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Kaution WG: Aufteilung unter Mitbewohnern

Geprüft von Jürgen Born

Wer zahlt die Kaution an den Vermieter?

Stellt euch mal vor: Ihr hockt zu viert in der noch ziemlich leeren WG-Küche, der Mietvertrag liegt aufgeschlagen vor euch, Kaffee dampft, und plötzlich fragt jemand: „Moment mal – wer überweist jetzt eigentlich die Kaution ans Vermieterkonto?“ Die meisten zucken erstmal mit den Schultern und sagen: „Jeder seinen Teil, oder?“ Tja… so simpel ist es in der Praxis leider selten.

Fast immer will der Vermieter nämlich genau eine einzige Überweisung sehen – die komplette Summe auf einen Schlag. Keiner hat Bock auf vier verschiedene Beträge mit irgendwelchen kryptischen Verwendungszwecken à la „Kaution Tom 1/4″ oder so. Das steht entweder schon im Vertrag drin oder wird später beim Schlüsselübergabe einfach stillschweigend so gemacht. Punkt.

Wenn ihr Glück habt, meldet sich relativ schnell einer: „Passt, ich mach das eben schnell, hab eh grad Online-Banking offen.“ Und zack – der- oder diejenige überweist die volle Summe, sagen wir mal 3.600 € bei drei Kaltmieten. Danach kriegt er/sie den Rest von den anderen zurück – bar in die Hand gedrückt, per PayPal, per Blitzüberweisung, wie auch immer ihr das handhabt. Hauptsache, ihr klärt das sofort, bevor das Geld schon weg ist und die Stimmung kippt.

Ich hab leider schon ein paar richtig üble Geschichten erlebt. Da überweist einer großzügig die ganze Kaution, weil er denkt „ach, das regeln wir ja später locker“. Offen gestanden, und dann ziehen nach vier, fünf Monaten zwei Leute aus – ohne auch nur einen Cent zurückzuzahlen. Plötzlich sitzt der gute Mensch mit 2.400 € Minus da und darf Mahnungen schreiben und hinterhertelefonieren. Glaubt mir: So was zerstört WG-Freundschaften schneller, als man „Schimmel“ sagen kann.

Deswegen mein absoluter Ernst-Tipp aus zig eigenen und fremden Desastern: Klärt das vor der Überweisung schriftlich ab. Am besten direkt im WG-Chat oder – noch besser – in einem winzigen Google-Doc oder sogar ausgedruckt und unterschrieben: „Lisa überweist am 15.03. die 3.600 € Kaution an Vermieter Mustermann. Max zahlt Lisa bis spätestens 20.03. 1.200 € zurück, Anna genauso, Tom genauso.“ Klingt spießig? Mag sein. Aber genau solche Nachrichten retten später Nerven, Geld und manchmal sogar Freundschaften.

Es gibt allerdings auch die Ausnahme: Manche Vermieter (vor allem bei richtig großen WGs oder wenn sie schon mal schlechte Erfahrungen gemacht haben) bestehen tatsächlich darauf, dass jeder einzeln überweist. Kurioserweise, steht dann meist ganz klar und fett im Mietvertrag. Wichtig zu wissen, in dem Fall müsst ihr euch nur kurz absprechen, wer welchen Betrag schickt und dass ihr alle denselben Verwendungszweck nehmt (z. B. „Mietkaution WG Neustraße 12 – Mustermann, Schmidt, Meier, Müller“). Sonst wird die Rückzahlung beim Auszug ein einziger Albtraum.

Und was passiert, wenn später jemand geht und ein Neuer einzieht? Normalerweise übernimmt der Neue den Kaution-Anteil des Alten – also zahlt er dem, der ursprünglich das Geld hingelegt hat, den entsprechenden Betrag zurück. Theoretisch total logisch. Praktisch wird das aber erstaunlich oft schlampig oder gar nicht geregelt. Deshalb: Jeden Wechsel dokumentieren! Ehrlicherweise, am saubersten geht’s direkt im Übergabeprotokoll zwischen Alt- und Neumieter: Wer zahlt wem wie viel Kaution zurück vorab. Schriftlich, Datum, Unterschriften – fertig.

Fazit: In 95 % der Fälle überweist einfach eine Person die komplette Kaution – weil’s für den Vermieter am einfachsten ist. Klingt simpel ist aber so, genau deswegen müsst ihr untereinander aber umso klarer und nachweisbar regeln, wer wem was schuldet. Sonst stehst du irgendwann da, schaust auf dein fast leeres Konto und fragst dich, wie du eigentlich mal mit diesen Leuten befreundet sein konntest. Das kennt jeder, der schon länger als zwei Jahre WG-Erfahrung hat.

Wenn ihr das aber sauber hinbekommt, könnt ihr euch danach wieder den wirklich wichtigen Fragen widmen – zum Beispiel, wer eigentlich dran ist, den Kühlschrank endlich mal richtig auszuwischen …

💡 Jürgens WG-Hack

„Leute, macht bei der Kautionszahlung einen Screenshot von der Überweisung und schickt ihn sofort in die WG-Gruppe. Fixiert in einer Nachricht: ‚Betrag X von Person Y für Kaution Z‘. Was im Chat steht, ist später euer wichtigster Beweis, wenn es um die Rückzahlung geht!“

Rückzahlung bei Auszug eines einzelnen Bewohners

Stell dir vor, du hast endlich den lang ersehnten Job in einer anderen Stadt – oder die Beziehung ist endgültig vorbei und du musst raus. Du packst deine Kisten, schreibst dem Vermieter die Kündigung und denkst: „Okay, jetzt krieg ich wenigstens meinen Anteil an der Kaution zurück.“ Und genau hier wird es in den meisten WGs richtig knifflig.

Der Vermieter hat nämlich nur eine einzige Kaution – meistens drei Monatskaltmieten – auf seinem Kautionskonto liegen. Die hat er nicht pro Person aufgeteilt bekommen, sondern als Gesamtsumme von euch allen. Wenn jetzt einer auszieht, schaut der Vermieter in der Regel erst mal ganz entspannt zu. Er muss dir gar nichts auszahlen, solange der Mietvertrag mit den verbleibenden Mitbewohnern weiterläuft und die Wohnung nicht komplett gekündigt wird. Das steht so ziemlich wasserdicht in § 551 BGB und in fast jedem Mietvertrag.

Was die meisten Neulinge in WGs dann schockiert: Der Auszugende hat keinen direkten Anspruch gegen den Vermieter auf Auszahlung seines Anteils. Der Vermieter darf – und tut es meistens auch – sagen: „Solange die anderen noch drin wohnen, bleibt alles beim Alten.“ Das Geld liegt weiter als Sicherheit für die gesamte Mietwohnung. Klingt hart, ist aber Rechtslage.

Deshalb landet der Ball nahezu immer bei euch selbst – bei den Mitbewohnern. Der Ausziehende muss mit den Verbleibenden klären, wie viel er zurückbekommt und wann. Am saubersten läuft das natürlich, wenn ihr schon beim Einzug kluge Absprachen getroffen habt. Aber ehrlich: Die wenigsten denken beim Einzug schon ans Auszug-Szenario.

Nehmen wir mal einen typischen Fall, den ich x-mal erlebt habe: Vier Personen, 1200 € Kaution insgesamt, also rechnerisch 300 € pro Nase. Max zieht nach 14 Monaten aus. Die anderen drei bleiben noch zwei Jahre. Der Vermieter gibt nach der kompletten Räumung erst 2028 die volle Kaution zurück – inklusive Zinsen. Bis dahin sitzt Max auf seinem vermeintlichen Anteil von 300 € plus Zinsen… bei den anderen in der WG.

Hier kommt jetzt die bittere Wahrheit: Ohne klare Vereinbarung im Mietvertrag oder in einem separaten Übergabeprotokoll zwischen den Bewohnern bleibt die Beweislast beim Ausziehenden. Er muss nachweisen können, dass er seinen Teil wirklich eingezahlt hat und dass keine offenen Schäden oder Mietrückstände mehr da sind, die aus seiner Zeit stammen könnten. Klingt logisch, ist in der Praxis aber ein riesiges Streitpotenzial.

Mein Straßen-Tipp, der wirklich funktioniert: Macht am Auszugstag ein kleines, aber feines Übergabeprotokoll untereinander. Fotos von jedem Raum, Unterschriften aller Anwesenden, Datum, wer was übernimmt. Schreib rein: „Max hat seinen Anteil an der Mietkaution in Höhe von 300 € an die verbleibenden Mieter abgetreten. Die Verbleibenden übernehmen ab sofort die volle Haftung gegenüber dem Vermieter.“ Dann überweist du als Ausziehender den Betrag einfach nicht mehr – oder die anderen geben dir die Kohle bar oder per Überweisung sofort raus.

Wenn du Pech hast und die anderen plötzlich „vergessen“, dass du überhaupt eingezahlt hast, oder sie dir vorwerfen, die Dusche hätte schon vorher geleckt – dann wird’s teuer. Ohne Belege und Protokoll stehst du ziemlich allein da. Ich hab Leute erlebt, die nach drei Jahren noch vor dem Amtsgericht saßen, weil der Mitbewohner einfach behauptete: „Der hat nie was gezahlt.“

Deshalb mein dringender Rat: Redet frühzeitig. Nicht erst, wenn der Transporter schon vor der Tür steht. Legt im Idealfall schon beim Einzug fest, wie ihr bei Teilauszug mit der Mietkaution Wohngemeinschaft umgeht. Manche schreiben das sogar in einem kleinen separaten WG-Vertrag fest – nichts Aufwändiges, einfach ein Blatt Papier, das alle unterschreiben. Spart später Nerven, Anwälte und Tränen.

Und wenn du gerade derjenige bist, der bleibt: Sei fair. Die Realität sieht so aus, der andere hat genauso viel eingezahlt wie du. Versuch nicht, ihn über den Tisch zu ziehen, nur weil er jetzt weg ist. Am Ende kommt der Tag, an dem du selbst der Ausziehende bist – und dann wünschst du dir genau dieselbe Fairness.

Die interne Kautionsvereinbarung in der WG

Okay, jetzt wird’s richtig spannend – und gleichzeitig richtig wichtig. Der Vermieter hat seine drei Monatsmieten Kaution auf dem Konto, das Übergabeprotokoll ist unterschrieben, der Mietvertrag liegt im Ordner. Aber drinnen in der WG? Spannenderweise, da fängt die eigentliche Arbeit erst an.

Stell dir vor, ihr seid zu dritt oder viert eingezogen. Jemand hat den Großteil der Mietkaution vorgestreckt, weil der eine gerade knapp bei Kasse war, die andere erst im nächsten Monat Gehalt bekommt. Das fühlt sich im ersten Moment total normal an – bis der erste Streit kommt. Wer schuldet wem was? Und vor allem: Wie beweist man das später?

Genau hier setzt die interne Kautionsvereinbarung ein. Das ist kein schicker Vertrag mit Anwaltssprache, sondern einfach ein klares Stück Papier (oder besser: eine geteilte Notion-Seite oder ausgedrucktes Blatt mit Unterschriften), auf dem steht, wer wie viel in die Kaution eingebracht hat. Klingt banal? Ist es aber nicht. Ohne dieses Dokument dreht sich später bei Auszug oder Rückzahlung alles um die Beweislast – und die liegt dann meist bei demjenigen, der Geld zurückhaben will.

Was sollte da drinstehen? Ganz pragmatisch: Datum des Einzugs, genaue Beträge pro Person, wer wann wie viel überwiesen hat (am besten mit Verwendungszweck-Screenshots oder Kontoauszügen als Anhang), und vor allem der Schlüssel, nach dem die Kaution später aufgeteilt wird. Kurioserweise, meistens 1/n, also einfach durch die Personenzahl teilen. Aber manchmal ist es auch anders – wenn jemand ein größeres Zimmer hat oder mehr Nebenkosten verbraucht, wird das schon mal prozentual anders gewichtet. Ob man es glaubt oder nicht, hauptsache, alle nicken das ab.

Ich hab’s echt schon zig Mal erlebt: Die WG läuft zwei Jahre super harmonisch, dann zieht jemand aus, und plötzlich heißt es „Moment, ich hab doch 800 € mehr reingesteckt als ihr!“ Ohne schriftliche Vereinbarung wird das ein Riesentheater. Der Vermieter überweist die volle Summe an eine Person (meist diejenige, die im Mietvertrag als Hauptmieter steht), und dann beginnt das große „Wer kriegt wie viel?“-Gerangel. Wer keine Belege hat, verliert fast immer.

Deshalb mein Tipp aus leidvoller Erfahrung: Macht das Dokument früh – am besten noch bevor das Geld überhaupt fließt. Setzt euch zusammen, schreibt auf, wer was zahlt, lasst alle unterschreiben. Fotografiert es, schickt es in die WG-Gruppe. Klingt übertrieben pedantisch? Vielleicht. Aber es spart dir später Tränen, WhatsApp-Marathons und im schlimmsten Fall Anwaltskosten.

Und wenn ihr später die Personenzahl ändert? Neue Mitbewohnerin kommt rein, alter zieht raus? Dann aktualisiert die Vereinbarung. Am besten mit einem Zusatz, der sagt: „Stand 15.11.2025: Neue Aufteilung nach Auszug von Max Mustermann und Einzug von Lisa Neu.“ So bleibt die Kette lückenlos.

Noch eine kleine, aber goldene Regel: Klärt schon bei der internen Vereinbarung, was passiert, wenn der Vermieter mal länger braucht oder Abzüge macht. Spannend ist, wer trägt die anteiligen Kosten für die kaputte Herdplatte? Wieder pro Person oder nach damaliger Mietbelastung? Wenn ihr das vorher festlegt, erspart ihr euch den Klassiker „Das war doch deine Schuld!“-Diskussion.

Kurz gesagt: Die Kaution WG-intern fair und nachvollziehbar aufzuteilen, ist keine Formsache – es ist der unsichtbare Kitt, der eure Freundschaft (oder zumindest euren Seelenfrieden) über Jahre retten kann. Wer das unterschätzt, zahlt später meistens doppelt: einmal in Euro und einmal in Nerven.

Wer überweist normalerweise die komplette Kaution an den Vermieter?

In den meisten Fällen überweist tatsächlich eine einzige Person die volle Summe – meist derjenige, der gerade am schnellsten am Handy oder am Laptop ist. Der Vermieter will fast immer nur eine Überweisung sehen, sonst wird’s ihm zu unübersichtlich. Deshalb macht das in der Praxis jemand aus der WG, und die anderen geben ihr Geld danach zurück.

Was passiert, wenn einer die ganze Kaution überweist und die anderen nicht zurückzahlen?

Das ist leider ein Klassiker und endet oft richtig bitter. Derjenige hängt plötzlich mit mehreren Monatsmieten Minus da, muss Mahnungen schreiben, hinterhertelefonieren – und die Stimmung in der WG ist für immer im Arsch. Deshalb muss man das vorher schriftlich klar machen, am besten mit Datum und Beträgen im Chat oder noch besser unterschrieben.

Muss man die Kaution wirklich schriftlich untereinander aufteilen?

Nicht „muss“ im rechtlichen Sinne, aber wer schon mal 1.800 € hinterhergerannt ist, sagt dir: Ja, unbedingt. Eine kurze Nachricht oder ein Google-Doc mit „wer zahlt wem bis wann wie viel“ hat schon zig Leuten das Leben gerettet. Klingt übertrieben spießig – ist aber der Unterschied zwischen entspannter WG und jahrelangem Drama.

Wann muss jeder einzeln überweisen?

Das kommt fast nur vor, wenn es der Vermieter ausdrücklich im Mietvertrag so stehen hat – meist bei sehr großen WGs oder wenn er schon schlechte Erfahrungen gemacht hat. Steht es nicht drin, erwartet er in 95 % der Fälle eine Gesamtüberweisung. Wenn doch jeder einzeln überweisen soll, einfach alle denselben Verwendungszweck nehmen, sonst wird die Rückzahlung später Chaos.

Wie läuft das mit der Kaution, wenn jemand auszieht und ein Neuer kommt?

Normalerweise zahlt der Neue demjenigen (oder der Gruppe), der ursprünglich das Geld hingelegt hat, den entsprechenden Anteil. Klingt easy, wird aber oft total schlampig gehandhabt. Am saubersten ist ein kleines Übergabeprotokoll zwischen Alt- und Neumieter: Wer zahlt wem wie viel, Datum, Unterschriften. Wer das skippt, ärgert sich meist später.

Was ist der größte Fehler bei der Kaution in der WG?

Zu denken „ach, das regeln wir später locker“. Genau diese Einstellung führt dazu, dass Leute nach dem Auszug plötzlich 1.200–2.400 € nicht mehr sehen wollen oder können. Wer die Aufteilung nicht vorher klar und nachweisbar regelt, riskiert richtig üble Streits – manchmal sogar mit ehemals guten Freunden.

Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Im Einzelfall wird empfohlen, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Mieterverein zu konsultieren.

Jürgen Born
Über den Experten

Jürgen Born

Jürgen Born ist spezialisierter Experte für deutsches Mietrecht mit Fokus auf Mietkautionsmanagement. Seit über 15 Jahren berät er Mieter und Vermieter bei rechtlichen Fragestellungen rund um Kautionsrückzahlungen, rechtssichere Mietverträge und Immobilienbewertungen.

Spezialgebiete: Mietkaution, Mietrecht & Immobilienrecht.

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