Wo Mietkaution anlegen? Sparbuch, Depot & Bürgschaft 2026

Mietkaution anlegen: Sparbuch, Kautionskonto, Depot & Bürgschaft 2026

Wer eine Mietkaution hinterlegen muss, stellt sich häufig die Frage: Wo soll ich die Mietkaution anlegen? Neben dem klassischen Kautionskonto kommen je nach Vereinbarung auch ein Sparbuch, ein Wertpapierdepot oder eine Mietkautionsbürgschaft infrage. Welche Lösung zulässig ist und welche Anlageform passt, hängt dabei von den gesetzlichen Vorgaben und von der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ab.

Dieser Ratgeber ist als Übersicht der Mietkaution-Anlageformen aufgebaut. Er erklärt zunächst die wichtigsten Regeln nach § 551 BGB und zeigt anschließend, welche Möglichkeiten es gibt. Für die einzelnen Anlageformen finden Sie jeweils einen weiterführenden Spezialratgeber.

Mietkaution anlegen: Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die gesetzliche Regelung für die Barkaution steht insbesondere in § 551 BGB.
  • Die Kaution darf grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen.
  • Der Mieter kann die Barkaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen.
  • Eine vom Vermögen des Vermieters getrennte Anlage ist vorgeschrieben.
  • Bei der klassischen Geldanlage müssen die Erträge der Kaution zugutekommen.
  • Ein Depot oder eine Bürgschaft ist keine automatische Pflicht des Vermieters, sondern setzt entsprechende Vereinbarungen beziehungsweise Voraussetzungen voraus.

Mietkaution § 551 BGB: Welche Regeln gelten?

Die wichtigsten ges etzlichen Vorgaben zur Mietkaution finden sich in § 551 BGB. Die Vorschrift begrenzt unter anderem die Höhe der Sicherheit und enthält Regeln zur Zahlung sowie zur Anlage einer als Geldsumme geleisteten Mietsicherheit.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Bei Wohnraummietverhältnissen darf die als Sicherheit verlangte Mietkaution grundsätzlich höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nettokaltmiete betragen. Betriebskosten und Heizkostenvorauszahlungen werden für diese Berechnung nicht zur Nettokaltmiete gerechnet.

Mietkaution in drei Raten zahlen

Ein wichtiger Punkt bei der Mietkaution ist das gesetzliche Ratenzahlungsrecht. Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren Raten werden mit den folgenden Mietzahlungen fällig.

Getrennte Anlage vom Vermögen des Vermieters

Wird die Sicherheit als Geldsumme geleistet, muss sie vom Vermögen des Vermieters getrennt angelegt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Kaution wie gewöhnliches Privatvermögen des Vermieters behandelt wird. Für die klassische Barkaution sieht § 551 BGB außerdem eine verzinsliche Anlage vor.

Mietkaution Anlageformen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Wer sich mit dem Thema Mietkaution anlegen beschäftigt, trifft auf mehrere Begriffe, die nicht immer dasselbe bedeuten. Das klassische Kautionskonto beziehungsweise eine entsprechende Sparanlage unterscheidet sich rechtlich und praktisch von einem Wertpapierdepot. Eine Bürgschaft wiederum ist keine Anlage der Kaution, sondern eine andere Form der Mietsicherheit.

Für die Orientierung lassen sich die drei wichtigsten Varianten daher in folgende Gruppen einteilen:

Kautionskonto / Sparbuch

Die klassische Form der Geldkaution. Das Geld wird getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters angelegt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt.

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Mietkautionsdepot

Ein Depot mit Wertpapieren ist keine automatische Standardlösung nach § 551 BGB. Dafür sind insbesondere die konkrete Vereinbarung und die Regelung von Kursrisiken wichtig.

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Mietkautionsbürgschaft

Bei einer Bürgschaft wird nicht die Kautionssumme auf einem Konto des Vermieters hinterlegt. Stattdessen übernimmt ein Bürge unter den vereinbarten Bedingungen eine Sicherungsfunktion.

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Mietkaution Kautionskonto: Wie funktioniert die klassische Anlage?

Das Mietkautionskonto ist die naheliegende Lösung, wenn die Mietkaution als Geldsumme geleistet wird. Entscheidend ist dabei nicht nur, dass ein Konto existiert, sondern dass die Kaution entsprechend den gesetzlichen Anforderungen getrennt vom Vermögen des Vermieters behandelt wird.

Bei dieser Variante bleibt die Kaution wirtschaftlich dem Sicherungszweck des Mietverhältnisses zugeordnet. Die Anlage soll dabei den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen von Mieter und Vermieter berücksichtigen.

Welche Kontomodelle infrage kommen, wie ein Kautionskonto eröffnet wird und welche Unterlagen Banken typischerweise verlangen, erklären wir ausführlich im Spezialratgeber:

→ Mietkaution Kautionskonto: Anlage, Ablauf und wichtige Regeln

Mietkautionsdepot: Kann die Kaution in ETFs oder Aktien angelegt werden?

Ein Mietkautionsdepot unterscheidet sich deutlich von der klassischen Geldanlage. Statt die Sicherheit ausschließlich als Guthaben zu halten, können bei einem entsprechenden Modell Wertpapiere eine Rolle spielen.

Hier muss jedoch besonders genau zwischen der gesetzlichen Standardregelung und einer individuellen Vereinbarung unterschieden werden. Ein Mieter kann nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Vermieter ein Depot anstelle der vereinbarten Kaution akzeptieren muss.

Zusätzlich entstehen bei Wertpapieren andere Risiken als bei einer reinen Geldanlage. Der Wert von Aktien und ETFs kann schwanken. Deshalb sollte vor einer solchen Lösung unter anderem geregelt werden, wie mit Kursverlusten, Wertsteigerungen und der Rückgabe der Sicherheit umgegangen wird.

Die einzelnen rechtlichen und praktischen Punkte finden Sie hier:

→ Mietkautionsdepot: ETFs, Aktien, Risiken und Vereinbarung

Mietkautionsbürgschaft: Kaution ohne direkte Geldanlage?

Eine Mietkautionsbürgschaft funktioniert anders als ein Kautionskonto. Der Mieter hinterlegt die vereinbarte Kautionssumme nicht einfach auf einem separaten Konto des Vermieters. Stattdessen stellt beispielsweise eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen unter bestimmten Bedingungen eine Bürgschaft zur Verfügung.

Für den Mieter kann das bedeuten, dass die Kautionssumme nicht vollständig zu Beginn des Mietverhältnisses als Guthaben bereitgestellt werden muss. Dafür können laufende Gebühren entstehen. Außerdem hängt die Nutzung davon ab, ob die entsprechende Form der Sicherheit im konkreten Mietverhältnis akzeptiert wird.

Wie eine Mietkautionsbürgschaft funktioniert, welche Kosten entstehen können und worauf Mieter und Vermieter achten sollten, erläutert der separate Ratgeber:

→ Mietkautionsbürgschaft: Kosten, Ablauf und Voraussetzungen

Mietkaution anlegen: Anlageformen im Vergleich

Die folgende Übersicht dient als erste Orientierung. Sie ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Mietvertrags und der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Mietparteien.

Anlage- bzw. SicherheitsformGrundprinzipBesonderheitenWeiterführende Informationen
Kautionskonto / SparbuchGeldkaution wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben getrennt angelegt.Die klassische Form der Barkaution; gesetzliche Vorgaben nach § 551 BGB sind zu beachten. Kautionskonto-Ratgeber
MietkautionsdepotEine Sicherheit wird über ein Wertpapierdepot beziehungsweise Wertpapiere gestaltet.Erfordert eine passende Vereinbarung; Wertpapiere unterliegen Kursschwankungen. Depot-Ratgeber
MietkautionsbürgschaftEin Dritter übernimmt unter den vereinbarten Bedingungen eine Bürgschaftsfunktion.Keine klassische Geldanlage; je nach Anbieter können laufende Gebühren entstehen. Bürgschafts-Ratgeber

Wie muss der Vermieter die Mietkaution anlegen?

Die Frage „Wie muss der Vermieter die Mietkaution anlegen?“ lässt sich für eine als Geldsumme geleistete Wohnraumkaution im Kern anhand von § 551 Abs. 3 BGB beantworten.

Die Kaution ist bei einem Kreditinstitut anzulegen und dabei vom Vermögen des Vermieters getrennt zu halten. Die Anlage muss grundsätzlich zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz erfolgen. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Die daraus entstehenden Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen grundsätzlich die Sicherheit. Damit unterscheidet sich die gesetzliche Barkautionsanlage deutlich von einer beliebigen privaten Geldanlage des Vermieters.

Wichtig bei Sonderlösungen

Wenn statt einer klassischen Geldanlage beispielsweise ein Depot oder eine andere Form der Sicherheit vereinbart werden soll, sollten die konkreten Bedingungen schriftlich festgehalten werden. Besonders bei Wertpapieren können Fragen zu Kursveränderungen, Verfügungsrechten und der späteren Rückgabe der Sicherheit entstehen.

Häufige Fragen zur Mietkaution und Anlage

Wo muss der Vermieter die Mietkaution anlegen?

Bei einer als Geldsumme geleisteten Mietkaution gelten die Vorgaben des § 551 Abs. 3 BGB. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einem Kreditinstitut angelegt werden.

Kann der Mieter die Mietkaution selbst auf einem Kautionskonto anlegen?

Das hängt von der konkreten Gestaltung des Mietverhältnisses und den Vereinbarungen der Parteien ab. Bei einem Mietkautionskonto können unterschiedliche Bankmodelle verwendet werden. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an die getrennte Anlage eingehalten werden.

Muss der Vermieter ein Mietkautionsdepot akzeptieren?

Ein Wertpapierdepot ist nicht automatisch die gesetzliche Standardform der Barkaution. Soll die Sicherheit auf diese Weise gestaltet werden, sollte dies zwischen den Mietparteien ausdrücklich vereinbart und inhaltlich klar geregelt werden.

Kann eine Mietkautionsbürgschaft statt einer Geldkaution verwendet werden?

Eine Bürgschaft ist eine andere Form der Mietsicherheit. Ob sie im konkreten Mietverhältnis verwendet werden kann, hängt insbesondere von der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter sowie von den Bedingungen des jeweiligen Bürgschaftsgebers ab.

Wem gehören die Zinsen der Mietkaution?

Bei der gesetzlich vorgesehenen verzinslichen Anlage der Barkaution stehen die Erträge grundsätzlich dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit und werden bei der späteren Abrechnung berücksichtigt.

Kann die Mietkaution in drei Raten gezahlt werden?

Ja. § 551 Abs. 2 BGB gibt dem Mieter bei einer als Geldsumme zu leistenden Sicherheit grundsätzlich das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen.

Rechtsgrundlage: § 551 BGB

§ 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

§ 551 BGB regelt unter anderem die Begrenzung der Mietsicherheit, das Recht des Mieters auf Zahlung in drei Raten sowie die Anforderungen an die Anlage einer als Geldsumme geleisteten Sicherheit.

Redaktioneller Hinweis

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information zum deutschen Wohnraummietrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei besonderen Vertragsgestaltungen oder Streitigkeiten sollte die konkrete Situation rechtlich geprüft werden.