Mietkaution & SCHUFA
Schufa Mietkaution: Wann kann eine unbezahlte Kaution zum Problem werden?
Eine nicht gezahlte Mietkaution führt nicht automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag. Entscheidend ist zunächst, ob überhaupt eine fällige Forderung besteht und welche rechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung beziehungsweise Übermittlung von Forderungsdaten erfüllt sind. Auch bei einer Kautionsbürgschaft gibt es keinen pauschalen SCHUFA-Effekt: Maßgeblich sind das konkrete Produkt, der Anbieter, der Vertrag und die jeweiligen Datenschutzinformationen.
Die wichtigste Antwort
Eine offene Mietkaution wird nicht allein deshalb automatisch an die SCHUFA gemeldet, weil der Mieter eine Zahlung nicht geleistet hat. Entscheidend sind insbesondere die Fälligkeit der konkreten Forderung, die rechtliche Grundlage und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.
Bei einer offenen Forderung nennt § 31 Abs. 2 BDSG unter anderem eine Konstellation mit mindestens zwei schriftlichen Mahnungen, einer seit der ersten Mahnung vergangenen Frist von mindestens vier Wochen, einem vorherigen Hinweis auf eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei und einer nicht bestrittenen Forderung. Die SCHUFA beschreibt diese Voraussetzungen ebenfalls für offene Zahlungsstörungen.
§ 31 BDSG nicht überdehnen
§ 31 Abs. 2 BDSG sollte nicht als pauschale gesetzliche Erlaubnis für jede Datenübermittlung an die SCHUFA verstanden werden. Die Vorschrift betrifft insbesondere die Verwendung von Forderungsinformationen durch Auskunfteien bei der Bonitätsbewertung. Daneben gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Die bloße Tatsache, dass eine Mietkaution noch nicht gezahlt wurde, bedeutet nicht automatisch, dass ein negativer SCHUFA-Datensatz entsteht.
Bei einer Geldkaution darf der Mieter grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Deshalb muss zunächst festgestellt werden, welcher Betrag bereits fällig war.
Bei einer Kautionsbürgschaft hängen Bonitätsprüfung und mögliche Datenverarbeitung vom konkreten Anbieter und Produkt ab. Eine pauschale Aussage „Kautionsbürgschaft = SCHUFA-Eintrag“ wäre zu weitgehend.
1. Führt eine unbezahlte Mietkaution direkt zu einem SCHUFA-Eintrag?
Nein. Eine unbezahlte Mietkaution ist nicht allein wegen des Zahlungsrückstands automatisch ein negativer SCHUFA-Eintrag. Vor einer Beurteilung muss zunächst geklärt werden, ob eine konkrete Forderung tatsächlich besteht und bereits fällig ist.
Bei einer Geldkaution ist außerdem § 551 Abs. 2 BGB wichtig. Der Mieter ist grundsätzlich berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig; die beiden weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Erst wenn eine konkrete Forderung fällig und nicht erfüllt ist, stellt sich die weitere Frage, ob Informationen über diese Forderung unter den einschlägigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen an eine Auskunftei übermittelt beziehungsweise dort für eine Bonitätsbewertung verwendet werden können.
„Mietkaution nicht bezahlt“ und „negativer SCHUFA-Eintrag“ sind deshalb keine automatisch gleichbedeutenden Aussagen. Zwischen der Entstehung einer mietrechtlichen Forderung, ihrer Fälligkeit, einer möglichen Meldung an eine Auskunftei und ihrer späteren Verwendung für eine Bonitätsbewertung muss unterschieden werden.
2. Wann ist die Mietkaution überhaupt fällig?
Bei Wohnraummietverhältnissen darf die Mietsicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind, werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Besonders wichtig ist die gesetzliche Ratenzahlung: Wird als Sicherheit eine Geldsumme vereinbart, darf der Mieter diese nach § 551 Abs. 2 BGB in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.
Wird eine Barkaution von 2.400 Euro vereinbart, bedeutet das grundsätzlich nicht, dass der gesamte Betrag bereits am ersten Tag des Mietverhältnisses fällig ist. Bei einer Geldkaution sind die drei gesetzlich vorgesehenen Teilzahlungen zu berücksichtigen.
| Situation | Einordnung | Was sollte geprüft werden? |
|---|---|---|
| Kaution noch nicht vollständig fällig | Allein die Tatsache, dass die gesamte Kaution noch nicht gezahlt wurde, bedeutet noch keinen vollständigen Zahlungsrückstand. | Mietvertrag, Kautionshöhe, Fälligkeit und § 551 Abs. 2 BGB. |
| Eine Kautionsrate ist fällig und offen | Es kann eine offene Forderung bestehen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine SCHUFA-Meldung. | Fälligkeit, Betrag, Zahlungsstatus, Mahnungen und datenschutzrechtliche Voraussetzungen. |
| Forderung wird bestritten | Ein Bestreiten kann für die Voraussetzungen einer Verarbeitung beziehungsweise Verwendung der Forderungsinformation erheblich sein. | Zeitpunkt und Inhalt des Bestreitens dokumentieren. |
| Fällige Forderung wurde mehrfach gemahnt und nicht bestritten | Unter den weiteren gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen kann eine Meldung beziehungsweise Berücksichtigung der Zahlungsstörung in Betracht kommen. | Mahnungen, Fristen, Hinweise, Forderungshöhe und Zahlungsstatus dokumentieren. |
| Forderung ist tituliert | Ein entsprechender Schuldtitel oder eine gerichtliche Entscheidung kann eine der in § 31 Abs. 2 BDSG genannten Konstellationen darstellen. | Prüfen, ob der Titel tatsächlich die konkrete Forderung und Person betrifft. |
3. Wann kann eine Mietkaution an die SCHUFA gemeldet werden?
Die Frage „Kann eine Mietkaution an die SCHUFA gemeldet werden?“ lässt sich nicht allein anhand des Begriffs Mietkaution beantworten. Entscheidend ist vielmehr, ob aus dem Mietverhältnis eine konkrete fällige Geldforderung besteht und ob die Voraussetzungen für eine zulässige Verarbeitung beziehungsweise Übermittlung erfüllt sind.
§ 31 Abs. 2 BDSG nennt für die Verwendung von Forderungsinformationen beim Bonitätsscoring mehrere Fallgruppen. Dazu gehören unter anderem rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Urteile, bestimmte Schuldtitel, ausdrücklich anerkannte Forderungen sowie eine Konstellation mit mindestens zwei schriftlichen Mahnungen nach Eintritt der Fälligkeit.
Bei dieser Mahnkonstellation muss die erste Mahnung zum Zeitpunkt der Meldung mindestens vier Wochen zurückliegen. Außerdem muss der Schuldner zuvor, frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei informiert worden sein. Die Forderung darf im Zeitpunkt der Meldung nicht bestritten sein.
Die SCHUFA beschreibt für offene Forderungen ebenfalls diese Voraussetzungen. Nach ihren aktuellen Informationen müssen insbesondere mindestens zwei schriftliche Mahnungen erfolgt sein, die erste Mahnung muss mindestens vier Wochen zurückliegen, die Forderung darf nicht bestritten sein und es muss zuvor auf die mögliche Übermittlung beziehungsweise Berücksichtigung durch die SCHUFA hingewiesen worden sein.
Ein Gerichtsurteil ist nicht in jedem Fall zwingende Voraussetzung. § 31 Abs. 2 BDSG nennt neben gerichtlichen Entscheidungen und Schuldtiteln weitere Konstellationen. Umgekehrt reicht eine beliebige offene Forderung ebenfalls nicht automatisch aus.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen der Übermittlung von Daten an eine Auskunftei und der Verwendung von Forderungsinformationen für ein Bonitätsscoring. § 31 BDSG regelt insbesondere die zweite Frage. Für die konkrete Datenverarbeitung gelten daneben die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
4. Was bedeutet es, eine Kautionsforderung zu bestreiten?
Ein Bestreiten sollte möglichst konkret erfolgen. Ein bloßes „Ich zahle nicht“ erklärt nicht zwingend, warum die Forderung nicht bestehen soll. Sinnvoll ist beispielsweise die Angabe, dass die Forderung noch nicht fällig ist, bereits bezahlt wurde, falsch berechnet wurde oder aus Sicht des Mieters keine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
Bei einem Streit über eine Mietkaution sollte das Bestreiten möglichst schriftlich erfolgen und der Zugang nachweisbar sein. Das ist besonders wichtig, wenn später darüber gestritten wird, ob eine Forderung im Zeitpunkt einer möglichen Übermittlung tatsächlich bestritten war.
Bewahren Sie Mietvertrag, Kautionsvereinbarung, Zahlungsbelege, Mahnungen und Ihre Antworten zusammen auf. So lässt sich später nachvollziehen, wann welche Forderung entstanden und fällig geworden ist und ob sie bestritten wurde.
5. Kautionsbürgschaft SCHUFA: Was gilt bei einer Mietkautionsbürgschaft?
Bei einer Mietkautionsbürgschaft stellt der Mieter dem Vermieter nicht die vereinbarte Sicherheit als klassische Barkaution zur Verfügung. Stattdessen verpflichtet sich ein Bürge – beispielsweise ein Versicherer, Kreditinstitut oder anderer Anbieter – nach Maßgabe des konkreten Vertrags, für bestimmte Verpflichtungen bis zu einer vereinbarten Summe einzustehen.
Für das Thema Kautionsbürgschaft SCHUFA gibt es deshalb keine allgemeingültige Aussage wie „Eine Kautionsbürgschaft führt immer zu einem SCHUFA-Eintrag“ oder „Eine Kautionsbürgschaft ist immer SCHUFA-neutral“.
Entscheidend ist insbesondere, welcher Anbieter die Bürgschaft bereitstellt, welche Vertragsart vorliegt und welche Datenverarbeitungen in den Vertrags- und Datenschutzinformationen beschrieben werden. Je nach Anbieter kann beispielsweise vor Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung vorgesehen sein.
Die SCHUFA führt Bürgschaften allgemein unter den Informationen auf, die im Zusammenhang mit Bankverträgen vorkommen können. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass jede Mietkautionsbürgschaft unabhängig vom Anbieter automatisch als identischer SCHUFA-Datensatz behandelt wird.
- Wird eine Bonitätsauskunft eingeholt?
- Welche Art von SCHUFA-Anfrage ist vorgesehen?
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
- Werden Daten an eine Auskunftei übermittelt?
- Welche Informationen gelten nach dem Vertrag als melde- oder übermittlungsfähig?
- Was passiert, wenn der Bürge später vom Vermieter in Anspruch genommen wird?
| Frage | Barkaution | Kautionsbürgschaft |
|---|---|---|
| Was stellt der Mieter bereit? | Eine Geldsumme als Mietsicherheit. | Ein Bürge verpflichtet sich nach dem konkreten Vertrag bis zu einer bestimmten Summe. |
| Automatischer negativer SCHUFA-Eintrag? | Nein. Die Zahlung oder Nichtzahlung der Barkaution führt nicht allein deshalb automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag. | Nein. Eine pauschale Aussage für sämtliche Kautionsbürgschaften ist nicht möglich. |
| Kann eine Bonitätsprüfung stattfinden? | Für die reine Zahlung einer Barkaution entsteht nicht automatisch eine SCHUFA-Prüfung. | Ja, je nach Anbieter und Produkt kann eine Bonitätsprüfung vorgesehen sein. |
| Was passiert bei einer Inanspruchnahme? | Der Vermieter kann seine Ansprüche nach den mietrechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen geltend machen. | Der Bürge kann nach Maßgabe des Bürgschaftsvertrags an den Vermieter zahlen. Anschließend kann unter den jeweiligen vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen ein Rückgriffsanspruch gegen den Mieter bestehen. |
6. Was passiert, wenn der Bürge an den Vermieter zahlt?
Wenn ein Bürge an den Vermieter zahlt, bedeutet dies nicht automatisch, dass die ursprüngliche Forderung in jeder Hinsicht unstreitig oder endgültig berechtigt war. Entscheidend sind unter anderem der Mietvertrag, der Bürgschaftsvertrag, der Grund der Inanspruchnahme und die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter, Mieter und Bürgen.
Je nach Vertragsgestaltung kann der Bürge nach einer Zahlung Rückgriff beim Mieter nehmen. Eine solche Rückforderung ist von der ursprünglichen Mietkautionsforderung zu unterscheiden. Für eine mögliche spätere Verarbeitung von Daten zu einer solchen Forderung müssen wiederum die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen betrachtet werden.
Lassen Sie sich insbesondere den Grund der Inanspruchnahme, den gezahlten Betrag, das Zahlungsdatum, die zugrunde liegende Vertragsregelung und die entsprechenden Nachweise mitteilen. Prüfen Sie außerdem, ob die geltend gemachte Rückforderung tatsächlich besteht und fällig ist.
7. Wie können Mieter einen SCHUFA-Streit wegen einer Mietkaution vermeiden?
Der beste Schutz beginnt mit einer korrekten Abwicklung der Kaution. Prüfen Sie bereits bei Vertragsabschluss die vereinbarte Höhe und den Zahlungsplan. Bei einer Geldkaution ist insbesondere das Recht auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen nach § 551 Abs. 2 BGB zu beachten.
Zahlungsbelege sollten aufbewahrt werden. Bei Problemen mit einer Kautionsforderung empfiehlt sich eine frühzeitige schriftliche Kommunikation. Wer eine Forderung für falsch oder noch nicht fällig hält, sollte den konkreten Grund möglichst nachvollziehbar mitteilen.
Fälligkeit prüfen
Vergleichen Sie Kautionshöhe und Zahlungsplan mit dem Mietvertrag und § 551 BGB.
Zahlungen dokumentieren
Bewahren Sie Überweisungsbelege, Quittungen und schriftliche Kommunikation zur Kaution auf.
Forderungen konkret bestreiten
Benennen Sie schriftlich den konkreten Grund, wenn Sie eine Forderung für falsch, unbegründet oder noch nicht fällig halten.
SCHUFA-Daten kontrollieren
Nutzen Sie Ihre datenschutzrechtlichen Auskunftsrechte und prüfen Sie gespeicherte Informationen auf Richtigkeit und Aktualität.
8. Was tun bei einem falschen SCHUFA-Eintrag zur Mietkaution?
Wenn Sie vermuten, dass eine Forderung aus einem Mietverhältnis zu Unrecht bei der SCHUFA verarbeitet oder gespeichert wurde, sollten Sie zunächst feststellen, welche konkreten Daten tatsächlich vorliegen.
Nach Art. 15 DSGVO besteht grundsätzlich ein Auskunftsrecht über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Je nach Fall können dazu Informationen über die gespeicherten Daten, ihre Herkunft und bestimmte Empfänger gehören.
Anschließend kann der konkrete Fehler gegenüber der verantwortlichen Stelle und gegebenenfalls gegenüber der SCHUFA beanstandet werden. Hilfreich sind insbesondere Belege, aus denen sich beispielsweise eine bereits erfolgte Zahlung, eine andere Fälligkeit oder ein rechtzeitig erklärtes Bestreiten der Forderung ergibt.
Senden Sie nicht vorsorglich den vollständigen Mietvertrag, komplette Kontoauszüge oder unnötige Ausweiskopien. Übermitteln Sie grundsätzlich nur die Unterlagen, die für die konkrete Prüfung erforderlich sind, und schwärzen Sie nicht benötigte Angaben.
9. Checkliste: Schufa Mietkaution
- Kautionshöhe mit dem Mietvertrag und der gesetzlichen Höchstgrenze vergleichen.
- Bei einer Geldkaution die drei gesetzlichen Teilzahlungen berücksichtigen.
- Alle Kautionszahlungen mit Datum und Betrag dokumentieren.
- Mahnschreiben und Fristsetzungen aufbewahren.
- Prüfen, ob auf eine mögliche Übermittlung beziehungsweise Berücksichtigung durch eine Auskunftei hingewiesen wurde.
- Eine aus Ihrer Sicht unberechtigte oder nicht fällige Forderung konkret und schriftlich bestreiten.
- Bei einer Kautionsbürgschaft die Datenschutzinformationen und Vertragsbedingungen lesen.
- Vor Abschluss einer Kautionsbürgschaft prüfen, ob und welche Bonitätsprüfung vorgesehen ist.
- Bei einem vermuteten falschen Eintrag eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO prüfen.
- Fehlerhafte oder unzutreffende Daten mit geeigneten Nachweisen beanstanden.
10. Mustertext bei einer unklaren Kautionsforderung
Mit der folgenden Vorlage können Sie zunächst eine unklare Forderung erläutern lassen. Sie sollten den Text an den konkreten Sachverhalt anpassen. Eine individuelle rechtliche Prüfung ersetzt die Vorlage nicht.
FAQ: Schufa Mietkaution und Kautionsbürgschaft Schufa
Führt eine unbezahlte Mietkaution automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag?
Nein. Eine offene Mietkaution führt nicht allein wegen der Nichtzahlung automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag. Zunächst muss eine konkrete Forderung bestehen und fällig sein. Für eine mögliche Verarbeitung und insbesondere die Verwendung von Forderungsinformationen beim Bonitätsscoring gelten zusätzlich die einschlägigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.
Ist ein Gerichtsurteil für eine SCHUFA-Meldung immer erforderlich?
Nein. § 31 Abs. 2 BDSG nennt neben gerichtlichen Entscheidungen und bestimmten Schuldtiteln weitere Konstellationen. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen auch eine fällige und nicht bestrittene Forderung, die nach mindestens zwei schriftlichen Mahnungen weiterhin nicht bezahlt wurde.
Reicht eine einzige Mahnung für eine offene Mietkaution aus?
Für die in § 31 Abs. 2 BDSG genannte Mahnkonstellation sind mindestens zwei schriftliche Mahnungen erforderlich. Außerdem muss die erste Mahnung zum Zeitpunkt der Meldung mindestens vier Wochen zurückliegen und zuvor auf eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei hingewiesen worden sein.
Was passiert, wenn ich die Kautionsforderung bestreite?
Ein Bestreiten kann für die Voraussetzungen einer möglichen Verwendung der Forderungsinformation beim Bonitätsscoring erheblich sein. Es sollte deshalb möglichst konkret, schriftlich und nachvollziehbar erklärt werden.
Wird eine Kautionsbürgschaft automatisch bei der SCHUFA eingetragen?
Nein. Eine solche pauschale Aussage wäre zu weitgehend. Bei einer Kautionsbürgschaft hängt die konkrete Datenverarbeitung vom Anbieter, Produkt, Vertrag und den jeweiligen Datenschutzinformationen ab. Eine Bonitätsprüfung kann je nach Produkt vorgesehen sein.
Kann eine Kautionsbürgschaft die SCHUFA betreffen?
Das ist möglich, lässt sich aber nicht für jedes Produkt gleich beantworten. Die SCHUFA führt Bürgschaften allgemein im Zusammenhang mit Informationen zu Bankverträgen auf. Ob eine konkrete Mietkautionsbürgschaft entsprechend verarbeitet wird, hängt jedoch von der konkreten Vertrags- und Anbieterstruktur ab.
Kann der Bürge nach einer Zahlung Geld vom Mieter verlangen?
Das kann je nach Bürgschaftsvertrag der Fall sein. Nach einer Zahlung kann dem Bürgen unter den jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen ein Rückgriffsanspruch gegen den Mieter zustehen.
Kann ich gespeicherte SCHUFA-Daten kontrollieren?
Ja. Nach Art. 15 DSGVO besteht grundsätzlich ein Auskunftsrecht über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Damit lässt sich unter anderem prüfen, welche personenbezogenen Informationen verarbeitet werden und welche Angaben zu einer möglichen Zahlungsstörung vorliegen.
Wie lange bleibt eine erledigte Zahlungsstörung bei der SCHUFA gespeichert?
Das hängt von der jeweiligen Datenart und den geltenden Speicherregeln ab. Die SCHUFA erklärt für eine bezahlte Zahlungsstörung aktuell eine Speicherung als „erledigte Zahlungsstörung“ für drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Ausgleich innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung und keine weiteren Negativdaten) kann die Speicherdauer auf 18 Monate verkürzt sein. Diese Aussagen sollten nicht ohne Weiteres auf sämtliche bei der SCHUFA gespeicherten Daten übertragen werden.
Fazit: Schufa Mietkaution ist kein Automatismus
Eine nicht gezahlte Mietkaution führt nicht allein durch den Zahlungsrückstand automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag. Zunächst muss geklärt werden, ob eine konkrete Forderung besteht und bereits fällig ist. Bei einer Geldkaution ist insbesondere das gesetzliche Recht auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen nach § 551 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen.
Für Forderungsinformationen nennt § 31 Abs. 2 BDSG verschiedene Fallgruppen. Bei der besonders wichtigen Mahnkonstellation geht es unter anderem um eine fällige Forderung, mindestens zwei schriftliche Mahnungen, eine seit der ersten Mahnung vergangene Frist von mindestens vier Wochen, einen vorherigen Hinweis auf eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei und eine nicht bestrittene Forderung.
Gleichzeitig sollte § 31 BDSG nicht als pauschale Erlaubnis für jede SCHUFA-Datenübermittlung verstanden werden. Die Vorschrift betrifft insbesondere die Verwendung bestimmter Forderungsinformationen durch Auskunfteien beim Bonitätsscoring. Daneben sind die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten.
Auch bei der Kautionsbürgschaft SCHUFA ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Eine Mietkautionsbürgschaft ist nicht automatisch ein negativer SCHUFA-Fall. Ob eine Bonitätsprüfung oder bestimmte Datenverarbeitung stattfindet, hängt vom konkreten Anbieter und Produkt ab.
Wer die Kautionsvereinbarung, Fälligkeiten und Zahlungen sorgfältig dokumentiert und eine aus seiner Sicht unberechtigte Forderung frühzeitig und konkret beanstandet, kann spätere Streitigkeiten über die Forderung und ihre Verarbeitung besser nachvollziehbar machen.
Rechtsquellen und weiterführende Hinweise
- § 31 BDSG – Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
- SCHUFA – Voraussetzungen für die Übermittlung offener Forderungen
- SCHUFA – Daten und Datenschutz
- SCHUFA – Zahlungsstörungen als Score-Kriterium
- SCHUFA – Rechte und Datenschutzinformationen
- EUR-Lex – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Weiterführende Ratgeber: Mietkautionsbürgschaft im Vergleich, Mietkaution zurückfordern, Mietkaution in drei Raten zahlen und Mietkaution online bezahlen.
