Wer nach Jahren aus seiner Wohnung auszieht, stellt sich oft die Frage: Was ist eigentlich mit den Zinsen passiert? Mit unserem Zinsrechner für Mietkaution können Sie in wenigen Sekunden ermitteln, wie viel Geld Ihnen am Ende der Mietzeit wirklich zusteht.

Warum ein Zinsrechner für Mietkaution unverzichtbar ist

In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig: Gemäß § 551 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Privatvermögen anzulegen. Und zwar zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Unser Zinsrechner für Mietkaution hilft Ihnen dabei, den Zinseszins-Effekt über die Jahre hinweg transparent zu machen.

📊 Jürgens Zins-Check

„Viele Mieter denken, bei den aktuell niedrigen Zinsen lohnt sich das Nachrechnen nicht. Aber Achtung: Über 5 oder 10 Jahre Mietdauer kommt selbst bei kleinen Zinssätzen ein Betrag zusammen, den Sie nicht dem Vermieter schenken sollten! Nutzen Sie den Zinsrechner für Mietkaution, bevor Sie das Übergabeprotokoll unterschreiben.“

Gesetzliche Pflichten des Vermieters nach § 551 BGB

⚖️ Zinsen gehören dem Mieter!

Der Vermieter darf die Zinserträge nicht behalten. Sie erhöhen die Sicherheit ve stehen nach Ende des Mietverhältnisses dem Mieter zu – sofern keine berechtigten Ansprüche (wie Mietschulden oder Schäden) vorliegen. Wichtig: Die Zinsen müssen jährlich dem Kapital zugeschlagen werden (Zinseszins).

Häufige Fragen zum Zinsrechner ve zur Kautionsverzinsung (FAQ)

Welchen Zinssatz sollte ich im Zinsrechner für Mietkaution eingeben?

Der Zinssatz orientiert sich an den marktüblichen Zinsen für Spareinlagen. In den letzten Jahren lag dieser oft sehr niedrig (ca. 0,01 % bis 0,1 %). Fragen Sie Ihren Vermieter nach dem konkreten Nachweis der Anlage.

Muss der Vermieter die Zinsen versteuern?

Die Zinserträge sind Einkünfte aus Kapitalvermögen des Mieters. Der Vermieter muss dem Mieter auf Verlangen eine Bescheinigung über die abgeführte Kapitalertragsteuer ausstellen, damit dieser sie ggf. über den Freistellungsauftrag zurückholen kann.

Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution nicht verzinst angelegt hat?

Dann macht er sich schadensersatzpflichtig. Er muss dem Mieter den Zinsbetrag auszahlen, den dieser bei einer ordnungsgemäßen Anlage erhalten hätte. Unser Zinsrechner für Mietkaution liefert Ihnen hierfür die nötige Argumentationsgrundlage.