Kaution behalten für Farbe & Pinsel? Was Vermieter wirklich abziehen dürfen
Darf der Vermieter Farbe, Pinsel, Spachtelmasse oder andere Renovierungsmaterialien von der Mietkaution abziehen? Ein solcher Abzug ist nicht allein deshalb zulässig, weil nach dem Auszug gestrichen oder repariert wurde. Entscheidend ist, ob ein konkreter ersatzfähiger Schaden vorliegt, eine wirksame Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen besteht und ob die geltend gemachten Kosten erforderlich, nachvollziehbar und dem Mieter tatsächlich … Ratgeber: Kaution behalten für Farbe & Pinsel? Was Vermieter wirklich abziehen dürfen lesen