Mietkaution in 3 Raten zahlen: § 551 BGB erklärt
Mietkaution · Ratenzahlung · § 551 BGB Mietkaution in 3 Raten: Das 3-Raten-Recht nach § 551 BGB Eine vereinbarte Geldkaution für eine Wohnung müssen Mieter grundsätzlich nicht vollständig auf einmal zahlen. Nach § 551 Abs. 2 BGB besteht ein gesetzliches Recht, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Entscheidend ist vor allem die … Ratgeber: Mietkaution in 3 Raten zahlen: § 551 BGB erklärt lesen