Kaution Haustiere: Darf der Vermieter mehr verlangen?
Eine höhere Mietkaution allein wegen eines Hundes oder einer Katze ist nicht automatisch zulässig. Maßgeblich sind die gesetzliche Begrenzung der Mietsicherheit, die konkrete Vereinbarung zur Tierhaltung und ein später tatsächlich nachweisbarer Schaden. Wichtig auf einen Blick: Bei einer Barkaution in einem Wohnraummietverhältnis bildet § 551 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Obergrenze von drei Monatsmieten ohne … Ratgeber: Kaution Haustiere: Darf der Vermieter mehr verlangen? lesen