Verjährung Vermieteransprüche: 6-Monats-Frist nach § 548 BGB
Die 6-Monats-Frist für Vermieter nach Rückgabe der Wohnung Als Vermieter kennen Sie das: Ein Mieter zieht aus, und Sie stehen vor der Aufgabe, die Wohnung zu prüfen. Dabei gibt es eine entscheidende Frist, die oft unterschätzt wird und über Erfolg oder Misserfolg Ihrer Ansprüche entscheidet – die sechsmonatige Verjährungsfrist nach § 548 BGB. Diese Frist … Ratgeber: Verjährung Vermieteransprüche: 6-Monats-Frist nach § 548 BGB lesen