Mietkaution getrennt anlegen: Ihr Schutz bei Vermieter-Insolvenz
Die Mietkaution ist für viele Mieter eine erhebliche finanzielle Belastung. Umso wichtiger ist, dass der Vermieter die Geldkaution nicht wie eigenes Vermögen behandelt. § 551 Abs. 3 BGB verlangt bei Wohnraum grundsätzlich eine getrennte Anlage bei einem Kreditinstitut. Dieser Beitrag erklärt, was ein Mietkautionskonto oder Sonderkonto ausmacht, welchen Nachweis Mieter verlangen können und warum die … Ratgeber: Mietkaution getrennt anlegen: Ihr Schutz bei Vermieter-Insolvenz lesen