Am besten noch mit Ortsinformation oder zumindest einem Screenshot vom Aufnahmedatum im Foto-Ordner.

Ein Tipp aus der Praxis, den ich echt oft von Freunden gehört hab, die bitter bereut haben, es nicht gemacht zu haben: alle Kaufbelege aufheben. Nicht nur die große Farbdose, sondern wirklich alles – Spachtelmasse, Schleifpapier in allen Körnungen, Abdeckbandrollen, sogar den Zehner-Pack Pinsel. Eigentlich, wenn der Vermieter später kommt und sagt „die Materialkosten waren ja völlig überzogen“, legst du einfach die Originalbons hin. Wenn wir mal ehrlich sind, meistens liegt die Beweislast nämlich beim Vermieter, wenn er was von der Kaution abziehen will. Aber nur, solange du ihm nicht durch schlampige Dokumentation selbst den Wind aus den Segeln nimmst.

Jetzt wird’s etwas kniffliger: Im Mietvertrag steht oft, dass Schönheitsreparaturen „fachgerecht“ auszuführen sind. Viele denken dann, sie müssten wie ein Meistermaler arbeiten. Stimmt aber nicht ganz. Diverse Amtsgerichte haben schon klargestellt: Wer in Eigenleistung renoviert, muss keinen Profi-Standard abliefern – aber sauber, ordentlich und zweckmäßig muss es sein. Wenn du also schief streichst, Farbe runterlaufen lässt und es einfach so lässt, kann der Vermieter tatsächlich kürzen. Mein Rat: Lieber ein-, zweimal öfter drübergehen und zwischendurch immer wieder Fotos schießen.

Am Schluss entscheidet fast immer dasselbe: Wer die besseren Unterlagen hat, gewinnt. Ohne Dokumentation stehst du vor Gericht oder in der Schlichtungsstelle nur mit deiner Erzählung da – und der Vermieter mit seiner. Rate mal, wem man eher glaubt? Genau. Dem, der Fotos, datierte Bilder, Kaufbelege und ein richtig ausgefülltes Übergabeprotokoll vorlegen kann. Fang am besten schon beim Einzug damit an. Der Aufwand ist minimal – und der mögliche Ärger später umso kleiner. Glaub mir, es lohnt sich wirklich.

Kann der Vermieter einfach Farbe, Pinsel und Malerzubehör von meiner Kaution abziehen?

Nein, in den meisten Fällen darf er das nicht. Er muss nachweisen, dass genau diese Materialien für Schäden gebraucht wurden, die du über normale Abnutzung hinaus verursacht hast. Einfach „wir haben halt neu gestrichen“ reicht fast nie aus – Gerichte kippen solche pauschalen Abzüge regelmäßig.

Was passiert, wenn im Mietvertrag steht, dass ich die Materialkosten für Renovierungen übernehmen muss?

Viele solcher Klauseln sind unwirksam (§ 307 BGB). Pauschale Abwälzung aller Materialkosten auf den Mieter benachteiligt meist unangemessen. Gerichte prüfen das sehr genau – oft bleibt nur ein winziger Teil übrig oder gar nichts.

Wie wichtig ist das Übergabeprotokoll wirklich beim Einzug?

Sehr wichtig. Ohne ordentliches Protokoll (am besten mit Fotos) kann der Vermieter später fast alles dir in die Schuhe schieben. Mit gut dokumentiertem Zustand (Vergilbungen, Macken, abblätternder Lack etc.) hat er kaum Chancen, dir normale Abnutzung als Schaden anzulasten.

Soll ich die Kaution einfach akzeptieren, wenn der Vermieter was abzieht, oder besser was tun?

Nie vorbehaltlos unterschreiben oder abnicken, wenn du nicht einverstanden bist. Schreib drauf: „unter Vorbehalt wegen offener Streitpunkte“. Sonst wird’s später fast unmöglich, den zu Unrecht einbehaltenen Betrag noch zurückzubekommen.

Reicht es, wenn ich beim Auszug Fotos mache – oder muss ich das schon beim Einzug tun?

Am besten beides. Fotos vom Einzugszustand sind Gold wert, weil sie zeigen, wie die Wohnung vorher aussah. Nur Auszugsfotos helfen wenig, wenn der Vermieter behauptet, alles wäre vorher tipptopp gewesen. Wer zuerst dokumentiert, hat klar die besseren Karten.

Was passiert eigentlich, wenn der Vermieter gar keinen konkreten Nachweis bringt?

Dann muss er fast immer alles zurückzahlen – oft plus Zinsen. Die Beweislast liegt bei ihm, nicht bei dir. In der Praxis rudern Vermieter bei Nachfrage nach konkreten Belegen („wofür genau diese Farbdose?“) sehr oft zurück, weil sie keine stichhaltigen Unterlagen haben.

Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Im Einzelfall wird empfohlen, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Mieterverein zu konsultieren.

Jürgen Born
Über den Experten

Jürgen Born

Jürgen Born ist spezialisierter Experte für deutsches Mietrecht mit Fokus auf Mietkautionsmanagement. Seit über 15 Jahren berät er Mieter und Vermieter bei rechtlichen Fragestellungen rund um Kautionsrückzahlungen, rechtssichere Mietverträge und Immobilienbewertungen.

Spezialgebiete: Mietkaution, Mietrecht & Immobilienrecht.

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