Tagesgeld Mietkaution: Mehr Zinsen als auf dem Sparbuch?

Ein Tagesgeldkonto kann eine mögliche Alternative zur klassischen Anlage einer Mietkaution sein. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Zinssatz. Für die rechtliche Einordnung kommt es vor allem auf § 551 BGB, die Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter und die konkrete Kontostruktur an. Eine gewöhnliche Tagesgeldanlage ist deshalb nicht automatisch mit einem Mietkautionskonto gleichzusetzen.

Wichtig für die Praxis: Nach § 551 Abs. 3 BGB ist grundsätzlich eine bestimmte Anlageform für die Geldkaution vorgesehen. Die Vertragsparteien können jedoch eine andere Anlageform vereinbaren. Wer Tagesgeld als Mietkaution nutzen möchte, sollte deshalb vor der Einzahlung klären, ob die Anlageform vereinbart ist und wie die Kaution gegenüber dem Vermieter und der Bank abgesichert wird.

Kurzantwort: Darf die Kaution auf einem Tagesgeldkonto liegen?

Grundsätzlich kann ein Tagesgeldkonto als alternative Anlageform für eine Mietkaution vereinbart werden. § 551 Abs. 3 BGB erlaubt den Vertragsparteien ausdrücklich, eine andere Anlageform zu vereinbaren. Tagesgeld ist damit nicht generell ausgeschlossen, aber auch nicht automatisch der gesetzliche Regelfall.

Wichtig ist außerdem, dass die Kaution vom sonstigen Vermögen des Vermieters getrennt bleibt. Die konkrete Kontostruktur und die Sicherungsrechte müssen deshalb zur vereinbarten Kautionslösung passen. Ein beliebiges privates Tagesgeldkonto sollte nicht ohne weitere Prüfung als Mietkautionskonto verwendet werden.

§ 551 BGB Die gesetzliche Grundlage für die Begrenzung und Anlage einer Geldkaution ist § 551 BGB. Eine andere Anlageform kann vereinbart werden.
Getrennte Anlage Die Kaution muss vom sonstigen Vermögen des Vermieters getrennt bleiben. Die konkrete Kontostruktur ist deshalb besonders wichtig.
Klare Sicherung Verpfändung, Verfügungsrechte und spätere Freigabe sollten vor der Einzahlung eindeutig zwischen den Beteiligten und gegebenenfalls mit der Bank geklärt werden.

Rechtsgrundlage: Was verlangt § 551 BGB?

§ 551 Abs. 3 BGB regelt die Anlage einer als Sicherheit überlassenen Geldsumme. Grundsätzlich ist die Kaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.

Gleichzeitig bestimmt das Gesetz, dass die Vertragsparteien eine andere Anlageform vereinbaren können. Genau hier liegt die Bedeutung für Tagesgeld: Eine Tagesgeldlösung kann grundsätzlich vereinbart werden, sie ergibt sich aber nicht allein daraus, dass ein Konto Zinsen bringt.

Ebenfalls wichtig: Die Anlage muss vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Keine automatische Banklösung: Ein gewöhnliches Tagesgeldkonto ist nicht automatisch ein Mietkautionskonto. Vor der Eröffnung sollte daher geprüft werden, ob das Kreditinstitut die gewünschte Kautionsstruktur beziehungsweise Verpfändung tatsächlich anbietet und dokumentiert.

Sparbuch, Mietkautionskonto und Tagesgeld im Vergleich

Die Anlageformen können sich hinsichtlich Kontostruktur, Verfügbarkeit, Bankbedingungen und Verzinsung unterscheiden. Für die Mietkaution ist jedoch nicht allein der Zinssatz entscheidend.

AnlageformTypische EinordnungWorauf kommt es an?Rechtliche Grundlage
KautionssparbuchKlassische Anlageform Klare Kennzeichnung, getrennte Anlage, Zinsgutschrift und nachvollziehbare Freigabe§ 551 Abs. 3 BGB
MietkautionskontoKonto mit ausdrücklicher Kautionsfunktion Kontoinhaber, Sonder- beziehungsweise Treuhandstruktur, Zugriffsschutz und Freigabe§ 551 Abs. 3 BGB
TagesgeldkontoMögliche alternative Anlageform Vereinbarung der Parteien, geeignete Sicherung beziehungsweise Verpfändung und klare Freigaberegeln§ 551 Abs. 3 BGB
KautionsbürgschaftKeine Geldanlage, sondern eine Bürgschaft Zustimmung des Vermieters, Umfang der Bürgschaft, Vertragsbedingungen und Kosten§§ 765 ff. BGB

So wird eine Tagesgeldlösung für die Mietkaution umgesetzt

Wer Tagesgeld für eine Mietkaution nutzen möchte, sollte die konkrete Lösung vor der Einzahlung klären. Besonders wichtig sind die Vereinbarung mit dem Vermieter und die Frage, ob die Bank die gewünschte Sicherungsstruktur unterstützt.

  1. Alternative Anlageform vereinbaren: Mieter und Vermieter sollten ausdrücklich festhalten, dass die Kaution auf einer Tagesgeldlösung angelegt werden soll.
  2. Kontostruktur mit der Bank klären: Vor der Eröffnung sollte geprüft werden, ob das Kreditinstitut eine geeignete Kautions- oder Verpfändungslösung anbietet.
  3. Kautionsbetrag nachvollziehbar einzahlen: Die Zahlung sollte eindeutig dem Mietverhältnis und der vereinbarten Kaution zugeordnet werden. Bei einer Geldkaution bleibt außerdem das Recht auf Zahlung in drei monatlichen Teilbeträgen nach § 551 Abs. 2 BGB zu beachten.
  4. Sicherung dokumentieren: Vereinbarung, Kontounterlagen und gegebenenfalls Verpfändungsanzeige oder Bankbestätigung sollten von den Beteiligten aufbewahrt werden.
  5. Freigabe nach dem Mietende regeln: Nach der Kautionsabrechnung wird die Sicherheit entsprechend der Vereinbarung und den erforderlichen Bankprozessen freigegeben.

Verpfändung des Tagesgeldkontos: Wie funktioniert sie?

Bei einer Verpfändung wird das Guthaben als Sicherheit zugunsten des Vermieters gebunden. Dadurch können die Verfügungsmöglichkeiten über das Guthaben eingeschränkt werden. Der Vermieter erhält dadurch jedoch nicht automatisch die freie Verfügung über das gesamte Guthaben.

Entscheidend sind die konkrete Verpfändungsvereinbarung und die Bedingungen des Kreditinstituts. Deshalb sollte vor Abschluss geklärt werden, wann eine Verwertung der Sicherheit möglich ist und welche Erklärungen beziehungsweise Unterlagen die Bank verlangt.

Auch die Freigabe nach dem Ende des Mietverhältnisses sollte bereits bei der Einrichtung der Kautionslösung berücksichtigt werden.

Wichtig: Nicht jede Bank bietet eine Verpfändung eines normalen Tagesgeldkontos für Mietkautionszwecke an. Vor der Kontoeröffnung sollte deshalb direkt beim Kreditinstitut nachgefragt werden.

Warum die getrennte Anlage der Mietkaution wichtig ist

Die Mietkaution soll nicht einfach Bestandteil des sonstigen Vermögens des Vermieters werden. § 551 Abs. 3 BGB verlangt deshalb eine getrennte Anlage.

Der Bundesgerichtshof hat sich ebenfalls mit der Bedeutung einer nach außen erkennbaren Sonderkontostruktur bei Mietkautionen befasst. Dabei spielt insbesondere der Schutz der Kaution vor dem Zugriff von Gläubigern des Vermieters eine Rolle.

Für eine konkrete Tagesgeldlösung bedeutet das: Die Bezeichnung „Tagesgeld“ allein sagt noch nichts darüber aus, ob die gewählte Kontostruktur für die Mietkaution geeignet ist.

Wer ein gewöhnliches Privatkonto verwendet, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, wie die Kaution rechtlich zugeordnet und gegenüber dem Vermieter beziehungsweise der Bank abgesichert wird.

Zinsen der Mietkaution: Wem gehören die Erträge?

Wem stehen die Zinsen zu?

Nach § 551 Abs. 3 BGB stehen die Erträge aus der als Sicherheit angelegten Geldsumme grundsätzlich dem Mieter zu. Die Erträge erhöhen die Sicherheit.

Das gilt auch dann, wenn die Parteien eine andere Anlageform vereinbart haben. Bei einer individuellen Tagesgeldlösung sollte zusätzlich geprüft werden, wie die Bank die Zinsen verbucht und welche Unterlagen sie hierzu ausstellt.

Kann der Mieter während der Mietzeit über das Guthaben verfügen?

Das hängt von der konkreten Kontostruktur und Sicherungsvereinbarung ab. Ist das Guthaben verpfändet oder anderweitig als Sicherheit gebunden, kann die freie Verfügung eingeschränkt sein.

Was ist bei den Zinsen steuerlich zu beachten?

Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Konto- und Ertragsstruktur ab. Kontoinhaber, Steuerbescheinigung, Freistellungsauftrag und Kapitalertragsteuer können dabei eine Rolle spielen.

Bei größeren Beträgen oder einer besonderen Treuhand- beziehungsweise Verpfändungsstruktur sollte die steuerliche Behandlung vorab mit der Bank oder einem Steuerberater geklärt werden.

Checkliste: Tagesgeld als Mietkaution

  • Ist die alternative Anlageform zwischen Mieter und Vermieter ausdrücklich vereinbart?
  • Ist eindeutig dokumentiert, dass das Guthaben der Mietkaution dient?
  • Ist geregelt, auf wessen Namen das Konto geführt wird?
  • Bleibt die Kaution vom sonstigen Vermögen des Vermieters getrennt?
  • Unterstützt die Bank eine geeignete Verpfändung oder Kautionsstruktur?
  • Sind die Sicherungsrechte schriftlich dokumentiert?
  • Ist geregelt, wem die Zinsen zustehen und wie sie gutgeschrieben werden?
  • Ist geklärt, welche Gebühren und Kontobedingungen gelten?
  • Ist geregelt, wie die Sicherheit nach dem Mietende freigegeben wird?
  • Haben alle Beteiligten die erforderlichen Unterlagen erhalten?

Muster für eine Anfrage an den Vermieter

Betreff: Vereinbarung einer alternativen Anlageform für die Mietkaution

Sehr geehrte/r [Name],

ich möchte vorschlagen, die Mietkaution in Höhe von [Betrag] auf einer hierfür geeigneten Tagesgeldlösung anzulegen.

Voraussetzung soll sein, dass die Anlage vom sonstigen Vermögen getrennt bleibt, die erforderlichen Sicherungsrechte eindeutig dokumentiert werden und die Erträge der Mietkaution zugeordnet werden.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dieser alternativen Anlageform zustimmen und welche Kontostruktur beziehungsweise Bankunterlagen Sie hierfür benötigen.

Bis zu einer entsprechenden Vereinbarung soll die gesetzliche Regelung zur Anlage der Mietkaution unberührt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

FAQ zur Mietkaution auf Tagesgeld

Ist ein Tagesgeldkonto als Mietkautionskonto erlaubt?

Ein Tagesgeldkonto kann grundsätzlich als alternative Anlageform vereinbart werden. § 551 Abs. 3 BGB erlaubt den Vertragsparteien, eine andere Anlageform zu vereinbaren. Die konkrete Kontostruktur muss jedoch zur Kautionssicherheit passen.

Muss der Vermieter Tagesgeld als Kautionsanlage akzeptieren?

Eine alternative Anlageform setzt grundsätzlich eine entsprechende Vereinbarung voraus. Der Mieter sollte deshalb vor der Einzahlung mit dem Vermieter klären, ob die konkrete Tagesgeldlösung akzeptiert wird.

Wer bekommt die Zinsen auf die Mietkaution?

Nach § 551 Abs. 3 BGB stehen die Erträge der als Sicherheit angelegten Geldsumme grundsätzlich dem Mieter zu. Die Erträge erhöhen die Sicherheit.

Kann ich jedes Tagesgeldkonto für die Mietkaution verwenden?

Nein. Nicht jedes gewöhnliche Tagesgeldkonto ist für eine Mietkaution geeignet. Entscheidend sind insbesondere die Kontostruktur, die Sicherungsmöglichkeit, die Bankbedingungen und die Vereinbarung mit dem Vermieter.

Wie funktioniert die Verpfändung eines Tagesgeldkontos?

Bei einer Verpfändung wird das Guthaben als Sicherheit zugunsten des Vermieters gebunden. Welche Verfügungen möglich sind und unter welchen Voraussetzungen eine Verwertung erfolgen kann, hängt von der konkreten Vereinbarung und den Bedingungen des Kreditinstituts ab.

Kann der Vermieter jederzeit auf das verpfändete Tagesgeld zugreifen?

Nicht automatisch. Eine Verpfändung bedeutet nicht, dass der Vermieter jederzeit frei über das Guthaben verfügen kann. Maßgeblich sind die vereinbarten und rechtlich zulässigen Voraussetzungen für eine Verwertung.

Kann ich während der Mietzeit über das Tagesgeld verfügen?

Das hängt von der konkreten Sicherungsvereinbarung und den Bankbedingungen ab. Bei einer wirksamen Verpfändung kann die freie Verfügung über das Guthaben eingeschränkt sein.

Ist Tagesgeld automatisch besser als ein Sparbuch?

Nein. Tagesgeld kann je nach Bank unterschiedliche Konditionen bieten. Für eine Mietkaution sind jedoch neben dem Zinssatz auch Kontostruktur, Sicherung, Gebühren, Verfügbarkeit und Freigabebedingungen entscheidend.

Was passiert mit der Mietkaution nach dem Auszug?

Nach dem Ende des Mietverhältnisses und der Klärung berechtigter Ansprüche wird die Kaution entsprechend der getroffenen Vereinbarung abgerechnet und die Sicherheit nach den erforderlichen Bankprozessen freigegeben.

Rechtsquellen und Rechtsprechung

§ 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten: Gesetze im Internet – § 551 BGB

BGH, Beschluss vom 09.06.2015 – VIII ZR 324/14: offizielle Entscheidungsdatei des Bundesgerichtshofs

Der BGH hat sich mit der getrennten und nach außen erkennbaren Anlage einer Mietkaution sowie dem Schutz der Kaution vor dem Zugriff von Gläubigern des Vermieters befasst. Die konkrete Entscheidung sollte jedoch nicht pauschal auf jedes Tagesgeldmodell übertragen werden. Entscheidend bleiben die konkrete Kontostruktur, die Vereinbarung und die Bankbedingungen.

Weiterführende Ratgeber

Redaktion Mietrecht | Fachredaktion für Miet- und Immobilienrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zum deutschen Mietrecht und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei Streitigkeiten über eine Mietkaution, die Verwertung einer Sicherheit oder Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zinserträgen sollte die konkrete Situation fachlich geprüft werden.

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