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Kaution Haustiere: Darf der Vermieter mehr verlangen?

Geprüft von Jürgen Born

Darf die Kaution wegen Tierhaltung höher sein?

🐾 Jürgens Tierhalter-Tipp

„Liebe Tierfreunde, zeigt dem Vermieter proaktiv eure Hundehaftpflichtversicherung. Das nimmt den Wind aus den Segeln! Aber unterschreibt niemals eine Kaution über 3 Kaltmieten – das ist rechtlich meistens tote Materie.“

Das Thema Kaution Haustiere sorgt bei vielen Mietern für Verunsicherung, sobald der Mietvertrag vorliegt. Kaum ist das Dokument unterschrieben, stellt sich oft die Frage: Darf der Vermieter wegen eines Hund oder einer Katze eine höhere Sicherheit fordern als gesetzlich üblich?

Kurze, klare Antwort zuerst: Nein, das geht in den meisten Fällen nicht.

Der Bundesgerichtshof hat das schon zigmal klargestellt: Eine höhere Mietkaution nur wegen eines Haustiers ist nicht drin. § 551 BGB kennt da keinen Unterschied zwischen „normalen“ Mietern und solchen mit Fellnasen. Drei Nettokaltmieten – das ist die harte Obergrenze. Interessanterweise, ein Hund, eine Katze oder ein Meerschweinchen ändern daran nichts.

Aber natürlich gibt’s immer dieses kleine „Ja, aber…“. Wenn dein Tier tatsächlich schon mal richtig Ärger gemacht hat – nehmen wir an, der letzte Mieter musste wegen deines Rottweilers das komplette Parkett erneuern lassen und das steht sauber dokumentiert im alten Übergabeprotokoll -, dann wird’s für den Vermieter interessant. In solchen richtig krassen Einzelfällen haben Gerichte tatsächlich schon mal eine höhere Kaution durchgehen lassen. Die Realität sieht so aus, das ist aber die absolute Ausnahme und der Vermieter muss das richtig gut und konkret belegen können.

Die Beweislast liegt übrigens beinahe immer beim Vermieter. Er muss nachweisen – und im Zweifel auch beweisen -, dass von deinem Tier eine konkrete, deutlich überdurchschnittliche Gefahr für die Wohnung ausgeht. Bloßes „Hunde haaren halt“ oder „Katzen ziehen Fäden aus dem Sofa“ reicht dafür bei Weitem nicht. Aus der täglichen Mietrecht-Praxis weiß ich, das hat der BGH sogar ziemlich deutlich formuliert (siehe das Urteil vom 18.12.2019, Aktenzeichen VIII ZR 62/19 – falls du mal richtig juristisch werden willst).

Und wie läuft’s in der echten Welt? Viele Vermieter probieren es trotzdem. Die schreiben dann einfach in den Vertrag rein: „Bei Haustierhaltung Kaution 3,5 Monatsmieten“ oder drücken dir eine Extra-Zusatzerklärung in die Hand. Fairerweise, wenn du das jetzt einfach unterschreibst, ohne mit der Wimper zu zucken, kann dich das später richtig teuer zu stehen kommen. Glaub mir, ich habe das schon dutzende Male erlebt, gerade bei der Kautionrückzahlung wird’s dann richtig ungemütlich. Nicht wenige Mieter haben vor Gericht verloren – nicht etwa, weil Hunde per se teurer wären, sondern weil sie die höhere Kaution freiwillig mitunterschrieben hatten.

Aus gefühlt hundert Mietergesprächen mein ganz persönlicher Tipp: So eine Klausel niemals einfach schlucken. Interessanterweise, sag stattdessen ganz entspannt, aber bestimmt: „Moment, das Gesetz sagt doch maximal drei Monatsmieten, oder seh ich das falsch?“ In neun von zehn Fällen rudert der Vermieter dann zurück. Wenn er stur bleibt – Hand aufs Herz. Dann ist das vielleicht nicht die Wohnung, für die du kämpfen solltest. Klingt vielleicht hart, spart dir aber oft richtig viel Ärger.

Und noch ein kleiner Praxistipp zum Schluss: Egal ob du nun die normale oder (aus Versehen) eine höhere Kaution gezahlt hast — entscheidend ist am Auszugstag nur noch das Übergabeprotokoll. Mach von jedem Raum mindestens zehn Fotos, schreib jeden noch so kleinen Kratzer penibel auf, lass den Vermieter mit unterschreiben. Dein „mietkaution hund“ wird es dir später danken, wenn du die volle Summe wiederkriegst und nicht nur die Hälfte, weil angeblich „die ganze Wohnung nach nassem Hund müffelt“.

Fazit auf den Punkt: Höhere Kaution nur wegen eines Haustiers? In fast allen Fällen rechtswidrig. Die Realität sieht so aus, ganz ganz seltene Ausnahmen gibt’s nur bei richtig dicken, nachweisbaren Vorschäden – und selbst dann muss der Vermieter richtig liefern. Bleib aufmerksam, lass dich nicht überrumpeln. Dein vierbeiniger Mitbewohner hat es verdient.

Schäden durch Hunde oder Katzen an der Wohnung

So, jetzt wird’s richtig interessant – und für viele leider auch richtig nervig: Was passiert eigentlich, wenn der Hund mal eben die Tapete in Streifen legt, die Katze die Parkettkante zu Tode kratzt oder der angeblich stubenreine Kater plötzlich doch seine Meinung ändert? Da denken die meisten Mieter sofort: „Pah, dafür ist doch die Kaution da.“ Tja… leider ist es so simpel nicht.

Stell dir vor, nach fünf Jahren ziehst du aus. Merkwürdigerweise, der Vermieter kommt zur Übergabe, schaut sich alles ganz penibel an und zeigt plötzlich auf die zerkratzte Türzarge. „Das hat Ihr Hund gemacht“, sagt er mit diesem Siegerlächeln. „Die mietkaution hund muss dafür gerade stehen.“ Und du stehst da und denkst: Hä? War das wirklich mein Hund? Oder stand die Macke da schon, als ich eingezogen bin? Die Realität sieht so aus: Genau an diesem Punkt beginnt der juristische Eiertanz um die Beweislast.

Grundsätzlich ist es so: Der Vermieter muss beweisen, dass der Schaden tatsächlich durch dein Tier entstanden ist – und zwar erst, nachdem du die Wohnung übernommen hast. Das steht zwar nicht wörtlich im BGB, aber die Gerichte haben das über Jahrzehnte ziemlich eindeutig festgezurrt. Wenn im alten übergabeprotokoll kein einziger Kratzer an der Zarge erwähnt ist und du obendrein belegen kannst, dass du damals schon einen Hund hattest … dann kippt die Beweislast plötzlich auf die andere Seite. Wenn man darüber nachdenkt, jetzt muss der Vermieter erklären, warum der Schaden nicht schon vorher da war und dass er wirklich von deinem Vierbeiner stammt.

Das klingt erst mal richtig mieterfreundlich – und theoretisch ist es das auch. In der Praxis läuft es aber oft ganz anders: Der Vermieter knipst bei der Rückgabe einfach haufenweise Fotos, murmelt was von „normale Abnutzung sieht anders aus“ und zieht die Kosten fröhlich von der Kaution ab. Zack, 480 Euro weg wegen „Kratzspuren durch Tier“. Und jetzt? Einspruch schreiben, Anwalt anrufen, vielleicht sogar vors Amtsgericht ziehen – wegen 480 Euro? Die meisten schlucken den Verlust dann doch lieber. Merkwürdigerweise, und genau darauf spekulieren viele Vermieter.

Deshalb mein Tipp aus gefühlt hundert solchen Geschichten: Mach beim Einzug Fotos. Richtig viele. Vor allem von Ecken, Fußleisten, Türrahmen, Fensterbänken – überall da, wo Krallen landen könnten. Am besten mit Datum und Uhrzeit direkt im Dateinamen. Klingt übertrieben? Vielleicht ein bisschen. Aber wenn du später beweisen musst, dass die Kratzer schon da waren, ist so ein schnödes Handybild plötzlich Gold wert.

Und dann gibt’s noch einen Punkt, den fast niemand auf dem Schirm hat: Kleinere Schäden, die durch ganz normale Tierhaltung entstehen, zählen meistens zur normalen Abnutzung. Ehrlich gesagt, ein, zwei Kratzer am Türrahmen? Da kommt der Vermieter in der Regel nicht durch. Aber wenn die komplette Wohnung aussieht, als hätte ein wildgewordener Luchs darin gewohnt … dann wird’s haarig. Wo genau die Grenze liegt, ist total schwammig – und genau deswegen landen so viele Fälle vor Gericht.

Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis: Eine Frau mit zwei Katzen hatte beim Auszug eine ziemlich abgewetzte Stelle direkt unterm Kratzbaum auf dem Parkett. Der Vermieter wollte glatte 1.200 Euro abziehen. Fairerweise, im Prozess kam raus, dass das Parkett schon beim Einzug an einigen Stellen abgenutzt war – stand bloß nicht im übergabeprotokoll. Aus der täglichen Mietrecht-Praxis weiß ich, ergebnis: Vermieter ging leer aus. Interessanterweise, aber bis es so weit war, waren anderthalb Jahre vergangen und mehrere hundert Euro Anwaltskosten draufgegangen. Die Kaution war da längst futsch.

Wenn du also Tiere hältst, dann behandel den mietvertrag und vor allem das Übergabeprotokoll wie deinen wertvollsten Besitz. Fotografier alles, dokumentier alles, lass dir jede Macke schriftlich bestätigen. Denn im Zweifelsfall gilt: Wer nichts beweist, verliert. Und in den meisten Fällen ist es der Mieter, der zuerst die Nerven und dann das Geld verliert.

Es ist unfair. Es macht wütend. Aber so läuft das Spiel leider viel zu oft.

Geruchsbelästigung und Teppichreinigung

Genau in dem Moment, wo man denkt, alles sei sichtbar in Ordnung, fängt der richtige Ärger oft erst an. Der Hund ist längst weg, die Kratzer hat der Maler ordentlich zugestrichen – und trotzdem hängt dieser fiese, muffige Geruch im Teppich fest. Plötzlich steht der Vermieter in der Tür und erklärt mit todernster Miene: „Die Kaution bleibt erstmal bei mir, bis der Teppich professionell gereinigt wurde. Und das zahlst natürlich du.“

Kann der das einfach so durchboxen? Leider ja, und das passiert erschreckend häufig. Gerüche gelten nämlich als Mietmangel – nur leider genau andersherum. Wenn die Wohnung durch deinen Hund so riecht, dass der nächste Mieter schon beim Betreten die Nase rümpft, dann ist das rechtlich gesehen ein vertragswidriger Zustand. Der Bundesgerichtshof hat das schon vor längerer Zeit ziemlich eindeutig gesagt: Eine Wohnung muss einen normalen Wohnungsgeruch haben. Penetranter Tiergestank zählt definitiv nicht dazu.

Stell dir mal vor: Nach fünf Jahren mit deinem treuen alten Labrador ziehst du aus. Beim Übergabetermin kommt der Vermieter rein, schnüffelt kurz, verzieht angewidert das Gesicht und kritzelt ins Protokoll: „starker Hundegeruch im Wohnzimmer und Flur deutlich wahrnehmbar“. Du stehst daneben und denkst dir: „Jetzt übertreibt der aber – ich riech doch fast nichts mehr.“ Vielleicht hast du sogar recht. Aber entscheidend ist leider nicht dein Riechnerv, sondern was ein unbeteiligter Dritter – oder im Ernstfall das Amtsgericht – als „erhebliche Beeinträchtigung“ einstuft.

Jetzt wird’s für viele Mieter richtig bitter: In den meisten Fällen liegt die Beweislast nämlich bei dir. Klar, der Vermieter muss erstmal nachweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Aber sobald er den Geruch irgendwie dokumentiert hat – oft reicht schon ein Handyfoto vom durchweichten Fleck unterm Wassernapf -, musst plötzlich du beweisen, dass der Geruch entweder gar nicht von deinem Tier kommt oder dass er noch im Rahmen des „Normalen“ liegt. Na dann viel Spaß beim Beweisen.

Was kannst du also tun, damit du hinterher nicht auf 400 bis 800 Euro Teppichreinigung sitzen bleibst? Erstens: Schon beim Einzug ein richtig wasserdichtes Übergabeprotokoll machen. Wenn der Teppich schon damals muffig gerochen hat, nach Nikotin, Kamin oder altem Hund – alles fein säuberlich reinschreiben, am besten mit Datum und Unterschrift. Zweitens: Während der ganzen Mietzeit diszipliniert bleiben – regelmäßig stoßlüften, ab und zu mit Dampfreiniger drüber, spezielle Tiergeruch-Entferner benutzen und am besten noch Fotos oder sogar kleine Videos davon machen. Klingt übertrieben? Ist es auch. Aber genau diese kleinen, nervigen Nachweise haben schon so manchem die halbe Kaution gerettet.

Und wenn der Vermieter trotzdem stur bleibt und die komplette Mietkaution Hund -Karte zieht mit dem Satz „Ohne Reinigungsnachweis gibt’s keinen Cent“? Dann darfst du ihn ganz freundlich an § 551 BGB erinnern. Die Kaution darf nur für wirklich entstandene Schäden oder offene Forderungen zurückbehalten werden. Ein bloßes „es riecht halt“ ohne konkreten Kostenvoranschlag oder Rechnung reicht in den meisten Fällen vor Gericht nicht aus. Glaub mir, ich habe das schon dutzende Male erlebt, viele Vermieter werden dann plötzlich ganz kleinlaut, sobald du andeutest, dass du dir einen Anwaltbrief schicken lassen könntest.

Am Ende bleibt aber die harte Realität: Gerüche sind total subjektiv, fast unmöglich objektiv zu messen und für den Mieter meistens der teuerste Streitpunkt überhaupt. Wer mit Tier einzieht, sollte sich von Anfang an klarmachen, dass die Kaution beim Auszug nicht einfach so zurückkommt – auch wenn die Wohnung optisch wie geleckt aussieht. Lieber vorher etwas Geld und Mühe in gute Pflege stecken (regelmäßige Reinigung, Luftreiniger, Geruchskiller), als später monatelang um jeden Euro zu kämpfen.

Ich hab das bei Freunden inzwischen dreimal hautnah mitbekommen: Zweimal hat der Vermieter nach endlosem Hin und Her nur die Hälfte der Reinigungskosten abgezogen, einmal ging er komplett leer aus – weil im alten Übergabeprotokoll ganz lapidar stand: „leichter Tiergeruch bereits bei Einzug vorhanden“. Es lohnt sich also wirklich, von Tag eins an pingelig zu sein. Am Schluss zählt nämlich nicht, wer im Recht ist – sondern wer es besser beweisen kann.

Häufige Fragen (FAQ) zu Haustieren & Kaution

Darf der Vermieter wegen meines Hundes einfach 3,5 Monatsmieten Kaution verlangen?

Nein, in fast allen Fällen ist das nicht erlaubt. Das Gesetz (§ 551 BGB) setzt die Obergrenze klar bei drei Nettokaltmieten – egal ob du Goldfische, eine Katze oder einen Bernhardiner hast. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, wenn dein Tier nachweislich schon einmal richtig massive Schäden verursacht hat (und das konkret dokumentiert ist), könnte eine höhere Kaution durchgehen. Aber das ist wirklich die absolute Ausnahme und der Vermieter muss das stichhaltig beweisen.

Was passiert, wenn ich die höhere Kaution wegen Haustier trotzdem unterschreibe?

Dann kann sie später tatsächlich wirksam sein – auch wenn sie eigentlich rechtswidrig wäre. Viele Mieter haben genau deshalb vor Gericht verloren: nicht weil Hunde per se mehr Kaution rechtfertigen würden, sondern weil sie die höhere Summe freiwillig akzeptiert haben. Deshalb: Nie einfach unterschreiben. Ruhig nachfragen und auf die gesetzliche Grenze hinweisen. Meistens gibt der Vermieter dann nach.

Reicht es, wenn der Vermieter sagt „Hunde machen ja immer Kratzer und Haare“?

Nein, das reicht bei Weitem nicht. Der Vermieter muss eine konkrete, deutlich überdurchschnittliche Gefahr für die Wohnung nachweisen – normales Haaren, ein bisschen Buddeln oder mal ein angeknabbertes Kabel genügt dafür nicht. Der BGH hat das mehrfach sehr deutlich gesagt. Normale Tier-Spuren fallen unter normale Abnutzung.

Kann der Vermieter bei der Rückzahlung einfach wegen „Hundegeruch“ Geld einbehalten?

Grundsätzlich nein – normaler Tiergeruch ist keine Grundlage für einen Einbehalt, solange die Wohnung sonst in ordnungsgemäßem Zustand ist. Aber: Wenn du beim Auszug schlampig protokollierst, kann so ein Punkt schnell gegen dich verwendet werden. Deshalb immer penibel dokumentieren (Fotos aus allen Winkeln, detailliertes Übergabeprotokoll, Vermieter unterschreiben lassen). Wer gute Beweise hat, kriegt fast immer die volle Kaution zurück.

Gibt es Tiere, bei denen eine höhere Kaution eher durchgeht?

Ja – aber nur bei wirklich außergewöhnlichen Tieren mit hoher Schadenswahrscheinlichkeit. Beispiele aus der Rechtsprechung sind etwa sehr große Reptilien, giftige Schlangen oder Tiere, die schon früher massive Schäden verursacht haben. Ein normaler Hund, eine Katze, ein Kaninchen oder Meerschweinchen fallen da fast nie rein. Bei typischen Haustieren gilt fast immer die normale Drei-Monats-Grenze.

Muss ich dem Vermieter überhaupt sagen, dass ich ein Haustier habe?

Grundsätzlich ja – zumindest wenn es sich um ein typisches Haustier handelt, das die Wohnung beeinträchtigen könnte (also Hund, Katze, größere Vögel etc.). Kleintiere wie Hamster oder Fische in der Regel nicht. Wenn du es verschweigst und es später auffliegt, kann das Vertrauensbruch sein und im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung rechtfertigen. Besser von Anfang an offen und ehrlich kommunizieren – und gleichzeitig die gesetzlichen Rechte kennen.

Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Im Einzelfall wird empfohlen, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Mieterverein zu konsultieren.

Jürgen Born
Über den Experten

Jürgen Born

Jürgen Born ist spezialisierter Experte für deutsches Mietrecht mit Fokus auf Mietkautionsmanagement. Seit über 15 Jahren berät er Mieter und Vermieter bei rechtlichen Fragestellungen rund um Kautionsrückzahlungen, rechtssichere Mietverträge und Immobilienbewertungen.

Spezialgebiete: Mietkaution, Mietrecht & Immobilienrecht.

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