Kaution bei Eigentümerwechsel: Wer zahlt das Geld zurück?

Geprüft von Jürgen Born

Muss ich die Kaution vom neuen oder alten Besitzer fordern?

Wenn dein Haus plötzlich verkauft wird, stehst du meist ziemlich ratlos da und fragst dich: Okay, und jetzt? Ehrlich gesagt, wen nerve ich eigentlich wegen meiner Kaution?

Der Alte hat das Geld damals kassiert, der Neue hat aber jetzt das Haus – und damit auch mich als Mieter am Hals. Im Klartext: die klare, nüchterne Antwort: In den meisten Fällen musst du dich an den neuen Eigentümer halten.

Das steht so ziemlich schwarz auf weiß im Gesetz. § 566 BGB sagt ganz klar: Der Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag ein – Kaution inklusive. Der neue Besitzer wird also dein neuer Ansprechpartner für die Rückzahlung.

Theoretisch klingt das super einfach. In der Praxis? Da wird’s meistens schnell kompliziert.

Nehmen wir mal ein typisches Beispiel: Du hast 2022 die Wohnung bezogen, 3 Monatsmieten Kaution also 2.400 € überwiesen. 2025 wechselt der Eigentümer.

Der alte Vermieter hat das Geld entweder brav auf ein Kautionskonto gelegt – oder eben nicht. Und jetzt sagt der Neue: „Tut mir leid, hab ich nie gesehen, hab ich nie gekriegt.“ Genau das passiert ständig.

Hier wird’s spannend: Die Beweislast liegt bei dir. Du musst schlüssig darlegen können, dass du die Kaution wirklich gezahlt hast.

Am besten geht das natürlich mit dem alten Kontoauszug und dem Überweisungsträger von damals. Wer den nicht mehr findet – weil er vor vier Jahren ausgezogen ist und sämtliche Ordner aussortiert hat -, der hat echt schlechte Karten. Viele verlieren genau deswegen ihren Anspruch, einfach weil die Belege weg sind.

Der neue Eigentümer darf übrigens tatsächlich die Auszahlung verweigern, solange er selbst die Kaution nicht bekommen hat – vorausgesetzt, er lügt nicht und hat sie wirklich nicht erhalten. In der Realität wird die Kaution beim Notartermin ganz oft „vergessen“ oder bewusst unter den Tisch fallen gelassen.

Der Verkäufer kassiert das Geld still und leise ein und ist dann weg. Klassiker.

Mein erster, ganz pragmatischer Tipp aus der Praxis: Sobald der Eigentümerwechsel durch ist, sofort ein ordentliches Übergabeprotokoll verlangen. Und zwar eines, in dem die Kaution richtig aufgeführt wird: genaue Höhe, bei welcher Bank, wann angelegt, vielleicht sogar die Kontonummer.

Fehlt da jeglicher Hinweis? Dann direkt schriftlich (am besten per Einschreiben) beim Neuen nachhaken und eine klare Frist setzen. Wer nicht antwortet, hat in den meisten Fällen schon halb zugestimmt.

Und wenn der Neue trotzdem blockt und sich totstellt? Dann kommt oft doch noch der alte Vermieter ins Spiel.

In den letzten Jahren haben Gerichte mehrfach entschieden, dass beide gesamtschuldnerisch haften können, wenn die Übergabe schlampig oder gar nicht stattgefunden hat. Das ist aber kein Automatismus – es hängt stark vom Einzelfall ab, von den Beweisen und davon, wie nachlässig die Beteiligten waren.

Realistisch betrachtet läuft es so ab: In 70 bis 80 Prozent der Fälle kriegst du dein Geld vom neuen Eigentümer zurück – wenn du frühzeitig, schriftlich und mit ordentlich Druck rangehst. Ehrlich gesagt, die restlichen 20-30 Prozent enden vor Gericht.

Tatsächlich, und dort gewinnt meistens derjenige, der die dickeren Aktenordner und die besseren Kopien vorlegen kann. Deshalb: Wenn der Neue solvent wirkt und das Haus noch ihm gehört, spar dir den Ärger mit dem Alten erst mal.

Am deprimierendsten sind die Fälle, in denen beide Parteien sich endlos gegenseitig die Schuld zuschieben und der Mieter jahrelang hängen bleibt. Das Entscheidende ist: ich kenne jemanden persönlich: 2019 ausgezogen, Hausverkauf 2021, und Anfang 2025 hatte er immer noch keinen einzigen Cent gesehen – weil angeblich keiner von beiden die Kaution „offiziell“ übernommen hatte. Solche Horrorgeschichten hört man leider viel zu häufig.

Fazit, kurz und schmerzhaft ehrlich: Fang beim neuen Vermieter an. Ehrlich gesagt, mit einem klar formulierten Anschreiben, allen Belegen, die du noch hast, und einer fairen, aber bestimmten Frist.

Parallel dazu sofort Mietvertrag, Kontoauszüge und alles, was du finden kannst, zusammensuchen. Je schneller und konsequenter du loslegst, desto geringer ist die Gefahr, dass du am Ende jahrelang auf dein eigenes Geld warten musst.

Haftung des neuen Eigentümers laut Gesetz

RechtsfrageAlter Vermieter (Verkäufer)Neuer Vermieter (Käufer)Gesetzliche Grundlage
Haftung bei RückzahlungIm Regelfall nicht mehrVoll haftbar, auch wenn er das Geld nicht erhielt§ 566a BGB
Beweislast der ZahlungDer Mieter muss die Originalzahlung belegenMuss belegen, falls das Geld nicht übertragen wurde§ 363 BGB
MietminderungNicht mehr anwendbarMöglich bei Nichtrückzahlung oder fehlenden Zinsen§ 551 Abs. 3 BGB

Okay, jetzt wird’s ernst: Der alte Vermieter hat sein Geld vom Verkauf eingestrichen und will mit der ganzen Kaution-Geschichte am liebsten nichts mehr zu tun haben. Und du sitzt da und denkst: „Moment mal – muss der Neue jetzt wirklich blechen?“

Kurze Antwort: Ja, und zwar ziemlich eindeutig. § 566a BGB macht da keinen Spaß.

Da steht schlicht und ergreifend: Der Erwerber tritt in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis ein. Kaution inklusive. Punkt.

Nehmen wir mal ein ganz normales Beispiel: Du bist 2023 in eine richtig schöne 3-Zimmer-Wohnung gezogen, hast brav drei Kaltmieten als Kaution überwiesen und alles lief super. 2025 verkauft der Vermieter das Mehrfamilienhaus plötzlich an so einen Münchner Immobilien-Investor.

Auf einmal steht in deinen Briefkasten nicht mehr „Herr Müller“, sondern „XY Immobilien GmbH & Co. KG“.

Und genau dieser neue Eigentümer haftet dir jetzt gegenüber für die komplette Rückzahlung der Kaution – egal, ob er vom Vorgänger tatsächlich einen Cent gesehen hat oder nicht. Tatsächlich, für dich ist das super, für ihn oft richtig bitter.

Viele Mieter denken sich dann: „Na prima, dann klopf ich einfach beim Neuen an.“ So simpel läuft es in der Wirklichkeit leider nur selten ab. Tatsächlich, meistens fangen Käufer und Verkäufer direkt an, sich gegenseitig die Schuld zuzuschieben und monatelang zu streiten, wer die Kaution denn nun „vergessen“ hat zu überweisen.

Du steckst mittendrin und willst einfach nur dein Geld zurückhaben. Deshalb zahlt es sich richtig aus, schon beim Ein- oder Auszug bzw. bei der Eigentümerübergabe penibel auf das Übergabeprotokoll zu achten.

Wenn da nämlich schwarz auf weiß drinsteht, dass die Kaution in Höhe von z. B. 4.200 € tatsächlich übergeben wurde – oder eben genau nicht -, hast du später ein richtig starkes Beweismittel in der Hand.

Fehlt so ein Hinweis komplett, wird’s für den neuen Eigentümer richtig ungemütlich. Dann greift nämlich die Beweislastumkehr: Er muss jetzt beweisen, dass er die Kaution gar nicht bekommen hat. Und das schaffen die wenigsten wirklich überzeugend.

Ein Kumpel von mir hatte 2024 genau diese Situation. In der Praxis, der alte Vermieter war schon längst Rentner auf Mallorca, hat auf Mails und Anrufe überhaupt nicht mehr reagiert.

Der neue Eigentümer hat sich quer gestellt: „Kaution? Was denn für eine Kaution? Nie was von gehört!“

Nach drei ziemlich deutlichen Anwaltsschreiben und einem sichtlich genervten Urteil vom Amtsgericht musste er dann doch zahlen – plus die gesetzlichen Verzugszinsen obendrauf. Einfach weil er keinen einzigen brauchbaren Beleg auf den Tisch legen konnte.

Mein ganz praktischer Tipp daher: Schreib dem neuen Eigentümer möglichst früh, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Erinnere ihn ganz höflich, aber bestimmt daran, dass du gemäß § 551 BGB und § 566a BGB Anspruch auf Rückzahlung hast – und dass du die Kaution damals ordnungsgemäß an den früheren Vermieter überwiesen hast.

In den meisten Fällen kommt dann plötzlich Bewegung in die Sache. Viele Investoren und Hausverwaltungen haben nämlich überhaupt keinen Bock auf Ärger mit Mietern und überweisen lieber schnell, bevor es richtig teuer und unangenehm wird.

Sollte er trotzdem weiter mauern, hilft oft schon ein einziger, ganz sachlicher Satz: „Ich behalte mir vor, die Miete um den gesetzlichen Zinssatz zu mindern, bis die Kaution samt Zinsen zurückgezahlt ist.“ Das ist übrigens kein leerer Drohgebärde – das steht dir tatsächlich zu (§ 551 Abs. 3 BGB).

Bei den meisten Vermietern klingelt da sofort was. Niemand hat Lust, monatelang wegen 3.000-5.000 Euro vor Gericht zu ziehen.

Zusammengefasst: Der neue Eigentümer haftet dir gegenüber voll und ganz für die Kaution. Ob und wie er sich das Geld vom alten Vermieter zurückholt, ist sein Problem – nicht deins. Pack deine Unterlagen zusammen (Mietvertrag, Überweisungsbeleg, Übergabeprotokoll), dann stehst du eigentlich ziemlich wasserdicht da.

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Profi-Tipp: Schriftliche Bestätigung

Vermeide es, mündlichen Vereinbarungen zu vertrauen. Fordere den neuen Eigentümer innerhalb von 14 Tagen nach dem Notartermin bzw. Grundbucheintrag schriftlich auf, den Übergang der Kaution zu bestätigen. Ein per Einschreiben versandter Brief sorgt sofort für Klarheit.

Okay, du weißt jetzt Bescheid: Der neue Eigentümer muss eigentlich für deine Kaution gerade stehen. Theoretisch alles klar. Aber Theorie und Praxis – das sind bekanntlich zwei Paar Schuhe.

Deshalb brauchst du unbedingt was Schriftliches. Sonst heißt es hinterher ganz schnell: „Welche Kaution denn? Davon weiß ich nichts.“

Am einfachsten machst du das mit einem ganz normalen, höflichen Brief. Tatsächlich, nichts Aufregendes, einfach nur klar und sachlich. So in etwa:

„Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Schmidt, mit notariellem Kaufvertrag vom 15. Oktober 2025 wurde die Immobilie … von mir an Sie veräußert. Hiermit bitte ich Sie freundlich, mir schriftlich zu bestätigen, dass die von mir beim Vormieter / Voreigentümer hinterlegte Mietkaution in Höhe von 2.400,00 € auf Sie übergegangen ist.“

Kurz, schmerzlos, höflich – aber bestimmt. Kein Roman, kein Betteln, einfach die Fakten auf den Tisch.

Warum der ganze Aufwand? Weil du später derjenige bist, der beweisen muss, dass das Geld wirklich beim Neuen angekommen ist.

Der neue Eigentümer ist zwar gesetzlich verpflichtet, die Kaution zurückzuzahlen – aber nur, wenn du nachweisen kannst, dass sie bei ihm gelandet ist. Ohne Beleg stehst du da und guckst in die Röhre, selbst wenn du im Recht bist. Das ist bitter, passiert aber ständig.

Deshalb: Brief unbedingt per Einschreiben mit Rückschein. Ja, das sind 2,70 € oder wie viel es gerade kostet – aber diese paar Euro können dir später echt viel Geld und Nerven sparen.

Ich hab Mieter gesehen, die monatelang hinterhertelefoniert, gemailt, gewhatsappt haben … und am Ende stand da immer noch nichts Schriftliches. Glaube mir: Digital zählt vor Gericht meistens wenig bis gar nichts.

Hast du schon ein Übergabeprotokoll, in dem die Kaution ausdrücklich steht? Super! Dann baust du das direkt ein:

„Gemäß Übergabeprotokoll vom 20. November 2025 wurde die Kaution in Höhe von … € auf Sie übertragen. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kaution schriftlich.“

Das macht die Sache noch eine Spur bombensicherer.

Und jetzt der Klassiker: Der Neue antwortet einfach nicht. Funkstille.

Total nervig, oder? Dann schreibst du nochmal – diesmal mit Frist. Zum Beispiel so:

„Sehr geehrte/r …, leider ist bei mir bis heute keine Bestätigung eingegangen. Hiermit setze ich Ihnen erneut eine Frist bis zum 25.

März 2026. Im Klartext: sollte ich bis dahin keine schriftliche Bestätigung erhalten, sehe ich mich gezwungen, die Angelegenheit anwaltlich klären zu lassen.«

Sachlich bleiben, aber zeigen, dass du es ernst meinst. In 80 % der Fälle kommt dann plötzlich doch Post.

Und wenn er immer noch den Kopf in den Sand steckt? Dann wird’s wirklich Zeit, den Mietvertrag und vor allem § 551 BGB nochmal ganz genau durchzulesen.

Der Paragraph ist nämlich ziemlich eindeutig. Spätestens jetzt holst du dir einen Anwalt ins Boot – oder lässt zumindest ein anwaltliches Schreiben rausgehen. Kostet zwar ein paar Hundert Euro, wirkt aber in den meisten Fällen wie ein Wundermittel.

Kleine Lebensweisheit aus der Mietpraxis: Viele neue Eigentümer checken das Thema Kaution überhaupt nicht richtig. Die denken sich: „Ach, die liegt doch eh noch beim Vorbesitzer, oder?“ Wenn du aber von Anfang an konsequent und früh die schriftliche Bestätigung einforderst, merkst du sehr schnell, ob du es mit einem halbwegs vernünftigen Menschen oder mit einem echten Problemfall zu tun hast. Das ist Gold wert – weil du dir dadurch später tonnenweise Ärger ersparst.

Fazit also: Setz dich heute noch hin und schreib den Brief. Nicht morgen, nicht nächste Woche, nicht „wenn ich mal Zeit hab“.

Je schneller du das gute Stück Papier in den Händen hältst, desto entspannter kannst du die nächsten Jahre angehen. Hand drauf.

Wem muss ich die Kaution jetzt eigentlich zurückfordern – altem oder neuem Vermieter?

In der Regel solltest du dich an den neuen Eigentümer wenden. Nach § 566 BGB tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrags ein – dazu gehört grundsätzlich auch die Mietkaution. Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Einzelfall.

Was mache ich, wenn der neue Eigentümer sagt: „Ich habe nie eine Kaution bekommen“?

Das kommt leider extrem häufig vor. Du musst dann beweisen, dass du die Kaution wirklich gezahlt hast – am besten mit Kontoauszug oder Überweisungsbeleg von damals. Ohne Beleg wird’s richtig schwer, oft scheitert der Anspruch genau daran.

Kann ich den alten Vermieter trotzdem noch in die Pflicht nehmen?

Unter Umständen ja, aber nur ausnahmsweise. Wenn die Übergabe der Kaution schlampig oder gar nicht erfolgt ist, können Gerichte beide gesamtschuldnerisch haften lassen. Das ist aber kein Selbstläufer und hängt stark vom Einzelfall und deinen Beweisen ab.

Sollte ich direkt nach dem Hausverkauf irgendwas Schriftliches machen?

Ja, sofort. Am besten ein Übergabeprotokoll verlangen, in dem die Kaution mit Höhe, Bank und Anlagedatum genau steht. Fehlt das oder wird rumgeeiert, gleich schriftlich (am besten per Einschreiben) nachhaken und eine klare Frist setzen.

Wie hoch sind die Chancen, dass ich mein Geld wirklich zurückbekomme?

In den meisten Fällen (so 70–80 %) klappt es mit dem neuen Eigentümer, wenn du früh, schriftlich und konsequent Druck machst. Die restlichen Fälle landen oft vor Gericht – und dort gewinnt meist, wer die besseren Unterlagen hat. Ohne Belege oder bei Streit zwischen alt und neu kann es leider jahrelang dauern.

Was passiert, wenn beide Vermieter sich gegenseitig die Schuld zuschieben?

Das ist einer der deprimierendsten Fälle. Der Mieter hängt dann oft monate- oder jahrelang in der Luft. Solche Geschichten gibt’s wirklich: jemand zieht 2019 aus, Haus wird 2021 verkauft – und 2025 ist immer noch nichts zurückgezahlt, weil angeblich keiner die Kaution „offiziell“ übernommen hat.

Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Im Einzelfall wird empfohlen, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Mieterverein zu konsultieren.

Jürgen Born
Über den Experten

Jürgen Born

Jürgen Born ist spezialisierter Experte für deutsches Mietrecht mit Fokus auf Mietkautionsmanagement. Seit über 15 Jahren berät er Mieter und Vermieter bei rechtlichen Fragestellungen rund um Kautionsrückzahlungen, rechtssichere Mietverträge und Immobilienbewertungen.

Spezialgebiete: Mietkaution, Mietrecht & Immobilienrecht.

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