Mietkaution in der WG: Wer zahlt die Kaution & was gilt beim Wechsel?

Kaution in der WG: Mietkaution Wohngemeinschaft Ratgeber
Mietrecht & Ratgeber

Die Regelung der Kaution in der WG stellt für viele Bewohner eine Herausforderung dar. Die Mietkaution in der Wohngemeinschaft kann von einer einzelnen Person überwiesen werden oder alle Mitglieder zahlen ihren Anteil direkt an den Vermieter. Entscheidend sind der Mietvertrag und eine klare interne Dokumentation.

Dieser Ratgeber erklärt, wie die Kautionszahlung bei einer Mietkaution in der Wohngemeinschaft organisiert werden kann, weshalb eine interne Vereinbarung zur Kaution in der WG sinnvoll ist und was bei einem späteren Mitbewohnerwechsel passiert. Außerdem wird zwischen dem Anspruch gegenüber dem Vermieter und dem finanziellen Ausgleich unter den WG-Bewohnern unterschieden.

Wichtig: Wer die Kaution tatsächlich überweist, entscheidet nicht automatisch darüber, wem die spätere Rückzahlung rechtlich zusteht. Die Zahlungsweise der Kaution in der WG, die Stellung im Mietvertrag und die internen Vereinbarungen müssen getrennt betrachtet werden.

Kaution in der WG: Wer überweist die Mietkaution an den Vermieter?

Bei mehreren Hauptmietern ist die Kaution in der WG eine Sicherheit für das gemeinsame Mietverhältnis. Ob eine Person die gesamte Kaution überweist oder mehrere Bewohner ihre Anteile direkt als Mietkaution in der Wohngemeinschaft zahlen, hängt von der vertraglichen Gestaltung und den getroffenen Vereinbarungen ab.

Der Vermieter kann eine bestimmte Zahlungsweise vorgeben, wenn diese wirksam vereinbart wurde oder für die ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung erforderlich ist. Die technische Zahlungsabwicklung verändert jedoch nicht automatisch die mietvertragliche Stellung der einzelnen Bewohner.

ZahlungsmodellPraktischer AblaufWas schriftlich festgehalten werden sollte
Eine Person zahlt die gesamte KautionEin WG-Mitglied überweist die vollständige Kaution an den Vermieter. Die übrigen Bewohner erstatten ihren Anteil intern.Gesamtbetrag, Einzelanteile, Zahlungsfrist und Überweisungsnachweise.
Mehrere Bewohner zahlen direktJeder Mitbewohner überweist einen vereinbarten Betrag, sofern der Vermieter diese Zahlungsweise akzeptiert oder sie im Vertrag vorgesehen ist.Name des Zahlers, Betrag, Verwendungszweck und Zuordnung zum Mietverhältnis.
Gemischtes ModellEine Person übernimmt den Restbetrag, während andere Bewohner Teilbeträge direkt oder intern zahlen.Klare Aufstellung, damit der Gesamtbetrag und die wirtschaftlichen Anteile nachvollziehbar bleiben.

Wichtig ist daher weniger, ob die Überweisung technisch von einer oder mehreren Personen ausgeführt wird. Entscheidend ist, dass die Zahlung nachvollziehbar dokumentiert wird und die interne Verteilung der Mietkaution in der Wohngemeinschaft eindeutig feststeht.

Wenn eine Person die gesamte Kaution in der WG vorstreckt

Es ist grundsätzlich möglich, dass ein WG-Mitglied die gesamte Mietkaution zunächst aus eigenen Mitteln an den Vermieter überweist. Die anderen Bewohner können dieser Person ihre jeweiligen Anteile für die Kaution in der WG anschließend erstatten.

Gerade bei höheren Beträgen sollte vor oder spätestens bei der Zahlung dokumentiert werden, welcher Mitbewohner welchen Betrag schuldet und bis wann die Erstattung erfolgen soll. Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen und eine kurze schriftliche Vereinbarung helfen, den Zahlungsfluss später nachzuweisen.

Beispiel: Eine Person zahlt 3.600 Euro

Die monatliche Nettokaltmiete beträgt 1.200 Euro, die vereinbarte Kaution 3.600 Euro. Lisa überweist den Gesamtbetrag an den Vermieter. Max, Anna und Tom erstatten Lisa jeweils 1.200 Euro.

Mögliche interne Formulierung:

„Die Mietkaution in Höhe von 3.600 Euro wird von Lisa vollständig an den Vermieter überwiesen. Max, Anna und Tom erstatten Lisa jeweils 1.200 Euro bis zum vereinbarten Termin. Die Vereinbarung betrifft den internen Ausgleich zwischen den Bewohnern und ersetzt keine Änderung des Mietvertrags.“

Die interne Vereinbarung sollte nur das regeln, was tatsächlich gewollt ist. Sie sollte insbesondere nicht unklar lassen, ob ein Darlehen, ein endgültiger Ausgleich oder eine Beteiligung an einer späteren Rückzahlung gemeint ist.

Darf jeder Mitbewohner einzeln an den Vermieter zahlen?

Mehrere einzelne Zahlungen können möglich sein, wenn der Vermieter sie akzeptiert oder der Mietvertrag beziehungsweise eine ergänzende Absprache diese Zahlungsweise vorsieht. Eine Zahlung von einem fremden Konto kann ohne eindeutigen Verwendungszweck zu Rückfragen führen, insbesondere wenn mehrere Mietverhältnisse oder Kautionskonten bei derselben Verwaltung bestehen.

Bei einer Einzelzahlung der Kaution in der WG sollte im Verwendungszweck möglichst angegeben werden:

  • Adresse und gegebenenfalls Wohnungs- oder Mieternummer,
  • Hinweis „Mietkaution“,
  • Name des Mieters, dem die Zahlung zugeordnet werden soll,
  • gegebenenfalls Zimmer- oder WG-Bezeichnung.

Die einzelne Überweisung beweist allerdings nicht allein, dass der Zahlende gegenüber dem Vermieter eine eigene Vertragsposition erhält. Dafür sind Mietvertrag, Vertragsnachtrag und die Vereinbarungen mit dem Vermieter maßgeblich.

Was passiert mit der Kaution beim Mitbewohnerwechsel?

Zieht ein Bewohner aus und wird durch eine neue Person ersetzt, sollte die Kautionsfrage ausdrücklich geregelt werden. In vielen WGs übernimmt der neue Bewohner wirtschaftlich den Anteil des bisherigen Bewohners und erstattet die Mietkaution in der Wohngemeinschaft intern.

Dieser interne Ausgleich bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sich der Kautionsanspruch gegenüber dem Vermieter unmittelbar verändert. Entscheidend ist, ob der Mietvertrag geändert wurde, ob der Vermieter dem Eintritt und Ausscheiden zugestimmt hat und wie die Kautionssicherheit im fortbestehenden Mietverhältnis behandelt wird.

Diese Punkte sollten schriftlich festgehalten werden

  1. Ausscheidende Person: Name und Datum des Auszugs dokumentieren.
  2. Neue Person: Name, Einzugsdatum und gegebenenfalls Vertragsstellung festhalten.
  3. Kautionsanteil: Betrag und Berechnungsgrundlage klar benennen.
  4. Zahlungsweg: Festhalten, wer den Betrag an wen zahlt und wann die Zahlung fällig ist.
  5. Vertragsänderung: Vermieterzustimmung oder Vertragsnachtrag getrennt von der internen Vereinbarung sichern.
  6. Spätere Abrechnung: Regeln, wie mit späteren Abzügen, Nachforderungen und der Rückzahlung umgegangen wird.
Wichtig: Eine private Vereinbarung zwischen den WG-Bewohnern ersetzt nicht automatisch die Zustimmung des Vermieters zu einer Änderung des Mietvertrags. Wer weiterhin als Hauptmieter im Vertrag steht, kann gegenüber dem Vermieter weiterhin verpflichtet sein.

Rückzahlung der Mietkaution beim Auszug einzelner Bewohner

Wenn nur ein Bewohner aus einer bestehenden WG auszieht, muss der Vermieter dessen rechnerischen Kautionsanteil nicht automatisch sofort auszahlen. Entscheidend ist zunächst, ob die Person wirksam aus dem Mietvertrag ausscheidet und ob das Mietverhältnis mit den übrigen Bewohnern fortgesetzt wird.

Bleibt der Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern bestehen, kann die Kaution weiterhin als Sicherheit für das gesamte Mietverhältnis dienen. Der ausziehende Bewohner hat dann nicht allein aufgrund seines Auszugs automatisch einen Anspruch auf eine Teilzahlung durch den Vermieter.

In der Praxis wird die Kaution in der WG deshalb häufig intern zwischen der ausscheidenden Person, den verbleibenden Bewohnern und gegebenenfalls dem neuen Mitbewohner ausgeglichen. Diese interne Regelung darf jedoch nicht mit der Rückzahlungspflicht des Vermieters verwechselt werden.

FrageWorauf es ankommt
Wer hat an den Vermieter gezahlt?Zahlungsnachweis und Zuordnung der Zahlung; dies allein entscheidet nicht über die Vertragsstellung.
Wer steht im Hauptmietvertrag?Die Vertragsstellung ist für Haftung, Entlassung und Anspruch gegen den Vermieter besonders wichtig.
Bleibt die WG bestehen?Bei Fortsetzung kann die Kaution weiterhin der Sicherung des laufenden Mietverhältnisses dienen.
Gibt es einen neuen Mitbewohner?Interner Kautionsausgleich und formelle Vertragsänderung sollten getrennt dokumentiert werden.

Die interne Kautionsvereinbarung für die Kaution in der WG

Eine interne Kautionsvereinbarung schafft Klarheit darüber, wer welchen Betrag eingebracht hat und wie ein späterer Auszug behandelt werden soll. Sie ist besonders sinnvoll, wenn eine Person die gesamte Mietkaution in der Wohngemeinschaft vorfinanziert oder die Bewohner ihre Anteile nicht im gleichen Verhältnis zahlen.

Welche Angaben sollte die Vereinbarung enthalten?

  • Namen und Kontaktdaten aller beteiligten Bewohner,
  • Adresse der Wohnung und gegebenenfalls Zimmerbezeichnung,
  • Höhe der beim Vermieter hinterlegten Gesamtkaution,
  • individueller Anteil jedes Bewohners,
  • Datum, Betrag und Zahlungsweg der jeweiligen Beiträge,
  • Regelung für einen späteren Mitbewohnerwechsel,
  • Verteilung einer tatsächlich vom Vermieter zurückgezahlten Kaution,
  • Umgang mit berechtigten Abzügen, Schäden und Nachforderungen.

Bei einem späteren Bewohnerwechsel sollte die Vereinbarung aktualisiert oder durch einen neuen Nachtrag ergänzt werden. So bleibt nachvollziehbar, welche Person zu welchem Zeitpunkt beteiligt war und welche Zahlungen bereits erfolgt sind.

Muster für einen internen Kautionsausgleich

Interne Vereinbarung über die Mietkaution

Die Bewohner [Namen] vereinbaren, dass die beim Vermieter hinterlegte Kaution für die Wohnung [Adresse] insgesamt [Betrag] Euro beträgt. Davon entfallen wirtschaftlich auf [Name] [Betrag] Euro, auf [Name] [Betrag] Euro und auf [Name] [Betrag] Euro.

[Name] hat den Betrag von [Betrag] Euro am [Datum] an den Vermieter beziehungsweise an [Name] überwiesen. [Name] erstattet [Betrag] Euro bis zum [Datum] auf folgendes Konto: [Kontodaten].

Bei einem späteren Mitbewohnerwechsel wird der interne Ausgleich schriftlich aktualisiert. Diese Vereinbarung ersetzt keine Zustimmung des Vermieters zu einer Vertragsänderung und regelt ausschließlich das Innenverhältnis der beteiligten Bewohner.

Ort, Datum, Unterschriften

Was passiert mit der Kaution bei Schäden?

Wenn nach dem Auszug berechtigte Forderungen des Vermieters bestehen, kann sich die tatsächlich zurückgezahlte Kaution verringern. Die interne Verteilung sollte daher nicht so formuliert werden, als müsse der Vermieter unabhängig von Schäden oder offenen Forderungen stets den vollständigen Betrag auszahlen.

Wie die Kosten im Innenverhältnis zwischen den Bewohnern verteilt werden, hängt von der Verantwortlichkeit, dem Mietvertrag und der konkreten Vereinbarung ab. Eine Person, die einen Schaden verursacht hat, kann im Innenverhältnis anders behandelt werden als Bewohner, die den Schaden nicht verursacht haben. Eine automatische Haftung aller Bewohner für jeden Schaden folgt daraus jedoch nicht ohne Weiteres.

Bei einem Streit über Verantwortlichkeit, Höhe des Abzugs oder eine noch offene Betriebskostenabrechnung sollten Übergabeprotokoll, Fotos, Rechnungen, Zahlungsbelege und der gesamte Schriftverkehr gesammelt werden.

Checkliste: WG-Kaution richtig dokumentieren

  • Vor der Zahlung klären, welche Zahlungsweise mit dem Vermieter vereinbart ist.
  • Gesamthöhe der Kaution in der WG und wirtschaftliche Einzelanteile festhalten.
  • Überweisungen mit eindeutigem Verwendungszweck ausführen und Belege speichern.
  • Bei einer Vorfinanzierung die Erstattungsbeträge und Fälligkeiten schriftlich vereinbaren.
  • Bei einem Mitbewohnerwechsel den internen Ausgleich für die Mietkaution in der Wohngemeinschaft dokumentieren.
  • Vermieterzustimmung und Vertragsnachtrag getrennt von der privaten Vereinbarung aufbewahren.
  • Beim Auszug Übergabe, Schlüsselrückgabe und Zustand des Zimmers dokumentieren.
  • Für Schäden oder Nachforderungen die spätere Verteilung der tatsächlich zurückgezahlten Kaution regeln.

FAQ zur Mietkaution in der WG

Wer muss die Mietkaution bei einer WG an den Vermieter überweisen?

Das hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die Kaution in der WG kann je nach Gestaltung von einer Person vollständig oder von mehreren Bewohnern anteilig gezahlt werden. Entscheidend ist, welche Zahlungsweise mit dem Vermieter vereinbart wurde und wie die Zahlung zugeordnet werden kann.

Kann eine Person aus der WG die gesamte Kaution vorstrecken?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn eine Person die gesamte Kaution vorstreckt, sollte schriftlich festgehalten werden, welche Beträge die übrigen Bewohner dieser Person erstatten müssen und wann diese Zahlungen fällig sind.

Bekomme ich beim Auszug aus einer WG automatisch meinen Kautionsanteil vom Vermieter zurück?

Nicht zwingend. Wenn das Mietverhältnis mit den übrigen Bewohnern fortgesetzt wird, muss der Vermieter den rechnerischen Anteil für die Mietkaution in der Wohngemeinschaft eines einzelnen ausziehenden Bewohners nicht automatisch auszahlen. Entscheidend sind Vertragsgestaltung, Vertragsänderung und weitere Sicherungsinteressen.

Was passiert mit der Kaution, wenn ein neuer Mitbewohner einzieht?

Häufig wird der Kautionsanteil des ausscheidenden Bewohners intern durch den neuen Bewohner ausgeglichen. Dieser Vorgang sollte schriftlich dokumentiert werden. Ob der neue Bewohner auch Vertragspartner des Vermieters wird, muss davon getrennt und mit dem Vermieter geregelt werden.

Warum sollte die Kautionsaufteilung in der WG schriftlich festgehalten werden?

Eine schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit darüber, wer welchen Betrag eingezahlt oder vorfinanziert hat und wie ein späterer Ausgleich erfolgen soll. Zusätzlich sollten Überweisungsbelege und andere Zahlungsnachweise aufbewahrt werden.

Was sollte in einer internen Kautionsvereinbarung stehen?

Empfehlenswert sind Namen der Beteiligten, Adresse, Gesamthöhe der Kaution, individuelle Anteile, Zahlungsdaten, Regelungen für einen späteren Auszug oder Mitbewohnerwechsel sowie der Umgang mit Abzügen und einer späteren Kautionsrückzahlung.

Rechtsgrundlagen

Die folgenden Vorschriften bilden den rechtlichen Rahmen. Ob im Einzelfall ein direkter Anspruch gegen den Vermieter, ein interner Ausgleich oder eine Vertragsänderung vorliegt, hängt vom konkreten Vertragsinhalt ab.

Bei Wohnraummiete darf die Geldkaution nach § 551 BGB grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen geleistet werden. Die Art der Überweisung und die interne Aufteilung zwischen WG-Bewohnern ändern nichts an den gesetzlichen Voraussetzungen des Mietverhältnisses.

Redaktion Mietrecht
Fachredaktion für Miet- und Immobilienrecht

Stand: 2026 · Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.