Mietkaution bei Tod: So bekommen Erben ihr Geld zurück
Stirbt ein Mieter, verschwindet die Mietkaution nicht. Der Anspruch auf Rückzahlung kann grundsätzlich zum Nachlass gehören. Ob Erben die Kaution tatsächlich verlangen können, hängt aber zunächst davon ab, ob Angehörige oder Mitmieter in das Mietverhältnis eintreten, ob der Mietvertrag mit dem Erben fortgesetzt wird und welche Ansprüche aus dem Mietverhältnis noch offen sind. Rechtlicher Hinweis … Ratgeber: Mietkaution bei Tod: So bekommen Erben ihr Geld zurück lesen