Mietkaution Zinsen: Wer bekommt den Ertrag? (Update 2026)
Wem stehen die Zinsen der Mietkaution zu? Die Erträge aus einer ordnungsgemäß angelegten Mietkaution stehen grundsätzlich dem Mieter zu. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss eine als Geldsumme überlassene Mietkaution bei einem Kreditinstitut grundsätzlich zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt werden. Die Erträge erhöhen zunächst die Sicherheit. Für Wohnraum in … Ratgeber: Mietkaution Zinsen: Wer bekommt den Ertrag? (Update 2026) lesen