Zinsbescheinigung Mietkaution: Woher bekommen & für Steuer nutzen (inkl. Vorlage)

Woher bekommen Mieter einen Zinsnachweis für ihre Mietkaution? Die Antwort hängt vor allem davon ab, auf wessen Namen das Kautionskonto geführt wird, wie die Anlage ausgestaltet ist und ob die Bank eine steuerliche Bescheinigung ausstellt. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen einem Kautionskonto des Vermieters, einem auf den Namen des Mieters lautenden und verpfändeten Konto, einem Sammelkonto sowie einer Steuerbescheinigung. Außerdem finden Sie eine Checkliste und eine Vorlage für die schriftliche Anfrage.

Wichtig: Mietrecht und Steuerrecht nicht vermischen

Nach § 551 Abs. 3 BGB stehen die Erträge aus der Anlage der Mietsicherheit dem Mieter zu und erhöhen grundsätzlich die Sicherheit. Wer eine Steuerbescheinigung ausstellt, wem die Kapitalerträge steuerlich zugerechnet werden und ob Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, ist eine davon getrennte Frage. Hier kommt es auf die konkrete Kontostruktur und die steuerliche Abwicklung an.

Konto entscheidet

Bei einem vom Vermieter verwalteten Konto ist häufig der Vermieter oder die Hausverwaltung der erste Ansprechpartner. Bei einem Mieterkonto wenden Sie sich zunächst an die Bank.

Zinsen gehören zum Mieter

Die Erträge aus der gesetzlich vorgesehenen Anlage der Mietkaution stehen grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Kautionssicherheit.

Keine pauschale Jahresbescheinigung

Aus § 551 BGB folgt nicht automatisch, dass der Vermieter jedes Jahr eine persönliche Steuerbescheinigung der Bank an den Mieter senden muss.

Schnellcheck: Wo finde ich meinen Zinsnachweis?

Bevor Sie eine Anfrage stellen, prüfen Sie zunächst die Unterlagen zur Kautionszahlung. Suchen Sie nach einem Kautionssparbuch, einer Verpfändungsbestätigung, einem Kontoauszug, einer Zinsabrechnung oder einem Schreiben der Hausverwaltung. Der Begriff „Zinsnachweis“ kann dabei verschiedene Dokumente meinen: eine einfache Abrechnung der gutgeschriebenen Erträge, eine Kontobescheinigung oder – wenn Kapitalertragsteuer einbehalten wurde – eine Steuerbescheinigung.

Erste Anlaufstelle nach Kontostruktur
Konto- oder AnlageformErste AnlaufstelleMögliche Unterlagen
Konto auf den Namen des VermietersVermieter oder Hausverwaltung; bei steuerlichen Details gegebenenfalls kontoführende Bank.Kautionsabrechnung, Zinsaufstellung, Angaben zur Anlage, gegebenenfalls steuerlicher Nachweis.
Kautionskonto auf den Namen des MietersKontoführende Bank oder Sparkasse und eigenes Online-Banking-Postfach.Kontoauszug, Zinsabrechnung, Steuerbescheinigung oder Verpfändungsunterlagen.
Sammel- oder TreuhandstrukturVermieter oder Hausverwaltung; die Bank kann Auskunft über die formale Bescheinigungsstruktur geben.Abrechnung, Zuordnung der Erträge und gegebenenfalls besondere Steuerbescheinigung.
Praktischer erster Schritt

Fragen Sie nicht nur nach einer „Steuerbescheinigung“, sondern konkret nach den im betreffenden Kalenderjahr auf Ihre Mietkaution entfallenden Zinserträgen und – falls Kapitalertragsteuer einbehalten wurde – nach dem hierfür geeigneten steuerlichen Nachweis.

Welche Kontoarten gibt es bei der Mietkaution?

Für die Frage nach dem Zinsnachweis ist die Kontostruktur wichtiger als die umgangssprachliche Bezeichnung „Kautionskonto“. Die Kaution kann beispielsweise über ein vom Vermieter eingerichtetes Konto, ein auf den Namen des Mieters lautendes und zugunsten des Vermieters verpfändetes Konto oder eine verwaltete Sammelstruktur geführt werden.

Vermieterkonto oder Treuhandkonto

Der Vermieter oder die Hausverwaltung hat die Anlage eingerichtet. Der Mieter ist nicht zwingend der technische Kontoinhaber. Für die konkrete Abrechnung sollte der Vermieter die Zuordnung der auf die Kaution entfallenden Erträge erläutern.

Mieterkonto mit Verpfändung

Der Mieter eröffnet das Konto selbst und verpfändet oder sperrt es zugunsten des Vermieters. Kontoauszüge und Bankunterlagen sind häufig direkt im eigenen Bank-Postfach verfügbar.

Sammel- oder Verwaltungsstruktur

Mehrere Kautionen werden organisatorisch gemeinsam verwaltet. Die steuerliche und technische Bescheinigung kann von einem individuellen Mieterkonto abweichen. Die konkrete Zuordnung bleibt erforderlich.

Nach § 551 Abs. 3 BGB muss eine Geldkaution grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Als gesetzlicher Maßstab nennt das Gesetz den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass jeder Mieter jedes Jahr eine eigene Bankbescheinigung erhält. Es verpflichtet aber zur ordnungsgemäßen, getrennten Anlage und ordnet die Erträge grundsätzlich dem Mieter zu.

Wer stellt die Zinsbescheinigung für die Mietkaution aus?

Das hängt davon ab, wer die Anlage eingerichtet hat, wer als Kontoinhaber geführt wird und wer die Kapitalerträge im technischen beziehungsweise steuerlichen Abwicklungsprozess bescheinigen kann. Die erste Anfrage darf deshalb an diejenige Stelle gehen, die das Kautionskonto verwaltet oder die Abrechnung erstellt.

Kautionskonto auf den Namen des Vermieters

Bei einem auf den Namen des Vermieters lautenden Kautionskonto ist zunächst der Vermieter oder die Hausverwaltung der richtige Ansprechpartner. Bitten Sie um eine Aufstellung der auf Ihre Kaution entfallenden Erträge und fragen Sie, ob beziehungsweise welche Steuerbescheinigung ausgestellt werden kann.

Die amtlichen Einkommensteuer-Hinweise enthalten ausdrücklich einen Abschnitt zur Bescheinigung einbehaltener Kapitalertragsteuer von Zinsen aus einem Mietkautionskonto, das auf den Namen des Vermieters lautet. Daraus folgt: Eine solche Konstellation ist steuerlich besonders und sollte nicht wie ein gewöhnliches persönliches Sparkonto behandelt werden. Ob die Bescheinigung direkt von der Bank, über den Vermieter oder in einer besonderen Form erfolgt, hängt von der Abwicklung ab.

Kautionskonto auf den Namen des Mieters

Ist der Mieter selbst Kontoinhaber und das Konto lediglich zugunsten des Vermieters verpfändet, finden sich die Unterlagen häufig im Online-Banking-Postfach oder können bei der kontoführenden Bank angefordert werden. Prüfen Sie, ob die Bank zwischen einem bloßen Zinsnachweis und einer Steuerbescheinigung unterscheidet.

Sammelkonto oder Hausverwaltungsmodell

Bei einer Sammel- oder Treuhandstruktur kann die Bank nicht dieselbe persönliche Bescheinigung ausstellen wie bei einem individuell auf den Mieter lautenden Konto. Die Hausverwaltung sollte dann erklären können, wie die Erträge Ihrer Kaution zugeordnet und abgerechnet werden. Eine pauschale Aussage, dass eine Sammelstruktur automatisch unzulässig oder steuerlich immer gleich zu behandeln sei, wäre zu weitgehend.

Wenn keine Unterlagen herausgegeben werden

Gehen Sie nicht allein deshalb davon aus, dass keine Zinsen angefallen sind. Fragen Sie schriftlich nach Anlageform, Zeitraum, auf Ihre Kaution entfallenden Erträgen und einem geeigneten Nachweis. Bei einer Hausverwaltung richten Sie die Anfrage möglichst an die für Kautionsabrechnungen zuständige Stelle.

Wem gehören die Zinsen der Mietkaution?

Nach § 551 Abs. 3 BGB stehen die Erträge aus der Anlage der Mietsicherheit dem Mieter zu. Die Erträge erhöhen während des Mietverhältnisses grundsätzlich die Sicherheit. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Vermieter die Zinsen jährlich an den Mieter überweisen muss.

In der Regel werden die Erträge im Rahmen der Kautionsabrechnung berücksichtigt. Bei der Rückzahlung ist daher nicht nur die ursprüngliche Kautionssumme, sondern auch der auf die Kaution entfallende Ertrag einzubeziehen, soweit dieser tatsächlich angefallen und der Kaution zugeordnet ist.

Die mietrechtliche Zuordnung der Erträge beantwortet jedoch noch nicht alle steuerlichen Fragen. Insbesondere ist zu unterscheiden zwischen dem zivilrechtlichen Anspruch des Mieters auf die Erträge, dem technischen Kontoinhaber und dem steuerlichen Gläubiger der Kapitalerträge.

Steuerbescheinigung und Kapitalertragsteuer

Zinsen können steuerlich als Kapitalerträge relevant sein. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG erfasst unter anderem Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen. Ob und in welcher Form Kautionszinsen in der individuellen Steuererklärung berücksichtigt werden müssen, hängt aber von der konkreten Kontostruktur, dem steuerlichen Gläubiger, dem Zufluss und den persönlichen Verhältnissen ab.

Auch der Steuerabzug ist nicht bei jeder Mietkaution identisch. § 43 EStG regelt den Steuerabzug bei bestimmten Kapitalerträgen. Ob eine Bank Kapitalertragsteuer einbehält, ob ein Freistellungsauftrag vorliegt und welche Bescheinigung ausgestellt wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Abwicklung ab.

Deshalb sind pauschale Aussagen wie „Auf jede Mietkaution wird automatisch Abgeltungsteuer einbehalten“ oder „Der Vermieter stellt immer eine jährliche Steuerbescheinigung aus“ nicht zuverlässig. Richtig ist: Wenn Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, sollte der Mieter nach einem geeigneten steuerlichen Nachweis fragen und die Unterlagen für die eigene steuerliche Prüfung aufbewahren.

Geeignete Frage an Vermieter oder Bank

„Welche Zinserträge sind im Kalenderjahr [Jahr] auf meine Mietkaution entfallen und wurde darauf Kapitalertragsteuer einbehalten? Falls ja: Welche Steuerbescheinigung oder welcher andere steuerliche Nachweis kann mir für meine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden?“

Kann ich einen Freistellungsauftrag für Kautionszinsen stellen?

Ob ein Freistellungsauftrag möglich und sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab, wer Gläubiger der Kapitalerträge ist und bei welcher Stelle das Konto geführt wird. § 44a EStG knüpft die Abstandnahme vom Steuerabzug an gesetzliche Voraussetzungen und an einen Freistellungsauftrag des Gläubigers der Kapitalerträge.

Bei einem auf den Namen des Mieters geführten Konto kann der Mieter grundsätzlich in einer anderen Position sein als bei einem vom Vermieter verwalteten Treuhand- oder Sammelkonto. Bei einem Vermieterkonto darf deshalb nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der Mieter selbst einen gewöhnlichen persönlichen Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen kann.

Fragen Sie die kontoführende Bank, den Vermieter oder die Hausverwaltung, wer steuerlich als Gläubiger der Erträge behandelt wird und welche Unterlagen für einen Freistellungsauftrag erforderlich wären. Bei Unsicherheit über die Eintragung in der Einkommensteuererklärung sollte die Frage mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater geklärt werden.

Checkliste für die steuerliche Klärung

  • Wer ist Kontoinhaber und wer ist wirtschaftlich beziehungsweise zivilrechtlich berechtigt?
  • Wer hat das Kautionskonto eröffnet oder die Anlage veranlasst?
  • Für welches Kalenderjahr werden die Zinsen benötigt?
  • Welche Zinserträge entfallen konkret auf die eigene Mietkaution?
  • Wurde Kapitalertragsteuer einbehalten?
  • Gibt es eine Steuerbescheinigung, eine Zinsabrechnung oder einen anderen geeigneten Nachweis?
  • Kann ein Freistellungsauftrag überhaupt von der richtigen Person erteilt werden?
  • Wurde die Kaution bereits abgerechnet und mit den Erträgen zurückgezahlt?

Zinsnachweis beim Vermieter oder der Hausverwaltung anfordern

Eine kurze schriftliche Anfrage ist meistens der sinnvollste erste Schritt. Nennen Sie das Mietobjekt, den Zeitraum und den Zweck der Anfrage. Fordern Sie nicht nur eine pauschale „Zinsbescheinigung“, sondern eine konkrete Aufstellung der auf Ihre Kaution entfallenden Erträge und gegebenenfalls der einbehaltenen Kapitalertragsteuer.

Vorlage für Ihre Anfrage

Die folgende Vorlage können Sie an Ihre Situation anpassen:

Betreff: Nachweis über die Zinserträge meiner Mietkaution – Mietobjekt [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für meine Unterlagen benötige ich eine Auskunft über die im Kalenderjahr [Jahr] auf meine Mietkaution entfallenden Zinserträge.

Das Mietobjekt befindet beziehungsweise befand sich in [vollständige Adresse]. Die Kaution wurde am [Datum oder Zeitraum] geleistet.

Bitte teilen Sie mir mit, wie die Kaution im genannten Zeitraum angelegt war und welche Zinserträge meiner Kaution zuzuordnen sind. Falls Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, bitte ich außerdem um Übersendung oder Bereitstellung des hierfür geeigneten steuerlichen Nachweises.

Falls die Kaution über ein auf meinen Namen geführtes oder zugunsten des Vermieters verpfändetes Konto angelegt wurde, teilen Sie mir bitte mit, an welche kontoführende Stelle ich mich wenden kann.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
[Anschrift oder Kontakt]

Bewahren Sie die Anfrage und die Antwort zusammen mit dem Mietvertrag, dem Zahlungsbeleg und der späteren Kautionsabrechnung auf. So lässt sich später nachvollziehen, welche Informationen bereits angefordert und welche Unterlagen übermittelt wurden.

Welche Unterlagen sollte ich zur Mietkaution aufbewahren?

Eine vollständige Dokumentation erleichtert die spätere Kautionsabrechnung und die steuerliche Prüfung. Bewahren Sie insbesondere folgende Unterlagen auf:

  • Mietvertrag und Vereinbarung zur Mietkaution;
  • Nachweis über die Zahlung der Kaution und gegebenenfalls die drei Teilzahlungen;
  • Angaben zur Anlage, zum Kautionskonto oder zur Verpfändung;
  • Schriftverkehr mit Vermieter, Hausverwaltung und Bank;
  • Konto- und Zinsabrechnungen, soweit vorhanden;
  • Steuerbescheinigungen oder andere steuerliche Nachweise über einbehaltene Kapitalertragsteuer;
  • Übergabeunterlagen und die spätere Kautionsabrechnung mit ausgewiesenen Erträgen.

Geben Sie bei einer Steuererklärung keine Werte aus einer bloßen Schätzung als gesicherte Steuerbescheinigung aus. Wenn Unterlagen fehlen, fragen Sie zunächst die kontoführende Stelle und lassen Sie die steuerliche Behandlung bei Bedarf fachlich klären.

Häufige Fragen zum Zinsnachweis der Mietkaution

Die folgenden Mietkaution Fragen und Antworten behandeln die häufigsten Konstellationen. Für die konkrete steuerliche Behandlung bleibt die Kontostruktur entscheidend.

Wo bekomme ich den Zinsnachweis für meine Mietkaution?

Bei einem vom Vermieter verwalteten Kautionskonto ist in der Regel der Vermieter oder die Hausverwaltung die erste Anlaufstelle. Bei einem auf den Namen des Mieters geführten Konto sollten Sie zunächst die kontoführende Bank und das eigene Online-Banking-Postfach prüfen.

Muss der Vermieter mir eine jährliche Zinsbescheinigung schicken?

Aus § 551 BGB folgt nicht automatisch eine Pflicht, jedes Jahr eine persönliche Steuerbescheinigung an den Mieter zu senden. Der Vermieter muss die Kaution gesetzeskonform anlegen und die Erträge berücksichtigen. Bei konkretem Bedarf sollten Sie die Erträge und einen geeigneten Nachweis schriftlich anfordern.

Wem gehören die Zinsen der Mietkaution?

Die Erträge aus der Anlage der Mietsicherheit stehen nach § 551 Abs. 3 BGB grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Zinsen während des Mietverhältnisses jährlich ausgezahlt werden.

Sind Mietkautionszinsen steuerpflichtig?

Zinsen können als Kapitalerträge steuerlich relevant sein. Ob, wann und wie sie in der persönlichen Steuererklärung berücksichtigt werden, hängt unter anderem von Kontoinhaber, steuerlichem Gläubiger, Zufluss, Steuerabzug und den individuellen Verhältnissen ab. Eine pauschale Einzelfallantwort ist deshalb nicht möglich.

Kann ich einen Freistellungsauftrag für die Kautionszinsen stellen?

Das hängt davon ab, wer Gläubiger der Kapitalerträge ist und wie das Konto geführt wird. Bei einem Mieterkonto kann eine andere Konstellation vorliegen als bei einem Vermieterkonto oder Sammelkonto. Fragen Sie die Bank, wer den Freistellungsauftrag nach der konkreten Kontostruktur erteilen kann.

Was mache ich, wenn der Vermieter keinen Zinsnachweis herausgibt?

Fordern Sie den Nachweis zunächst schriftlich und mit Angabe des Mietobjekts und des gewünschten Zeitraums an. Bitten Sie konkret um Angaben zur Anlage, zu den Erträgen und zu einem möglichen Steuerabzug. Bleibt die Auskunft aus, kann eine Beratung durch Mieterverein, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzamt je nach Fragestellung sinnvoll sein.

Werden die Zinsen der Mietkaution jedes Jahr ausgezahlt?

Nicht automatisch. Nach § 551 Abs. 3 BGB erhöhen die Erträge grundsätzlich die Sicherheit. Sie werden in der Regel bei der späteren Kautionsabrechnung berücksichtigt, soweit sie tatsächlich angefallen und der Kaution zuzuordnen sind.

Welche Steuerbescheinigung brauche ich für die Einkommensteuererklärung?

Das hängt von der Kontostruktur und dem Steuerabzug ab. Wenn Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, fragen Sie nach der hierfür vorgesehenen Steuerbescheinigung. Bei einem Vermieterkonto oder einer Sammelstruktur kann eine besondere Abwicklung bestehen. Reichen Sie steuerliche Angaben nicht ungeprüft aus einer bloßen Kautionsabrechnung ab, sondern klären Sie offene Punkte mit Bank, Finanzamt oder Steuerberater.