Kaution & Schimmel: Wer muss den Schaden beweisen?

Geprüft von Jürgen Born

Beweislast: Richtiges Lüften vs. Baumängel

Stell dir mal vor, du kommst nach Hause, schaust hoch zum Fenster – und da prangt schwarzer Schimmel am ganzen Rahmen. Im selben Moment flattert schon die erste Mahnung vom Vermieter rein: Mietkaution wegen Schimmel einbehalten. Und natürlich heißt es sofort: „Du hast nicht richtig gelüftet!“ Ab da wird’s richtig ungemütlich. Die große Frage lautet nämlich: Wer muss eigentlich was beweisen?

Grundsätzlich ist es so: Wenn der Vermieter dir eine richtig schwere Pflichtverletzung vorwirft und deswegen die Kaution kürzen will, dann liegt die Beweislast bei ihm. Er muss dir nachweisen, dass der Schimmel wirklich durch dein Fehlverhalten entstanden ist – also durch zu seltenes oder falsches Lüften.

Klingt erst mal super für den Mieter, oder? In der Theorie ja. Offen gestanden, in der echten Welt sieht das leider meistens anders aus.

Denn die Gerichte drehen das Ganze in der Praxis ganz schnell um. Wenn nach deinem Auszug die Wohnung richtig schlimm verschimmelt ist und du jahrelang drin gewohnt hast, dann reicht es oft nicht, einfach nur still zu sein.

Die Richter verlangen dann meistens eine plausible Erklärung von dir, warum du nicht schuld sein kannst. Sagst du gar nichts? Dann verlierst du in den meisten Fällen.

Deswegen mein ernst gemeinter Tipp aus zig realen Fällen: Fang am besten schon am ersten Tag an zu dokumentieren. Knips Fotos von allen Ecken, schreib dir auf, wann du stoßgelüftet hast – am besten mit Uhrzeit. Und wenn du schon beim Einzug bist: Lass ins Übergabeprotokoll reinschreiben, dass du regelmäßig lüftest und die Heizung vernünftig einstellst. Je mehr solcher Belege du von Anfang an hast, desto schwieriger wird es für den Vermieter, dir später alles anzuhängen.

Schau dir nur den Fall von Anna aus Leipzig an. Im Mietvertrag stand natürlich die Standardklausel: „Der Mieter verpflichtet sich zu richtigem Lüften und Heizen.“ Nach fünf Jahren zieht sie aus, der Gutachter kommt – und findet Schimmel hinter dem großen Schlafzimmerschrank. Der Vermieter will gleich 3800 Euro von der Kaution behalten.

Aber Anna hatte Glück im Unglück: Sie hatte noch alte Einzugsfotos, auf denen man schon winzige Feuchtigkeitsflecken genau an dieser Stelle sieht. Dazu kam ein Energieberater, der schwarz auf weiß bestätigte, dass die Außenwand viel zu schlecht gedämmt war. Am Schluss bekam sie glücklicherweise die komplette Kaution zurück. Der Richter hat es ziemlich deutlich gesagt: Der Vermieter hat schlicht nicht bewiesen, dass der Schimmel ausschließlich vom falschen Lüften kommt.

Und genau umgekehrt läuft es, wenn du gar nichts in der Hand hast. Wenn man genau hinschaut, kein einziges Foto vom regelmäßigen Lüften, keine Nachbarn als Zeugen, kein kleines Lüftungstagebuch – dann schlagen viele Gerichte sofort zurück.

Bei so starkem Schimmelbefall, sagen sie, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Mieter seine Obhutspflicht verletzt hat. Plötzlich musst du beweisen, dass du alles richtig gemacht hast. Und glaub mir: Das ist echt brutal schwer.

Ursache (Ursprung)Wer haftet?Kaution einbehalten?
Baumängel (Dämmung, Risse)VermieterNein
Falsches Lüften (nachgewiesen)MieterJa
Wasserschaden (Rohrbruch)VermieterNein
Möbel zu nah an AußenwandEinzelfallTeilweise

Ganz anders sieht es aus, sobald Baumängel ins Spiel kommen. Wenn ein Sachverständiger klar feststellt, dass Wärmebrücken, undichte Fenster oder miserable Dämmung die eigentliche Hauptursache sind, dann rutscht die Beweislast schlagartig komplett zurück zum Vermieter. Der muss jetzt plötzlich darlegen, dass dein Verhalten den Schaden trotzdem so richtig schlimm gemacht hat. Und das klappt in den seltensten Fällen.

Mein ganz praktischer Rat von der Straße: Sobald du auch nur den kleinsten Schimmelfleck entdeckst, hol dir sofort einen unabhängigen Gutachter. Ja, das kostet zwischen 400 und 800 Euro – aber es spart dir in den meisten Fällen Tausende. Und pass bloß auf: Unterschreib niemals ein Übergabeprotokoll, in dem steht „Schimmel vorhanden – vom Mieter verursacht“, ohne dass du sofort und deutlich widersprichst. Das wäre der reinste Freifahrtschein für den Vermieter.

Am Ende läuft es fast immer auf dasselbe hinaus: Wer die dickere Mappe mit Belegen auf den Tisch knallt, gewinnt. Der Mietvertrag mag vieles regeln, aber die Beweislast ist und bleibt ein richtig fieses Spiel. Sammle Beweise wie ein echter Detektiv – sonst zahlst du am Schluss noch für die Bausünden deines Vermieters mit.

⚖️

Wichtige Rechtslage: Beweislast

Nach ständiger Rechtsprechung (u.a. BGH) muss der Vermieter zunächst beweisen, dass die Schadensursache nicht aus seinem Verantwortungsbereich (Baumängel) stammt. Erst wenn dies feststeht, muss der Mieter nachweisen, dass er durch ausreichendes Lüften und Heizen seiner Obhutspflicht nachgekommen ist.

Einbehalt der Kaution für Schimmelsanierung

Okay, jetzt wird’s echt interessant – und für viele richtig ärgerlich. Du stehst kurz vor dem Auszug, Schlüsselübergabe ist erledigt, und auf einmal kündigt der Vermieter an, dass er einen richtig saftigen Teil deiner Kaution wegen Schimmel einbehält. Wenn man genau hinschaut, da bleibt einem erstmal die Luft weg. Kein Wunder, oft reden wir hier von Hunderten, manchmal sogar von über tausend Euro.

Die eine Frage, die wirklich zählt: Darf der das überhaupt einfach so machen? Kurz gesagt: Nein, nicht einfach so. Er darf nur dann Geld einbehalten, wenn er eindeutig beweisen kann, dass du den Schimmel verursacht hast. Und genau an diesem Punkt scheitern die meisten Vermieter kläglich.

Nehmen wir mal an, du hast jahrelang vorbildlich gelüftet, beim Einzug war das Übergabeprotokoll sauber wie ein frisch gewaschener Teller, nirgends Feuchtigkeitsspuren, alles fein säuberlich fotografiert und dokumentiert. Und plötzlich, beim Auszug, prangt Schimmel an der Wand – und der Vermieter will dir die gesamte Sanierungsrechnung aufdrücken. Da denkt man sich doch sofort: Moment mal, das stinkt doch zum Himmel, oder?

Genau in solchen Situationen zahlt sich der ganze Aufwand von früher aus. Weil du beim Einzug alles ordentlich festgehalten hast, liegt die Beweislast jetzt beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass der Schimmel durch dein Verhalten entstanden ist – nicht du musst das Gegenteil beweisen.

Was man in der Praxis ständig erlebt: Der Vermieter kommt mit Standardfloskeln wie „offensichtlich unsachgemäßes Lüften“ oder „zu hohe Luftfeuchtigkeit durch langes Duschen ohne danach zu lüften“. Klingt erstmal logisch – bis du Fotos von deinen regelmäßigen Stoßlüftungen rausholst, vielleicht noch alte Temperatur- und Feuchtigkeitsaufzeichnungen oder einfach nur Screenshots vom Hygrometer aus den WhatsApp-Chats mit dem Partner. Auf einmal wird’s auffallend ruhig auf Vermieterseite.

Ein Fall, den ich echt oft sehe: Vermieter behält kurzerhand 1.800 Euro ein mit der Begründung „komplette Schimmelsanierung erforderlich“. Mieter legt sofort Widerspruch ein, schickt das alte Übergabeprotokoll mit, dazu ein paar aktuelle Fotos, auf denen die Wohnung einwandfrei aussieht. Plötzlich schrumpft die Streitsumme auf 400 Euro zusammen – und nach einem halben Jahr vor Gericht bekommt der Mieter sogar die auch noch zurück.

Übrigens hilft oft gerade der Mietvertrag mehr, als man denkt. Da steht dann meistens so etwas wie „Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen“.

Klingt erstmal nach harter Ansage. Aber die Gerichte schauen da sehr genau hin: Unsachgemäße Nutzung muss der Vermieter beweisen. Eine bloße Behauptung reicht hinten und vorne nicht.

Aus zig echten Fällen mein ganz klarer Rat: Niemals kampflos hinnehmen. Schreib direkt einen kurzen, sachlichen Widerspruch – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Reicht völlig, wenn da steht: „Hiermit widerspreche ich dem Einbehalt in Höhe von X Euro wegen Schimmelbefall.

Eine Verursachung durch mich liegt nicht vor. Belege reiche ich nach.“ Das war’s schon. Mehr muss da erstmal nicht rein.

Viele Vermieter knicken an der Stelle bereits ein, weil sie merken, dass du dich nicht so leicht über den Tisch ziehen lässt. Und wenn er trotzdem stur bleibt?

Dann wird’s Zeit fürs nächste Level: ein unabhängiges Schimmelgutachten. Kostet zwar zwischen 400 und 800 Euro – aber wenn du Recht bekommst, zahlt das häufig die Rechtsschutzversicherung. Wenn man genau hinschaut, oder eben der Vermieter selbst, je nach Urteil.

Am Ende entscheidet fast immer, wer die besseren Unterlagen auf dem Tisch hat. Wenn man genau hinschaut, dein altes Übergabeprotokoll, die Fotos von früher und heute, vielleicht Chatverläufe, in denen du schon vor Jahren auf Lüftungsfragen hingewiesen wurdest – das sind deine stärksten Karten. Ohne solche Belege sieht’s echt mau aus.

Also ja: Aufregen darfst du dich ruhig. Aber bitte keine Panikunterschrift unter irgendwelchen Abzugslisten leisten. Im Klartext: tief durchatmen, alle Unterlagen zusammensuchen und dann loslegen. In den meisten Fällen lohnt sich der ganze Stress – und am Schluss liegt deutlich mehr Geld auf deinem Konto, als der Vermieter dir anfangs zugestehen wollte.

Gutachten bei Streitigkeiten über Feuchtigkeit

Wenn der Vermieter plötzlich mit der Kaution winkt und dir allen Ernstes erzählt, der Schimmel wäre ganz allein deine Schuld – während du dir hundertprozentig sicher bist, dass es am Haus liegt -, dann wird die Sache meist richtig ungemütlich. Genau in solchen Momenten greifen viele Mieter zu dem einen Ass, das oft den Ausschlag gibt: einem unabhängigen Gutachten. Klar, das kostet richtig Geld. Tatsächlich, aber es kann eben genau die Kaution retten, die dir sonst durch die Lappen geht.

Du hast schon Dutzende Fotos geschossen, das alte Übergabeprotokoll liegt vor dir auf dem Tisch, und trotzdem stellt sich der Vermieter quer. Stur wie ein Panzer behauptet er, du hättest halt schlecht gelüftet oder die Heizung nicht richtig benutzt. Wenn es so festgefahren ist, bringt meistens nur noch einer was: ein richtiger Sachverständiger, der sich auskennt und nicht irgendwas erzählt.

Der Gutachter rückt an, misst die Feuchtigkeit in den Wänden und in der Raumluft, klopft die Bausubstanz ab, checkt die Dämmung, nimmt gegebenenfalls Proben – und am Schluss liegt ein Bericht auf dem Tisch, den man vor Gericht nur sehr, sehr schwer aushebeln kann. Tatsächlich, wichtig ist: Du musst den Mann oder die Frau selbst engagieren und auch selbst zahlen. Das sind schnell zwischen 600 und 1200 Euro, je nachdem, wie groß die Wohnung ist und wie kompliziert der Fall.

Teuer? Auf jeden Fall. Aber bei einer Kaution von 1500 Euro oder mehr rechnet sich das verdammt schnell.

Das eigentlich Starke daran: Sobald das Gutachten schwarz auf weiß sagt, dass der Schimmel bauliche Ursachen hat – undichte Fensteranschlüsse, mieser Dämmzustand, aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Keller oder was auch immer -, dann dreht sich die ganze Beweislast um. Wenn man genau hinschaut, plötzlich muss der Vermieter beweisen, dass er trotzdem alles richtig gemacht hat. Und das schaffen die wenigsten wirklich überzeugend.

Ich hab schon Fälle erlebt, da hat der Vermieter nach so einem vernichtenden Gutachten die Hälfte der Kaution freiwillig rausgerückt, bevor überhaupt ein Anwalt oder ein Richter ins Spiel kam. In einem anderen Fall hat der Mieter das Papier einfach nur seinem Anwalt gezeigt – und zack, war der Vermieter plötzlich ganz kleinlaut und hat sofort eingelenkt. Ein gutes Gutachten wirkt oft schon lange vor der Gerichtstür wie ein Vorschlaghammer.

Aber Vorsicht ist trotzdem angesagt: Nicht jeder, der sich „Schimmelgutachter“ nennt, ist wirklich neutral unterwegs. Manche haben feste Auftraggeber aus der Hausverwalter-Ecke und gucken da schon mal lieber weg. Deshalb besser genau hinschauen, wen man nimmt. Offen gestanden, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Leute von TÜV, DEKRA oder Mitglieder im BVS – das sind meist die Adressen, bei denen man weniger böse Überraschungen erlebt.

Wenn das Geld gerade richtig knapp ist, kann man in manchen Fällen Prozesskostenhilfe beantragen – sogar schon für ein Gutachten, bevor es überhaupt vors Gericht geht. Das klappt allerdings nur, wenn du wirklich bedürftig bist und das Gericht mitspielt. Ansonsten heißt es meistens: irgendwie das Geld zusammenkratzen oder sich doch mit dem Vermieter irgendwie einigen.

Ein kleiner Praxistipp aus gefühlt hundert Beratungen: Mach kurz bevor der Gutachter kommt nochmal richtig scharfe Fotos von allem – und hol dir vom Vermieter am besten schriftlich die Zustimmung zur Untersuchung. Offen gestanden, dann kann er hinterher nicht kommen und behaupten, du hättest ohne Erlaubnis Löcher in die Wände gebohrt oder irgendwas kaputt gemacht. Kleiner Aufwand, riesige Absicherung.

Am Ende ist es oft genau dieses eine Schriftstück, das darüber entscheidet, ob du deine Kaution wiedersiehst oder ob der Vermieter sie für seine Sanierungskosten einstreicht. Wenn man genau hinschaut, wenn du also spürst, dass mit Reden einfach nichts mehr geht – dann zieh diesen Joker. In den meisten Fällen zahlt er sich aus.

Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt der Autor keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Im Einzelfall wird empfohlen, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Mieterverein zu konsultieren.

Jürgen Born
Über den Experten

Jürgen Born

Jürgen Born ist spezialisierter Experte für deutsches Mietrecht mit Fokus auf Mietkautionsmanagement. Seit über 15 Jahren berät er Mieter und Vermieter bei rechtlichen Fragestellungen rund um Kautionsrückzahlungen, rechtssichere Mietverträge und Immobilienbewertungen.

Spezialgebiete: Mietkaution, Mietrecht & Immobilienrecht.

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